Zitat:
Original von beavisbee
er besäße, würde er in Deutschland wohnen, lediglich die Lizenz, sich die auf dem Datenträger befindlichen Werke im privaten Rahmen anzuhören/anzusehen.
Soweit der Datenträger keinen Kopierschutz hat, besäße er weiterhin das Recht zur "Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch" nach § 53 UrhG
Sollte ein Kopierschutz vorhanden sein, welcher umgangen werden muss, dann bliebe ihm auch dieses Recht verwehrt, da dann § 95a UrhG - Schutz technischer Maßnahmen greift
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ja danke, das weiß ich auch. Worauf ich hinauswollte ist, dass er mit keinem Wort erwähnt hat, dass es kopiergeschützte Medien sind und deshalb keine Beihilfe zu einer Straftat von uns gefordert hat.
Sind Programme, mit denen man Kopierschütze umgehen kann, eigentlich legal oder auch illegal?
Und um noch was zum Thema zu sagen:
ich kenne das Programm, mit dem du die Filme komprimiert hast, zwar nicht, aber mit VLC kann man auch ziemlich gut Filme komprimieren/transkodieren (Datei -> Streaming-Assistent)