Es reicht, wenn die Kriegsdienstverweigerung folgenden Satz enthält:
"Hiermit verweigere ich den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen, gemäß Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes."
Du musst deine Gewissensentscheidung nicht beweisen, du musst sie nur klar zum Ausdruck bringen. |