Zitat:
Original von Heinzelotto
Wer redet denn hier von was illegalem, die "Prunkstücke seiner DVD-Sammlung" sind selbstverständlich Filme, an denen er selbst die Rechte besitzt!
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er besäße, würde er in Deutschland wohnen, lediglich die Lizenz, sich die auf dem Datenträger befindlichen Werke im privaten Rahmen anzuhören/anzusehen.
Soweit der Datenträger keinen Kopierschutz hat, besäße er weiterhin das Recht zur "Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch" nach
§ 53 UrhG
Sollte ein Kopierschutz vorhanden sein, welcher umgangen werden muss, dann bliebe ihm auch dieses Recht verwehrt, da dann
§ 95a UrhG - Schutz technischer Maßnahmen greift
Wie die Gesetze in der Schweiz sind, kann ich nicht sagen...