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WoW offline
Diskussion: WoW offline im Forum Games, in der Kategorie Sonstiges; Anzeige
auf http://wowstatus.net/ gibts die server zur auswahl wo man drauf zocken kann......
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16.07.07, 08:08
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#17 (permalink)
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Registriert seit: 02.01.06 Likes: 0 | Zitat: Original von bLaCk-DrAg0n Zitat: Original von Crack Zitat: Original von bLaCk-DrAg0n
das einzigste was Blizzard verbietet ist, den client in irgendeiner art und weise zu verändert.
| Sicher ? Ich glaub nicht das sie offiziell die Serversoftware rausgerückt haben... also denk nochmal drüber nach ob das ganz sauber is.
| ne haben sie auch ned... der server wurde einfach nachprogrammiert... is halt nen OpenSource...
is 100% sauber sonst würden die ja schon ne klage gegen mangosproject laufen lassen | Nicht ganz: Blizzard hat etw. gegen Nachprogrammierungen von ServerSoftware, und hatte deswegen auch einen Prozess führen müssen und gewonnen. Es betraf damals nur Dialbo II, also schon lange her..
Kurze Suche: http://www.net-tribune.de/article/111004-02.php
Man findet bestimmt noch mehr  (und anscheinend betraf es auch Starcraft) |
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16.07.07, 10:53
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#18 (permalink)
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Registriert seit: 04.10.05 Likes: 0 | hehe ^^
ja soweit ich weiss handelte es sich damals bei dem diablo II "server" nur um einen Emulator 
es is ja nrigends verboten sein eigenes gedankengut zu programmieren was ja bei mangos der fall ist.
bei mangos wird halt nicht vorgegeben ein blizzserver zu sein (emu) sondern mangos ist wie ein richtiger blizzserver.
blizz hat zwar glaube patente auf ihre server aber wenn die klagen würde es zu nem server vergleich kommen wo sich halt paar experten hinhocken und den sourcecode vergleichen.
mangos hat ja nur ähnlichkeiten mit blizzservern, sie sind nicht identisch...
des weiteren steht ja in den AGB von mangos das der server in keinem fall als public betrieben wird sondern nur als "Testserver"! ich weiss jetz leider nich so genau wie da die rechtliche gewichtung ist...
PS: wer rechtschreibfehler findet kann sie behalten. wenn ich mich irre belehrt mich eines besseren ^^ |
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16.07.07, 12:25
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#19 (permalink)
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Registriert seit: 02.01.06 Likes: 0 | Zitat: Original von bLaCk-DrAg0n
hehe ^^
ja soweit ich weiss handelte es sich damals bei dem diablo II "server" nur um einen Emulator 
es is ja nrigends verboten sein eigenes gedankengut zu programmieren was ja bei mangos der fall ist.
bei mangos wird halt nicht vorgegeben ein blizzserver zu sein (emu) sondern mangos ist wie ein richtiger blizzserver.
blizz hat zwar glaube patente auf ihre server aber wenn die klagen würde es zu nem server vergleich kommen wo sich halt paar experten hinhocken und den sourcecode vergleichen.
mangos hat ja nur ähnlichkeiten mit blizzservern, sie sind nicht identisch...
des weiteren steht ja in den AGB von mangos das der server in keinem fall als public betrieben wird sondern nur als "Testserver"! ich weiss jetz leider nich so genau wie da die rechtliche gewichtung ist...
PS: wer rechtschreibfehler findet kann sie behalten. wenn ich mich irre belehrt mich eines besseren ^^
| Afaik handelte es sich Anhand des Traffics programmierte Server. Und wenn es wirklich um Emus gegangen wäre, dann hätte Blizzard doch einfach klagen können, dass jemand anderer sich als Blizzard ausgibt, oder etwa nicht? Der Grund war, dass die End-Nutzer-Lizenzbestimmungen verletzt wurden..
