Zitat:
Original von csde_rats
Alle Schüler haben ein eigenes eMail Postfach, sowie ein Verzeichnis für ihre Daten.
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Auch im Unterricht darf keine Fernwartung ohne Einwillgung durchgeführt werden, da kein Gesetzt existiert, welches verbietet emails im Unterricht zu lesen.
Artikel 10 Grundgesetz
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.