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Diskussion: Warnung vor "World of Warcraft" im Forum Games, in der Kategorie Sonstiges; Anzeige Kurz vor dem Urlaub (ach ja, ein frohes neues euch allen!) war ich nochmal kurz auf der Webseite von ...
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| Registriert seit: 14.12.04 ![]() Likes: 0 | Anzeige Kurz vor dem Urlaub (ach ja, ein frohes neues euch allen!) war ich nochmal kurz auf der Webseite von Blizzard, um herauszufinden ob ich den Start der finalen Beta verpassen würde. Dabei stolperte ich über die Nutzungsbedingungen und mir fiel die Kinnlade runter. Der Text ist ein Schlag ins Gesicht, besonders gefallen haben mir die Teile Zitat:
Zitat:
Zitat:
Darauf habe ich meine Bestellung bei Amazon storniert und ihnen per Mail mitgeteilt sie können ihr Preorder-Paket wiederhaben sobald ich das Geld auf meinem Konto vorfinde. Die Sache ist inzwischen über die Bühne und ich werde mich von diesem Spiel fernhalten. Schade drum, aber so nicht Jungs, nicht mit mir. Auf der aktuellen Version der Webseite scheinen die Nutzungsbedingungen nicht verfügbar zu sein, aber ich rate jedem der sich ernsthaft überlegt WoW zu spielen, sich vorher ganz genau durchzulesen, was für Bedingungen man da akzeptiert. Den gesamten Originaltext hab ich noch auf der Platte, wenns interessiert kann ich das hier mal posten. Und wer Tipps zum "juristisch korrekten" Loswerden einer bereits gekauften Spielepackung braucht, kann sich gerne vertrauensvoll an mich wenden. Ich hoffe geholfen zu haben, und verbleibe mit vielen Grüßen, Plasma | |||
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| | #2 (permalink) |
| Member of Honour ![]() Registriert seit: 03.10.01 ![]() Likes: 1 | hmm, bist du sicher, dass du da nicht ein bisschen zu paranoid reagierst? ich lese zwar keine eulas (wer tut das schon ), aber ich könnte mir vorstellen, dass diese formulierungen standard sind.bedenke bitte auch, dass blizzard eine us-firma ist. da müssen härtere standards an die verträge angelegt werden, sondt verklagt noch einer blizzard weil er sich für einen ork gehalten und seinem bruder mit ner axt den schädel gespalten hat, oder so.... |
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| | #3 (permalink) |
| Ich will nicht wissen was bei M$ im Kleingedruckten steht | |
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| | #4 (permalink) |
| Registriert seit: 20.07.04 ![]() Likes: 0 | Ist genauso absurd wie Valve , wenn ich in Amerika leben würde müsst ich mir Sorgen machen aber hier... |
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| | #5 (permalink) |
| Senior Member | Nach deutschen Recht sind diese Nutzungsbedingungen nicht gültig, da sie den Kunden sehr einschränken und auch gegen das Privatsrecht des Kunden verstoßen. Das Blizzard fleißig Informationen vom Kunden sammelt ist natürlich verboten. In Amerika sieht es velleicht anders aus, aber hier ist das nicht erlaubt was Blizzard da macht. Ein anderes deutsches Gesetz sagt auch, das man einige selbst als Kunde aus dem Nutzungsbedingungen entfernen kann die gegen das deutsche Recht verstoßen (z.B. mit dem Informationen sammeln) und die Nutzungsbedingungen trotzdem akzeptieren kann, ohne den verbotenen Forderungen von Blizzard natürlich. Wenn man dann noch den Spieß umdrehen will, kann man Blizzard verklagen wenn es doch Spionage betreibt und würde sogar eventuell Recht bekommen, weil Blizzard gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. |
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| | #6 (permalink) | ||
| Themenstarter Registriert seit: 14.12.04 ![]() Likes: 0 | Zitat:
Was Blizzard sich da leistet ist eher die Ausnahme, und gerade bei denen verstehe ich es nicht dass sie keine Nutzungsbedingungen entwerfen die sozusagen "lokalisiert" worden sind. Wahrscheinlich denken sie sich, die fünf Leute die bis zum Ende scrollen machen den Braten auch nicht fett, bei 250.000 verkauften Preorder-Paketen kann es ihnen auch wurscht sein. Man werfe mir gerne Paranoia vor, da steh ich zu Aber wenn ich unterschreiben soll dass ein Spiel die Registriernummern meiner Software ins Internet überträgt dann hört der Spaß für mich auf. Es gibt genügend andere Produkte bei denen der Spieler nicht (Zitat eines Freundes) durch die AGBs zum Baumwollpflücken auf einer Plantage verdonnert wird. (Zitat Ende)Zitat:
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| | #7 (permalink) |
| Registriert seit: 20.07.04 ![]() Likes: 0 | Ich dachte du warst bei deinem Anwalt der müsste die Behauptung von prometheus eigentlich bestätigen.... |
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| | #8 (permalink) |
| Member of Honour ![]() Registriert seit: 04.09.04 ![]() Likes: 0 | Danke Plasma für die Info. Blizzard steht deswegen nicht zum ersten Mal in der Kritik. Schon beim Erscheinen von Diablo2 gab es ähnliche Bedingungen, die aus Verbraucher-Sicht hoch kritisch sind. Ich habe mit Blizzard nichts mehr am Hut und begrüße dein Vorgehen. Letzendlich haben die Kunden die Macht, nicht der Hersteller. Gruss root |
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| | #9 (permalink) |
| Auch wenn es gar nicht erlaubt ist - das interessiert niemanden. Hat es bei Half Life 2 auch net, deren aufgezwungene Aktivierung ist auch nicht gültig, weil es keine nicht elektronische Alternative gibt (zB Telefon). Und da hat auch keiner rechtliche Schritte unternommen. | |
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| | #10 (permalink) |
| Member of Honour ![]() Registriert seit: 03.10.01 ![]() Likes: 1 | wer sagt denn, dass es illegal ist, registrierung nur übers inet zuzulassen, solange es auf der packung deutlich vermerkt ist? |
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| | #11 (permalink) | ||
| Themenstarter Registriert seit: 14.12.04 ![]() Likes: 0 | Zitat:
Zurück zum Thema, so einfach wie Prometheus sich das vorstellt ist es nicht. Ich habe im Forum meiner alten DaoC-Gilde ähnliches wie hier gepostet (die Reaktion war überwiegend "na wenn das so ist, dann können sie sich es stecken") woraufhin einer der Jungs mal direkt an Heise geschrieben hat. Deren Antwort dazu war: Zitat:
Ausnahme: Der Vertrag erweist sich als sittenwidrig und kann dadurch im Nachhinein als nichtig erklärt werden. Unwissenheit oder Fehleinschätzung zu einem bestimmten Vertragsbestandteil befreien die Vertragspartner aber auf keinen Fall von ihrer gegenseitigen Bindung. | ||
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