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Diskussion: Polizei auf Party im Forum HaBo Lounge, in der Kategorie Sonstiges; Anzeige Moin alle zusammen, ich hätte da mal ne Frage. Also, angenommen ich organisiere als Privatperson ein Konzert mit verschiedenen ...
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| Registriert seit: 06.08.05 ![]() Likes: 0 | Polizei auf Party Anzeige Moin alle zusammen, ich hätte da mal ne Frage. Also, angenommen ich organisiere als Privatperson ein Konzert mit verschiedenen Bands, miete den Raum dafür, kaufe Getränke etc. Dann kommen die ganzen Besucher, Gäste, wie auch immer. Das Konzert ginge abends um 8 los und würde vorraussichtlich so um 12 enden. Es würde keine Ausweiskontrolle gemacht werden und 14 Jährige würden um 11 Uhr noch auf dem Konzert sein, total betrunken von dem Bier, was bei diesem Konzert konsumiert wurde. Dann kommt die Polizei. Meine Frage: Kann mehr passieren, als dass die Personen unter 16 nach Hause geschickt werden oder müsste ich mit Geldstrafen rechnen ? Mfg Ravanger |
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| | #2 (permalink) |
| Member of Honour ![]() Registriert seit: 14.09.03 ![]() ![]() Likes: 34 | Wenn es öffentlich ist, sprich für jedermann zugänglich könntest du Probleme bekommen und bräuchtest je nach dem eine Genehmigung der Gemeinde/Stadt, und müsstest Ausweiskontrollen usw. durchführen. Anders schauts aus bei einer privaten Feier (geschlossener Personenkreis). |
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| | #3 (permalink) |
| Themenstarter Registriert seit: 06.08.05 ![]() Likes: 0 | Na ja, dass ist ein bisschen komplizierter. Es ist eine private Party, die für jeden zugänglich ist, d.h. es exestiert keine Gästeliste. Diese Lösung funktioniert auch von der Stadt her, ich weiß bloß nicht mit welchen Folgen ich bei dem oben genannten Fall zu erwarten habe. Btw: Man kann Partys als öffentlich oder privat anmelden, wobei privat nicht gleichzusetzen ist mit geschlossenem Personenkreis. Das Konzert ist sozusagen ein Benefizkonzert für unseren Abiball. Und wenn es als öffentliches Konzert angemeldet worden wäre, bräuchten wir eine Schenkergenehmigung (also die Berechtigung Getränke auszuschenke, weiß jetzt grad nicht so genau, wie das heißt) um Getränke wie Bier, Wein und Limonade während des Konzertes zu verkaufen. Ich hoffe ich hab das nicht noch mehr verkompliziert. Das wollten wir halt nicht, deswegen privat. Und ich hoffe dass ihr mir weiterhelfen könnt ![]() Mfg Ravanger |
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| | #4 (permalink) |
| Senior Member | Desweiteren kommt hinzu daß das örtliche Finanzamt auch ein Stück von deinem Kuchen haben will sofern das eine öffentliche Veranstaltung ist. Ausserdem kann sich auch die GEMA melden da ja Musik gespielt wird und dadurch stehen die auch auf der Matte. Ich würde die Finger von solchen Veranstaltungen als Privatperson lassen. Gruß odigo
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| | #5 (permalink) |
| Moderator ![]() Registriert seit: 30.09.06 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Likes: 441 | Als Veranstalter bist du verantwortlich dafür, dass die "Bestimmungen zum Schutz der Jugend" eingehalten werden. Wenn du also in der Öffentlichkeit Alkohol ausschenkst, solltest du 1. eine Genehmigung dafür haben und 2. dafür sorgen, dass diese Bestimmungen eingehalten werden, sonst kann das ziemlich teuer werden. Ab einer bestimmten Grösse (weiss jetzt nicht welche Anzahl an Besuchern genau) muss so ein Konzert angemeldet werden, sonst kann es von der Polizei auch beendet werden. Auch bei einer privaten Feier ist der Ausschank von Alkohol an Minderjährige nur dann erlaubt, wenn eine Genehmigung eines Erziehungberechtigten vorliegt (mündlich bei Anwesenheit des Erziehungsberechtigten, sonst schriftlich).
