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Darf man Rainbow tables Verkaufen?

Diskussion: Darf man Rainbow tables Verkaufen? im Forum Cryptography & Encryption, in der Kategorie Security Area; Hallo Leute also vorab hoffe ich das ich mit meinem Thema bin im richtigen Thread, wenn nicht bitte verschieben. Nun ...

Antwort
Alt 28.11.08, 01:11   #1 (permalink)
p-g
 
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Hallo Leute
also vorab hoffe ich das ich mit meinem Thema bin im richtigen Thread, wenn nicht bitte verschieben.
Nun zu meiner frage.
Weiß jemand ob es legal ist Rainbow tables im Internet zu verkaufen. Die die ich zum Verkauf anbieten wollen würde währen von mir selber generiert und ich würde mir vom Käufer durch AGBs versichern lassen das dies Rainbow Tables nur für legale Tests und Übungszwecke verwendet werden dürfen.
Ich würde mich auch schon damit genügen wenn mir jemand eine sichere Anlaufstelle für eine solche frage nennen könnte

Gruß PG

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Alt 28.11.08, 02:11   #2 (permalink)
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Einzige sichere Anlaufstelle für solche Fragen ist ein Rechtsanwalt. Du solltest dir aber eher die Frage stellen: "Wer will sowas kaufen, wenn er das auch kostenlos und über verteilte Rechenleistung generiert haben kann?"
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Alt 28.11.08, 10:12   #3 (permalink)
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Wozu solltes Du einen Anwalt fragen müssen?
Du generierst Ausgaben, mehr nicht.
Und solange Du die offiziell verkaufst ist alles Ok.
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Alt 28.11.08, 11:03   #4 (permalink)
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Zitat:
Original von Chromatin
Wozu solltes Du einen Anwalt fragen müssen?
Du generierst Ausgaben, mehr nicht.
Und solange Du die offiziell verkaufst ist alles Ok.
Gefühlte Rechtsmoral muss nicht dem entsprechen, was dann effetkiv im Gesetz steht.
Da sind schon ganz andere eingefahren... (Freundin studiert jura, du glaubst garnicht was alles starfbar ist )
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Alt 28.11.08, 11:28   #5 (permalink)
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Zitat:
Gefühlte Rechtsmoral muss nicht dem entsprechen, was dann effetkiv im Gesetz steht.
Voellig richtig.

Und es gibt kein Gesetz welches mir verbietet hashes zu generieren um sie zu verkaufen.
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Alt 28.11.08, 11:34   #6 (permalink)
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Handkehr um ist das deutsche recht sehr streng was die Auslegung von "Einbrechen in EDV Systeme" (so der wortlaut des schweizer Rechtes) angeht.

Eventuell wird nun das "generieren von Hashes" als Hilfe zum Systemeinbruch oder was weiss ich ausgelegt. Ich würde mich da sehr genau informieren. (Nicht nur rechtsspruch, insbesondere vorhergehende Urteile bzw. die "lehre" dürfte hier einiges an Material bereithalten)

Ich möchte nicht streiten, ich bin nicht vom Fach. Aber die Aussage von Chromatin möchte ich hier auch nicht so stehen lassen.
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Alt 28.11.08, 12:27   #7 (permalink)
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*zwecklos
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Alt 28.11.08, 13:22   #8 (permalink)
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Zitat:
Original von Chromatin
Wozu solltes Du einen Anwalt fragen müssen?
1. Er leistet ggf. Beihilfe zu einer Straftat. Da reicht dann auch eine kleine Klausel in den AGBs nicht.
2. Er betreibt Handel, muss also ggf. dies als Gewerbe anmelden. Hast du im Kopf welcher Steuerfreibetrag da momentan gilt und ob er eine Service-Leistung oder eine Ware im Sinne des Handels verkauft? Weisst du ob p-g schon 18 ist und überhaupt Verträge schliessen darf, oder ob dies evtl. seine Eltern für ihn machen müssen? Weisst du ob er evtl. irgendwelche Sozialleistungen wie Bafög, ALG o.ä. bekommt, worauf sein Verdienst angerechnet wird und wo eine Meldepflicht für seinen Verdienst besteht?
3. Er benutzt ggf. Verfahren zum Generieren der Tables, die evtl. patentiert sind.

All das (und einiges mehr) sollte er mit einem Anwalt durchsprechen.

Fazit: Wenn er ein Geschäft aufzieht (sei es noch so klein) und dies nicht vorher mit einem Rechtskundigen bespricht, wäre er ziemlich dumm. Es gibt da einiges mehr zu beachten als nur die Legalität der Rainbow-Tables selbst und schon diese sind nach den aktuellen Gesetzesänderungen evtl. strafbar. Allein schon das Aufstellen von AGBs sollte aber prinzipiell von einem Anwalt oder zumindest mit Hilfe eines Anwalts gemacht werden, damit sie rechtlich auch wirklich gültig sind.
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Alt 28.11.08, 14:06   #9 (permalink)
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Mir ging es nur um die Frage nach den Tables. Natuerlich ist ein ordentliches Geschaeft Vorraussetzung für solche Vorhaben, ack.



Zitat:
1. Er leistet ggf. Beihilfe zu einer Straftat. Da reicht dann auch eine kleine Klausel in den AGBs nicht.
Zitat:
als nur die Legalität der Rainbow-Tables selbst und schon diese sind nach den aktuellen Gesetzesänderungen evtl. strafbar.
Evtl. und ggf. irgendwann vielleicht mal wenn moeglicherweise... ?

Alles klar!
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Alt 28.11.08, 14:12   #10 (permalink)
Moderator
 
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Zitat:
Original von Chromatin
Evtl. und ggf. irgendwann vielleicht mal wenn moeglicherweise... ?

Alles klar!
Und genau wegen solcher Aussagen von Laien, sollte er besser einen Anwalt aufsuchen. Du scheinst jedenfalls auch nicht sonderlich viel Ahnung von zu haben, sonst könntest du auf Paragraphen verweisen, die eindeutig belegen, dass es nicht strafbar ist. Ich hab mich relativ intensiv mit IT-Recht auseinandergesetzt, aber bei Sachen wie dem Verkauf von Rainbow-Tables würde ich trotzdem nochmal einen Anwalt konsultieren, da die Gesetzeslage zumindest hier in Deutschland in diesem Bereich recht schwammig ist. Da greift nicht nur das Strafgesetzbuch, sondern auch Patentrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht usw.
Auf Aussagen wie "Du generierst Ausgaben, mehr nicht." würde ich daher an seiner Stelle einen Furz geben, mehr nicht.
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Alt 29.11.08, 13:06   #11 (permalink)
 
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Oder anders:
Rechtlich abgersichert übersteigen die Kosten den Gewinn.
Bleibt also nur Risiko oder nicht...
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Alt 29.11.08, 16:38   #12 (permalink)
p-g
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also ich danke erstmal für die rege Beteiligung an meiner frage.
Also ich bin nicht so der Risiko Mensch und deswegen werde ich wohl zum Anwalt gehen.

Also wenn ich dagewesen bin werde ich euch wissen lassen was der mir gesagt hat.

Lg p-g
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