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Wer ist hier im Recht

Diskussion: Wer ist hier im Recht im Forum HaBo Lounge, in der Kategorie Sonstiges; Anzeige Also ich ersteigerte ungefähr im März bei Ebay einen drucker von einem Gewerblichen Anbieter. Es ist ziemlich viel alles ...

Antwort
Alt 30.06.06, 12:02   #1 (permalink)
L2G
 
Registriert seit: 30.04.06
L2G Leistung: Facit NTK
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Standard Wer ist hier im Recht

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Also ich ersteigerte ungefähr im März bei Ebay einen drucker von einem Gewerblichen Anbieter. Es ist ziemlich viel alles aufzuerzählen aber ich kopiere mal eine email die ich an den anbieter geschickt habe alle probleme sind dort aufgelistet ich möchte wissen wer im Recht ist ich oder der Händler. wäre nett wenn mir da einer helfen könnte


Hallo,

Ich erhielt heute eine Mahnung wo ich aufgefordert werde 45 Euro an Sie zu überweisen.

Also ich bin nicht bereit den Betrag zu bezahlen weil ihr Service ziemlich ,,schlampig" gewesen war.

1. sie schickten uns einen drucker der nicht angegangen ist wahrscheinlich problem mit dem netzkabel.

2. wir kriegten einen drucker der die SD speicherkarten nicht aufnahm.

3. den dritten drucker den sie uns schickten war genau der erste drucker den wir an sie zurückgeschickt haben. Sie haben nur so gemacht das der drucker sich wieder anschalten lies aber er erkannte die karten nicht. wir haben den druker den sie uns als zweites geschickt haben selbst repariert.

4. Sie schulden uns 12 Euro weil wir auf unsere kostenden ersten drucker an sie zurückschickten und ihn ungeöffnet zurübkbekamen erst danach sagte euer personal das wir einen rückholaufkleber bekommen und uns wurde gesagt wir bekommen die 12 Euro zurückerstattet dies ist jedoch bis jetzt garnicht passiert.

5. Sie haben nachdem sie den 3 Drucker geschickt haben sich nicht mehr gemeldet und uns keinen Rückholaufkleber damit wir den drucker zurückschicken geschickt. es ist Ihre Pflicht auf Eure kosten den drucker zurückzuholen nicht unsere.

6. in der beschreibung bei ebay als ich den drucker ersteigerte wurde genannt das die patronnen nr 56 und 58 geliefert werden jedoch kriegten wir die nr 57 und 56 dadrauf hatte ich sie in einer email bereits auch aufmerksam gemacht jedoch keine antwort drauf bekommen.

Diese 6 Punkte würden vor Gericht völlig ausreichen das wir im Recht sind.

mfg
F. P.

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Alt 30.06.06, 12:13   #2 (permalink)
Bastard Operator
 
Benutzerbild von TheEvilOne
 
Registriert seit: 02.10.01
TheEvilOne Leistung: Z3
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Du hast jetzt einen Drucker von dem Anbiete, oder?

Dann würde ich ihm schreiben, dass Du von dem Kaufvertrag zurück trittst. Den Drucker schickst Du zurück (Empfänger bezahlt), nachdem sie Dir die ausstehenden 12 Euronen überwiesen haben und fertig.

Du kannst dann nur hoffen, dass Du keine negative Bewertung bekommst. Sowas wird gern und schnell mal abgegeben.
TheEvilOne ist offline   Mit Zitat antworten
   
HaBOT
 
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Alt 30.06.06, 12:27   #3 (permalink)
L2G
Themenstarter
 
Registriert seit: 30.04.06
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ich habe insgesamt 3 drucker von denen bekommen es handelt sich um demo drucker die bei messen zur schau gestellt wurden. der kauf erfolgte im März. positive bewertung hab ich schon ganz am anfang bekommen bevor ich von dem problem mitteilte


zu hause habe ich also noch 2 drucker einen habe ich selber repariert damit er die SD speicherkarten erkennt den anderen muss ich zurückschicken aber soweit ich weiß MUSS ich das NICHT auf MEINE kosten machen. ich erhielt auf meine email eben ne antwort sie sagen laut gesetzt soll ich das auf meine Kosten zurückschicken. Kann doch nicht sein er ist gewerblicher anbieter und ist dazu verpflichtet nicht richtig funktionierende ware auf seine eigene kosten zurückzuholen.

Den einen funktionierenden Drucker würd ich wohl behalten bin zufrieden damit aber den anderen der nicht einwandfrei funktioniert weiger ich mich auf meine kosten zurückzuschicken. wenn ich ihn so abschicke das der empfänger bezahlt bekomme ich ihn wohl wieder ungeöffnet zurück so wie schon den ersten drucker.
L2G ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.06, 12:51   #4 (permalink)
TjP
 
Registriert seit: 06.02.06
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Du bist vollkommen im Recht, vor allem wenns ein gewerblicher Anbieter ist, ausser wenn du einen defekten Drucker bestellt hast .
Ich würd ebenfalls die 12? zurückverlangen, den Drucker mit nem Rückholaufkleber von denen zurückschicken und wenn du die ? hast vom Kaufvertrag zurücktreten, denn ich glaub kaum dass das mit dem Anbieter noch was wird....
TjP ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.06, 13:19   #5 (permalink)
L2G
Themenstarter
 
Registriert seit: 30.04.06
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Na dann gut zu wissen das mir einer bestätigt ich sei im Recht.

Die Mahngebühr von 45 Euro werd ich wohl nicht bezahlen können mich dann ruhig verklagen .
L2G ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.06, 13:54   #6 (permalink)
 
Registriert seit: 30.03.06
webfreak Leistung: Facit NTK
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Wenn es ein gewerblicher Händler ist, hast du grundsätzlich die Bemächtigung die Drucker umzutauschen oder alles zurückzuschicken (falls alles nicht länger als 14 Tage her ist). MFG web-freak
webfreak ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.06, 08:38   #7 (permalink)
 
Registriert seit: 25.06.06
0wnZ Leistung: Facit NTK
0wnZ eine Nachricht über ICQ schicken
Likes: 0
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wend dich mal and die verbraucherzentrale , die machen den ma richtig druck
0wnZ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.06, 10:58   #8 (permalink)
Senior Member
 
Registriert seit: 28.08.05
2Bios Leistung: Facit NTK
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oder die c't...
2Bios ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.06, 11:36   #9 (permalink)
 
Registriert seit: 17.01.06
Oi!Alex Leistung: 8086
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nur mal so am rande, wichtig wäre es auch auf die rechtschreibung zu achten, im forum ist das eine sache aber in emails an diverse anbieter eine andere...

ansonsten wurde ja schon alles dazu gesagt
Oi!Alex ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.07.06, 23:43   #10 (permalink)
L2G
Themenstarter
 
Registriert seit: 30.04.06
L2G Leistung: Facit NTK
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Ja stimmt schon fehler fielen mir erst auf nachdem ich es her hin kopiert habe.

Also der Anbieter hats eingesehen und schickt mir einen Rückholaufkleber mit einer kleinen entschädigung ( kein plan was ).


ob ich die mahnung von 45 Euro noch zahlen muss ist noch nicht geklärt. da steht wen nich nicht bezahle muss ich vor gericht erscheinen
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