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Alt 28.10.09, 20:07   #29 (permalink)
bitmuncher
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Im Normalfall unterschreiben Schüler nicht, dass sie damit einverstanden sind überwacht zu werden, sondern dass sie die Rechner ausschliesslich für schulische Zwecke nutzen, keinen Unfug damit treiben u.ä.. Es hat also nicht unbedingt was mit dem Aushebeln von Grundrechten zu tun, sondern mit dem Schutz des schulischen Eigentums. Dass ein Lehrer den "Arbeitsplatz" eines Schülers einsehen darf, war schon immer so. An einem Rechner zählt nunmal nicht mehr nur der Tisch zum Arbeitsplatz, sondern auch der Desktop. Insofern muss für die Überwachung während des Unterrichts garkeine Unterschrift geleistet werden. Sie ist einfach erlaubt und sogar die Pflicht des Lehrers. Anders sieht es nur aus, wenn Rechner z.B. auch in Freistunden für private Zwecke genutzt werden können, da eine Überwachung dort dann z.B. zur Verletzung des Briefgeheimnisses führen kann u.ä.. Allerdings ist es imo auch Sache der Eltern ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass öffentlich zugängige Rechner nicht unbedingt für private Dinge geeignet sind. Mein Kind wird jedenfalls für private Sachen einen eigenen Laptop bekommen mit UMTS (oder was auch immer dann für eine Technik eingesetzt wird) und schon hat sich das Problem erledigt. Im Unterricht soll es aufpassen und diesem folgen und nicht private Mails lesen oder sonstiges. Dafür gibt's dann die Pausen/Freistunden/usw. und den Laptop. Problem solved.
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