Ich wäre einfach vorsichtig damit... "100% sauber" kann man nicht so einfach sagen. |
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16.07.07, 13:17
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#20 (permalink)
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Registriert seit: 04.10.05 Likes: 0 | Zitat: Original von Blizzard Entertainment Inc.
4. Verpflichtungen des Endbenutzers
A. An die vorstehende Lizenzgewährung gebunden, dürfen Sie weder ganz noch teilweise Kopien, Fotokopien, Reproduktionen, Übersetzungen, Rückentwicklungen, Herleitungen von Quellcodes, Modifikationen, Disassemblierungen, Dekompilationen oder abgeleitete Arbeiten herstellen, die auf dem Spiel basieren, noch irgendwelche Eigentumsanzeigen oder Eigentumsetiketten von dem Spiel entfernen. Die Missachtung der in dieser Ziffer 4 enthaltenen Einschränkungen und Restriktionen führt zur sofortigen und automatischen Beendigung der hier gewährten Lizenz und kann für Sie zivil- und/oder strafrechtliche Konsequenzen haben. Ungeachtet des Vorstehenden dürfen Sie eine (1) Kopie des Spielclients und der Handbücher ausschließlich zu Archivierungszwecken anfertigen.
B. Sie stimmen zu, dass Sie unter keinen Umständen
(i) ohne ausdrückliche Erlaubnis dazu Reproduktionen des Spiels in irgendeiner Weise an Dritte verkaufen, übergeben oder gegenüber Dritten zur Sicherung von Forderungen verwenden oder das Spiel an Dritte vermieten, leasen oder die Lizenz daran erteilen;
(ii) ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Blizzard Entertainment mit dem Spiel oder irgendeinem Teil davon, einschließlich des Spielclients, aber nicht auf ihn beschränkt, einen kommerziellen Zweck verfolgen (abgesehen von der Übertragung gemäß Ziffer 3 B.), wozu gehört, aber nicht darauf beschränkt, seine Verwendung in einem Internet-Café, in einem Center für Computerspiele oder an irgendeinem anderen ortsgebundenen Standort;
(iii) als Spielleiter (Host) für das Spiel fungieren oder für dieses Dienste anbieten oder entwickeln, die der Initiierung von Spielen dienen, oder Kommunikationsprotokolle abfangen, emulieren oder weiterleiten, die in irgendeiner Weise von Blizzard Entertainment verwendet werden, und dazu Methoden verwenden wie insbesondere Protokollemulation, Tunneling, das Ausspionieren von Paketen, die Modifizierung oder Hinzufügung von Komponenten zum Spiel, die Benutzung eines Utility-Programms oder irgendeiner anderen schon bekannten oder zukünftig entwickelten Technik. Dies gilt für jeden Zweck, einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, nicht-autorisierte Netzwerkspiele über das Internet, Netzwerkspiele, die kommerzielle oder nicht-kommerzielle Gaming-Netzwerke verwenden oder die zu Content-Aggregation-Netzwerken gehören; oder
(iv) auf irgendeine Weise nicht-autorisierte Verbindungen zum Spiel oder dem Service herstellen oder aufrechterhalten. Alle Verbindungen zu dem Spiel und/oder dem Service, ob über den Spielclient oder durch andere Werkzeuge und Hilfsprogramme aufgebaut, dürfen nur mit Methoden und Mitteln hergestellt werden, die von Blizzard Entertainment ausdrücklich genehmigt worden sind. Unter keinen Umständen dürfen Sie eine Verbindung zur spieleigenen Schnittstelle oder anderen Schnittstellen als denen, die von Blizzard Entertainment ausdrücklich für die öffentliche Benutzung zur Verfügung gestellt werden, herstellen oder Werkzeuge entwickeln, die Ihnen oder anderen eine solche Verbindung ermöglichen.
