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Alt 09.09.09, 15:05   #4 (permalink)
Landra
 
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Landra Leistung: Facit NTK
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@Orniflyer

Nichts anderes habe ich je behauptet. Sagst ja selbst, dass es Gesetze dafür gibt. Natürlich dürfen nach unserem Recht Verträge nicht rechtwidrig sein.

Ich kenne die Gesetzgebung nur in diesem Bereich nicht. Wenn Du sagst, dass dies gesetzlich so geregelt ist, dann ist meine Aussage erst recht korrekt.

Es gibt ein Gesetz dafür + wurde vertraglich bestätigt = Vertrag ist gültig
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