HaBo Lounge ![]() Nimm Platz an der Bar und entspanne Dich. Hier gehts ausnahmsweise mal nicht um IT-Themen. |
Diskussion: Gedankenexperiment -> gesetzte im Forum HaBo Lounge, in der Kategorie Sonstiges; Anzeige Situation : Jemand hält sich vor einem anderen eine Waffe an den EIGENEN kopf und droht: "gib mir all ...
![]() |
| | #1 (permalink) |
| Registriert seit: 27.12.07 ![]() Likes: 39 | Anzeige Situation: Jemand hält sich vor einem anderen eine Waffe an den EIGENEN kopf und droht: "gib mir all dein geld oder ich werde mich töten". FRAGE:wenn er sich nun töten sollte und man kommt vor gericht; wer hat schuld??? der sich selber getötet hat weil er erpressen wollte oder der überlebende weil er ja hilfsleistung unterlassen hat Gut es ist nicht ganz logisch aber allemal interessant
__________________ You shoot yourself in somebody else's foot.|Dann gabs da noch den Mathematiker der P?=NP in O(1) erklärte. |[A]| = p(·,|[A]|)+1 |
| | |
| | #2 (permalink) |
| Moderator ![]() Registriert seit: 19.06.06 ![]() ![]() ![]() Likes: 51 | ohne entsprechendes rechtswissen schreibe ich mal meine vermutung: also ich persönlich würde das ganze entweder als erpressung oder als versuchten raub deuten. unterlassene hilfeleistung wird es erst, wenn der "böse" abdrückt und der "gute" dann nicht polizei/arzt benachrichtigt |
| | |
| HaBOT | - Anzeige - |
| |
| | #3 (permalink) |
| Registriert seit: 11.09.07 ![]() Likes: 0 | Ich weiß ja nicht, wenn mir so ein bewaffneter Fremder begegnet würde ich ja versuchen mich möglichst schnell aus dem Staub zu machen... ich Egoist, aber wenn jemand mit einer geladenen Waffe vor mir steht der mich ausrauben will und ich die Gelegenheit habe dem Geschehen zu entkommen fände ich es äußerst unpassend, wenn mich wer anklagt, weil ich demjenigen nicht "geholfen" hab. Selbst wenn ich einen Schuss höre, wenn ich schon außer Schussweite bin, würde ich nur versuchen die Distanz zu vergrößern, damit ich außer Gefahr bin. Ich halte es für naiv zurückzugehen um zu schauen, ob er sich nun umgebracht hat, oder einen Hinterhalt plant. Rein nach meinem persönlichen Rechtsempfinden hoffe ich doch, dass mir niemand das ankreiden würde, wenn ich mich erst zuhause "in Sicherheit" ans Telefon setze um die Polizei zu benachrichtigen, dass bei mir in der Gegend ein Irrer unterwegs ist.
__________________ Leben, eine Kunst |
| | |
| | #4 (permalink) |
| Registriert seit: 13.12.07 ![]() Likes: 0 | Ist wirklich eine komische Frage. Ich denke aber dass niemand hier bestraft werden würde, es sei den der Räuber liegt verletzt am boden und du hilfst nicht, also rufst nicht die Rettung. Ich würde netmal sagen, dass das unbedingt Raub und/oder Nötigung wäre, ich habe von einem Urteil gelesen in dem gesagt wurde, dass es keine Nötigung ist sich auf der Straße vor ein Auto zu setzten, weil der Fahrer dich ja überfahren könnte, wenn er wollte. Wenn also nun jemand sagt er erschießt sich wenn du das und das nicht tust, dann liegt das meiner Meinung nach ähnlich, wenn nicht sogar noch klarer, dir kann es ja im Prinzip egal sein, ob er sich erschießt oder nicht, also steht es dir ja völlig frei ihm das Geld zu geben oder nicht. Wichtig: Ich bin kein Jurist, also kann das ein Richter ganz anders sehen, beim ersten Absatz bin ich mir ziemlich sicher, beim zweiten kann ich das nicht genau sagen, wie gesagt es könnte sein dass das nicht strafbar wäre, aber ich weiß nichtmehr genau welches Urteil das war, also ich kann keine Quelle angeben und ich kann auch nicht bestätigen, dass das so in dem Urteil stand, ich hab das aus irgendeiner Internetzeitung, also kann ich nichtmal mit Sicherheit sagen, dass es dieses Urteil so gab. |
| | |
| | #5 (permalink) |
| Member of Honour ![]() | das erinnert mich an eine andere Frage, die ich mal irgendwo gelesen habe, aber gerade mit google nicht mehr finden kann.... muss wohl irgendwie ne Testfrage für Jura-Studenten sein. Ich hoffe, ich geb das jetzt richtig wieder.... also: Wenn ein Polizist im Dienst (also Waffe tragend) seinem Kollegen an der Imbis-Bude ein paar Pommes vom Teller klaut, begeht er dann schweren bewaffneten Raubüberfall? |
| | |
| | #6 (permalink) |
| Registriert seit: 09.01.05 ![]() Likes: 0 | Wenn sich jemand von ner Autobahnbrücke in deine Karre stürzt bist du nicht schuld an seinem Tod. Das Wort zur Beschreibung deines Gedankenexperiments das mir sofort einfiel: Blödsinn. Imrahil |
| | |
| | #7 (permalink) | |
| Registriert seit: 25.07.07 ![]() Likes: 0 | Zitat:
