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Alt 27.10.09, 11:41   #14 (permalink)
Mechanius
 
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Ich sehe es in den Fällen kritisch in dennen die Nutzung der EDVanlagen nur zu schulischen Zwecken genehmigt wurde. Dem entsprechend wird alles geloggt was in diesen Fällen vollkommen zulässig. Damit hab ich auch kein Problem solang nicht jeder per Remotezugriff (schlecht gesichert) unter meiner Kennung "Unfug" mit der Kiste anstellen kann. Solche Aktionen wie Mikrofonremote ohne Wissen der Schüler verletzt meiner Meinung nach die Vertraulichkeit des Wortes.

Je nach Bundesland muss oder kann deine Schule einen Datenschutzbeauftragten haben ansonsten wende dich an den Datenschutzbeauftragten deines Schulträger. Sollte dieser dir die Rechtmäßigkeit
dieser Maßnahme nicht darlegen können kannst du Beschwerde bei der Datenschutzbehörde deines Landes einlegen.

Wobei ich denk Freunde macht man sich so keine

Mit freundlichen Grüßen
Mechanius
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