Zitat:
Original von Chromatin
Du irrst dich da. Bei Filmen und Musik CDs erwirbst du keine Lizenzen oder Nutzungsrechte. Du erwirbst ein Produkt und das Produkt ist die DVD/CD.
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Würde ich ein Produkt erwerben, könnte ich damit tun, was ich will. Es z.B. gegen Geld weiterverleihen, es in eigene Produkte mit einarbeiten etc. Genau das kann ich mit dem Urheberrecht unterliegenden Dingen wie z.B. Film-DVDs nicht, da hier nur Teile von Nutzungsrechten gehandelt werden. Und die Weiterverarbeitung oder die kommerzielle Nutzung damit explizit ausgeschlossen werden (was Dir z.B. ein Autoverkäufer niemals verbieten könnte).
Worauf ich raus will: Wenn demnach ein Rechteverwerter mehr Möglichkeiten hat, seine Kunden zu reglementieren als ein Produkteverkäufer, so muss er umgekehrt auch weitergehende Pflichten tragen.
Wer Dir ein Werkzeug verkauft, haftet nur im Rahmen der recht kurzen Gewährleistung für ein einwandfreies Produkt, mit dem du aber tun kannst, was du willst. Wer aber jahrzehntelange Rechte für sich beansprucht und dem Kunden ganze Nutzungsbereiche vorenthalten kann, kann nicht mit halbjähriger Gewährleistung im Schadensfall kommen. Er muss eigentlich solange haften, wie das Recht läuft, das er geltend macht.