Die Frage ist eher ob dir einer glaubt. Wenn Schäuble mal wieder geschlampt hat und an der Stelle gerade keine Überwachungskamera ist, wird es schwer jemanden davon zu überzeugen. Wieso sollte sich einer sich die selber Pistole an den Kopf halten, wenn er sie auch an deinen halten kann und so viel bessere Chancen auf einer erfolgreichen Überfall hat. | |
| | |
| | #8 (permalink) |
| Moderator ![]() Registriert seit: 19.06.06 ![]() ![]() ![]() Likes: 51 | naja, angefangen mit den schmauchspuren, die bei dem täter höchstwahrscheinlich in größerer konzentration vorliegen als bei dem, der überfallen werden sollte, dann der eintrittswinkel der kugel, die entfernung der waffe, da du beim selberabdrücken ja kaum weiter als ein paar cm vom kopf wegkommst... das sollte bei einer untersuchung sehr klar als selbstmord identifiziert werden können |
| | |
| | #9 (permalink) | |
| Registriert seit: 15.09.06 ![]() Likes: 0 | Zitat:
| |
| | |
| | #10 (permalink) |
| Moderator ![]() Registriert seit: 19.06.06 ![]() ![]() ![]() Likes: 51 | er macht sich ganz sicher damit strafbar! die frage wäre nur, ob es in eine richtung nötigung oder gar erpressung gehen würde. ihr könnt das ja einfach mal an sat1 für alexander hold oder wie der da heißt einschicken. dann seht ihr ja, was da anzuwenden wäre |
| | |
| | #11 (permalink) | |||
| Registriert seit: 25.07.07 ![]() Likes: 0 | Zitat:
Zitat:
| |||
| | |
| | #12 (permalink) | ||
| Moderator ![]() Registriert seit: 19.06.06 ![]() ![]() ![]() Likes: 51 | Zitat:
| ||
| | |
| | #13 (permalink) | |
| Registriert seit: 13.12.07 ![]() Likes: 0 | Zitat:
Und eine gute Frage ist da auch wie ernst man es überhaupt nehmen kann, wenn jemand damit droht sich umzubringen, also ob es objektiv überhaupt ein geeignetes Mittel ist um jemanden zu nötigen, meines Wissens nach würde das der Richter auch in das Urteil miteinbeziehen. Wenn jemand ein Urteil zu einem ähnlichen Fall finden kann, dann das Ergebnis bitte hier posten, wäre nämlich schon interessant, besonders da es hierzu doch verschiedene Meinungen gibt. | |
| | |
| | #14 (permalink) |
| Registriert seit: 02.10.07 ![]() Likes: 0 | Wenn er sich nicht umbringt, kann er danach wegen Geiselnahme festgenommen werden? |
| | |
| | #15 (permalink) |
| Member of Honour ![]() Registriert seit: 04.09.04 ![]() Likes: 0 | Die Frage ist doch relativ einfach beantwortet: Es ist keine unterlassene Hilfeleistung, da dies voraussetzt, dass man jemandem in einer Notsituation keine Hilfe geleistet hat. Dies bedeutet, dass die Person hilflos ist (sich nicht selbst oder nur bedingt - also aus eigener Kraft - helfen kann). Hierbei handelt es sich aber definitiv nicht um eine Notsituation oder einen Notfall, sondern um eine absichtlich herbeigeführte Situation, die der Herbeiführende jederzeit selbst wieder beenden könnte. Damit scheidet unterlassene Hilfeleistung aus, es ist schlichtweg Erpressung. Ferner gilt immernoch der Grundsatz der Eigensicherung* der vor jeder Hilfeleistung steht, eben auch bei Fällen die defintiv Hilfe erfordern. (*Was ist, wenn ich mein Geld gebe und er richtet die Waffe danach auch mich? Niemand kann verlangen, dass ich eine Situation herbeiführe die für mich ggf. gefährlicher ist als die augenblickliche Situation) Das wäre z.B. der Fall, wenn jemand vom Fernsehturm springen möchte. Dann sollte ich ggf. versuchen den Menschen davon abzuhalten, sofern mir das möglich ist (besser passiv Hilfe holen -112/110). Dennoch wäre es eine dumme Idee an die Person heranzutreten um diese zurück zu ziehen, denn die Gefahr wäre zu groß. Springt die Person, zieht sie mich ggf. mit. Das ist jetzt ein konstruierter Fall um mal bei dem Thema des Fragestellers zu bleiben und um es etwas transparenter zu machen. In der Realität würde niemand verlangen, dass ein nicht psychologisch geschulter Passant einen potenziellen Suizidgefährdeten aus einem Gefahrenbereich bringen muss. Anders sieht es natürlich bei alltäglichen Situationen, wie etwa Verkehrsunfällen aus. Da gilt der Grundsatz, dass man helfen muss. Aber auch hier nur dann, wenn man sicher sein kann, nicht selbst in Gefahr zu geraten oder andere wichtige Pflichten zu verletzen (Beispiel Fluglotse, Mutter mit Kleinkind). Passive Hilfeleistung ist davon in der Regel ausgenommen. Heißt, weitergehen weil Gefahr droht und dann keinen Notruf zu wählen wäre wieder unterlassene Hilfeleistung. So, jetzt wirds zu OT. Hoffe, ich konnte etwas aufklären root |
| | |
![]() |
| - Anzeige - | |
| |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Gedankenexperiment | freiheit88 | (In)security allgemein | 6 | 15.10.09 22:10 |
| [closed]Gedankenexperiment reinvoked | friday0D | (In)security allgemein | 0 | 30.09.09 19:13 |
| Ein kleines Paradoxon ( Gedankenexperiment ) | sartre | Off topic-Zone | 21 | 02.01.06 15:35 |