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Alt 20.02.02, 12:03   #9 (permalink)
Mr.Bit
 
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Zitat:
Original von j_tenor
mal ne bescheidene frage dazu:
können die dir was [die bullen oder wer auch immer], falls du sowas daheim hast?
Klar könnten Sie Dir, und wie
Sie könnten das bei allem tun bei dem Du keine Rechnung oder Schenkungsurkunde vorweisen kannst. Sei das Gerät (oder wasauchimmer) noch so alt.

Zitat:
Original von j_tenor
du kannst dich doch immer auf deine "unschuld" bzw. unwissenheit berufen. oder wie ist das?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ob Du die Ware nun im guten Glauben gekauft hast oder nicht ist rechtlich irrelevant, Diebesgut kann jederzeit beschlagnahmt werden und, wenn (noch) möglich, dem ursprünglichen Besitzer zurückgegeben. Und Ersatz (egal welche Art) ist dann auch nicht.
Aber ob Dir der Prozess gemacht wird wage ich mal zu bezweifeln, es sei denn du hast sowas massenhaft @ home (dann gilt wohl wieder Vorsatz).

Zitat:
Original von j_tenor
ich meine, stört es dich persönlich, wenn du im hinterkopf hast, dass das zeugs vom laster gefallen ist, auch wenn du's für lau bekommst?
Mich würde es wahrscheinlich nicht stören, da zählt die Devise 'Sparen vor Rechnung'

Nu aba erstmal Mahlzeit
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