Urheberrechtsverletzungen sind doch ein Antragsdelikt, oder? Das heißt eigentlich kann der Computerladen doch keine Strafanzeige stellen.
Außerdem ist es für mich doch sehr fraglich ob das Prüfen der Legalität der Software zu seinem Aufgabenbereich gehört. Ich schätze mit einem guten Anwalt würde man da wohl irgendwie rauskommen, ist allerdings die Frage ob sich das lohnt.
Ansonsten würde ich einfach mal vorschlagen den Computer wieder abzuholen. Ich glaube kaum, dass sie dir das verwähren können. |