Mir ging es nur um die Frage nach den Tables. Natuerlich ist ein ordentliches Geschaeft Vorraussetzung für solche Vorhaben, ack.
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1. Er leistet ggf. Beihilfe zu einer Straftat. Da reicht dann auch eine kleine Klausel in den AGBs nicht.
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als nur die Legalität der Rainbow-Tables selbst und schon diese sind nach den aktuellen Gesetzesänderungen evtl. strafbar.
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Evtl. und ggf. irgendwann vielleicht mal wenn moeglicherweise... ?
Alles klar!