Ich möchte darauf hinweisen, dass das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen auch zu privaten Zwecken nicht legal ist. Kopien von original Datenträgern sind nur dann legal, wenn dafür kein Schutzmechanismus umgangen werden muss. Ist total idiotisch, ist aber leider hierzulande so. Ein Kopierschutz gilt als Zugangssicherung nach §202a StGB und daher darf er nach §303a StGB nicht umgangen werden, da dies eine Veränderung der Daten darstellt. |