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Alt 04.07.08, 11:35   #9 (permalink)
beavisbee
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Zitat:
Original von Heinzelotto
Wer redet denn hier von was illegalem, die "Prunkstücke seiner DVD-Sammlung" sind selbstverständlich Filme, an denen er selbst die Rechte besitzt!
er besäße, würde er in Deutschland wohnen, lediglich die Lizenz, sich die auf dem Datenträger befindlichen Werke im privaten Rahmen anzuhören/anzusehen.

Soweit der Datenträger keinen Kopierschutz hat, besäße er weiterhin das Recht zur "Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch" nach § 53 UrhG
Sollte ein Kopierschutz vorhanden sein, welcher umgangen werden muss, dann bliebe ihm auch dieses Recht verwehrt, da dann § 95a UrhG - Schutz technischer Maßnahmen greift


Wie die Gesetze in der Schweiz sind, kann ich nicht sagen...
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