Zuerst sollte mal geprüft werden von wem die Abmahnung kommt.
Such mal ein wenig bei Google, nicht das sie nur Opfer einer Abmahnwelle ist. Stimmt das mit dem Musikalbum denn?
Also hat sie es zur Verfügung gestellt?
Nur anhand der IP kann man im Haus nicht den genauen Rechner bestimmen, nur den Router bzw Internetanschluss
(und jetzt kommt gefährliches Halbwissen von mir: Und damit nur auf die Person zurückgreifen, auf welcher der Internetanschluss gemeldet ist)
Bei mir in der WG gab es auch mal so einen Fall und da war es solch eine Abmahnwelle (Allerdings ging es da um 300? und nicht gleich um 1200?).
Meine Mitbewohnerin hat damals nicht darauf reagiert und es ist seitem auch nichts mehr passiert (schon 2 Jahre her). Allerdings muss das jeder selber wissen, wie er/sie damit umgeht. |