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| | #6 (permalink) | |
| Themenstarter Registriert seit: 06.08.05 ![]() Likes: 0 | Zitat:
@bitmuncher Eine Genehmigung brauche ich halt nicht, weil das ja alles privat läuft. Und es passen maximal 250 Leute in den Raum und ich meine Geburtstagspartys von dieser Größe müssen ja auch nicht angemeldet werden oder ? So und da es daher wegen diesem Grund von der Polizei nicht beendet werden kann, wollte ich wissen ob die Polizei das Konzert beenden könnte, wenn z.B. der Auschank von Alkohol an Minderjährige gegeben ist. Ihr müsst euch das eigentlich als große Geburtstagsparty vorstellen, ohne Gästeliste, mit Eintritt und Getränken die gekauft werden können... Mfg Ravanger | |
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| | #7 (permalink) | |
| Registriert seit: 09.05.04 ![]() Likes: 0 | Zitat:
Hier mal ein kleiner Text, was i.A. der Unterschied zwischen "öffentlich" und "privat" ist: http://www.gema.de/musiknutzer/infor...lichkeit.shtml Auch wenn das eine Gema-Seite ist und ihr wohl diese Feier nicht bei der Gema anmelden müsst, dürfte diese Definition bei allen Veranstaltungen greifen, unabhängig von der Musik, die gespielt wird. Kurzum: Bei einer Veranstaltung ist für die Unterscheidung "Privat/Öffentlich" nicht wichtig, wer sie organisiert, sondern wer alles kommen darf. | |
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| | #8 (permalink) |
| Member of Honour ![]() Registriert seit: 11.09.03 ![]() Likes: 2 | wer unter 16 jaehrigen Alkohol zugaenglich macht macht sich strafbar... Meinst du eigentlich die Discos machen das aus Spass, oder weil sie langeweile haben? |
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| | #9 (permalink) |
![]() Registriert seit: 17.01.06 ![]() Likes: 7 | frag mich was das ziel hier sein soll? -> alkohol an unter 16jährige zuverkaufen für eine abi-feier etc.?! die einfachste lösung ist wohl -> keiner unter 16 bekommt alkohol und fertig und zwecks gema da brauch man sich dann keine sorgen machen wenn die bands nicht bei der gema angemeldet sind und sie keine musik einer solch angemeldeten bands spielen p.s. welche lokalen bands sollen denn da spielen? (kenn ein paar) |
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| | #10 (permalink) |
| Senior Member Registriert seit: 26.03.06 ![]() Likes: 16 | Also wir haben bei Kollegstufenparties immer eine Security Organisation angeheuert, die für die Durchsetzung der ganzen Jugendschutz sachen verantwortlich ware wenn die Polizei kommt. Klar, wir haben natürlich auch die kleineren durch die Hintertür reinkommen lassen aber nur wenns Geschwister und deren Freunde waren. Machs doch genauso !? |
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| | #11 (permalink) |
| Themenstarter Registriert seit: 06.08.05 ![]() Likes: 0 | @Oi!Alex das konzert ist ja keine Abi-Feier. Nur eine Veranstaltung um mehr geld in die Abiball-Kasse zu bekommen um die preise für die karten zu drücken. und das probelm ist, dass die unter 16 jährigen, d.h. der großteil der 10. an unsere schule solche suffköppe sind, dass die glaube ich für den größten gewinn verantwortlich wären, aber auch andere unter 16-jährige hier in leipzig. es spielen sparx brothers, sidesplitting, walter, jamboree und obc @serow wie gesagt, wir gehen davon aus, dass die größte einnahmequelle die unter 16-jährigen wären, deswegen wäre eine alterskontrolle am eingang eher negativ @watchme ich weiß ja auch, dass man sich damit strafbar macht, aber ich will doch wissen, mit was für maßnahmen der private veranstalter zu rechnen hat... |
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| | #12 (permalink) |
| Senior Member Registriert seit: 26.03.06 ![]() Likes: 16 | Eben genau aus dem Grund, weil die kleinen am meisten Kohle da lassen haben wir sie hintenrum reingelassen |
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| | #13 (permalink) |
| Themenstarter Registriert seit: 06.08.05 ![]() Likes: 0 | ja dja aber du hast dann trotzdem ein probelm wenn die polizei kommt und die 'kleinen' betrunken sind... |
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| | #14 (permalink) |
| Soweit ich weiß, ab wenn du etwas auf deiner Party verkaufst ( bzw. Eintritt nimmst ) ist es keine privat Party mehr (-> Ornungsamt anmelden, Steuern Zahlen etc. ). Dann wärste auch für die unter 16 Jährigen zuständig. Abhilfe könnteste schaffen, indem du einfach bändchen verteilst und dann die ganzen Jugendschutz durchziehst. Wenn du aber nur um "Spenden" beim Getränkekauf bittest, kann es doch eigentlich Privat bleiben. Jetzt weiß ich es leider auch nicht so genau mit privat Partys, aber mach es lieber mit den Bändchen is einfacher und du bist auf der sicheren Seite.Mit freundlichen Grüßen 0wnZ | |
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| | #15 (permalink) |
| Registriert seit: 15.09.06 ![]() Likes: 0 | wann soll den die feier sein ? vllt komm ich ja geld da lassen ^^ (keine angst bin 17) http://www.juraforum.de/forum/archiv...erj%C3%A4hrige da wurde das auch dikutiert hoffe es hilft einladung am besten per pm da das sonst als öffentliche einladung gilt laut text |
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