Solange so eine Zahlungsaufforderung nur von einem Anwalt kommt, kann sie getrost ignoriert werden. Langsam sollte sich das aber mal rumgesprochen haben, nachdem solche Abmahnungen mittlerweile auf der Tagesordnung von Internetnutzern stehen. Ein Anwalt hat kein Recht Schadensersatzforderungen zu stellen, solange dafür kein Gerichtsbeschluss vorliegt. Also erstmal abwarten. Sollte dann tatsächlich was vom Gericht oder von der Polizei kommen, darf das natürlich nicht mehr ignoriert werden. Es muss sofort Einspruch eingelegt werden. Zum Prozess lassen es solche Anwaltskanzleien aber erfahrungsgemäss garnicht erst kommen.
Man könnte das ganze aber noch etwas verschärfen. Frage bei deinem Provider nach, ob die im Schreiben genannte IP tatsächlich am genannten Tag auf euren Anschluss geschaltet war. In den meisten Fällen wird nämlich von den Anwälten nur ermittelt, welcher Provider für jemanden zuständig ist, und dann wird einfach eine zufällige IP aus seiner IP-Range angegeben. Ist die IP zum genannten Zeitpunkt nicht auf euren Anschluss geschaltet gewesen, drohe der Kanzlei damit Anzeige zu erstatten, weil sie unter Vorspielung falscher Tatsachen versucht Geld von dir zu erpressen, was man dann allgemein als Nötigung bezeichnet. Wenn du dir den Spass gönnen willst und eine gute Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dann auch gleich eine entsprechende Anzeige wegen Nötigung machen.
Ist die IP tatsächlich eine, die zur genannten Zeit auf deinen Anschluss geschaltet war, wende dich an deinen Provider und lasse dir von ihm eine Kopie des Gerichtsbeschlusses geben, der ihn zur Rausgabe dieser Daten an die Kanzlei aufforderte. Liegt ein solcher Beschluss nicht vor, wende dich an die Verbraucherzentrale. In dem Fall hat sich nämlich der Provider strafbar gemacht, indem er private Daten ohne entsprechende Genehmigung und Befugnis rausgegeben hat. Da muss sich dann definitiv jemand mit entsprechendem Rechtswissen einschalten. |