| demnach wird es nur dem endbenutzer verboten irgendwas serverähnliches zu entwickeln... demnach würden leute die es gar ned spielen sowas programmieren dürfen...obwohl das auch schon wieder so ne sache für sich ist...
so wie ich das gelesen hab is das NUR die endbenutzerlizens für spieler die den client nutzen |
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07.08.07, 15:33
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#21 (permalink)
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Registriert seit: 05.07.07 Likes: 0 | okay habs mal ausprobiert und es is voll langweilig werd wieder auf nem blizz server spielen aba danke fürdie infos. |
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07.08.07, 16:41
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#22 (permalink)
| | Moderator
Registriert seit: 30.03.04 Likes: 14 | Hallo,
@bLaCk-DrAg0n:
Dies sieht sehr nach einer EULA aus, welche in Deutschland/Europa meistens nicht rechtskräftig sind.
Dem Kunden muss beim Kauf der Software alle Bedingungen offensichtlich sein, Bedingungen die erst später angeführt werden, z.B. beim ersten Start der Software, haben keinerlei Auswirkungen/Geltung. Zitat:
Obwohl diese Verträge auf Laien oft sehr ?offiziell? wirken, haben sie in Europa meist keine Gültigkeit: Der Kaufvertrag ist die Grundlage für den Eigentumserwerb am Datenträger, so dass der Erwerber bereits über ein Nutzungsrecht (aus Eigentum) verfügt; zu diesem Zeitpunkt ist das EULA für den Kunden jedoch noch nicht einsehbar. Gesetzliche Regelungen, wie z. B. das Urheberrecht gelten auch ohne Erwähnung in einem EULA, darüber hinausgehende Klauseln sind ungültig. Wikipedia |
Des Weiteren muss man nicht immer alles was in einer AGB steht für bare Münze nehmen, bzw. nicht alles was in den AGBs steht ist auch rechtskräftig.
Ich kann in meine AGBs schreiben, dass es dem Kunden verboten ist, sich negativ übers Produkt zu äußern.
Da aber wir durch die Verfassung (noch) die Redefreiheit haben, ist solch eine Klausel nicht rechtskräftig.
Außerdem ist es relativ schwer in Deutschland/EU Ideen zu schützen, sprich ich kann mit _nicht_ das Spielkonzept eines MMORPGs schützen lassen oder ähnliches.
Solange die also keinen Source Code von Blizzard klauen und man keine geschützten Dateien am Client modifzieren muss, sind solche Server (mein ich) legal. |
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10.09.11, 17:36
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#23 (permalink)
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Registriert seit: 10.09.11 Likes: 0 | 127.0.0.1 WoW Offline Schon mal was von 127.0.0.1 gehört ? So macht man das nämlich auch "offline"
Wie ist das gemeint mit 127.0.0.1?
wie geht das, dass ich so offline spiele???
bitte um antwort!!! |
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10.09.11, 17:49
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#24 (permalink)
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Registriert seit: 17.01.04 Likes: 16 | Zitat:
Zitat von Kekskopflarry Schon mal was von 127.0.0.1 gehört ? So macht man das nämlich auch "offline"
Wie ist das gemeint mit 127.0.0.1?
wie geht das, dass ich so offline spiele???
bitte um antwort!!!  | Du wirst hier keine Hilfe bekommen !! |
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10.09.11, 17:54
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#25 (permalink)
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Registriert seit: 13.08.07 Likes: 2 | Zitat:
Zitat von Kekskopflarry ... wie geht das, dass ich so offline spiele??? | Eigenen WoW Server aufsetzen. Ist aber von Blizzard verboten. |
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17.02.12, 14:36
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#26 (permalink)
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Registriert seit: 02.02.12 Likes: 1 | Sonst kannst du dich ja auch bei Blizzard als Gamemaster bewerben, wenn du unbedingt GM sein möchtest 
Und im web ist es dann hier am günstigsten.
Geändert von Silver (29.02.12 um 01:48 Uhr)
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