Das ist korrekt.
Dein Verpflegundsgeld kriegst du erst im Monat "darauf"
Allerdings handhaben die Dienststellen das meißt eh anders.
Bei uns war es sogar so das man das Verpflegunsgeld quasi im Voraus gekriegt hat, bei der Monatsabrechnung des letzten Monats.
Frag einfach bei deinem Vorgesetzten nach wie eure Dienststelle das handhabt, normalerweise läuft das lockerer ab als aufm Papierkram steht, bezahlungstechnisch.
Und @ Landra.
Das ist leider falsch, als Zivi hat man gewisse Recht und Pflichten. Egal was in irgendwelchen Verträgen steht die man unterschreibt, sollten da Ansprüche in anderer Form vorliegen wie der Gesetzgeber das sagt dann sind diese Verträge ungültig (zumindest diese Punkte betreffend).
Wird einem toll inner Zivischule beigebracht xD |