Zitat:
Zitat von TheEvilOne Handlungsbedarf gibt es erst, wenn, wie Abi schon sagte, ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert. Hier muß man Wiederspruch einlegen. Tut man das nicht, sieht es schlecht aus. Aber soweit wird es mit Sicherheit nicht kommen.
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Einen Mahnbescheid kann ein normaler Privatmann beantragen. Dieser Schritt ist nicht aufwändig. Deshalb gehen diesen Weg auch die unseriösen Anbieter, mehr oder weniger.
Wichtig ist der Schritt NACH dem Mahnbescheid, wenn das Kreuz auf der richtigen Stelle gesetzt ist und die Gegenseite einen "gültigen" Vertragsabschluß nachweisen will. Dann kostet es richtig Geld, ca. 400 Euro. Ab diesem Punkt hört die Gegenseite auf zu "kämpfen", weil sie wissen, daß es keinen "gültigen" Abschluß gab...
Gruß
Abi