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BVG-Urteil zum Eilantrag - Vorratsdatenspeicherung

Diskussion: BVG-Urteil zum Eilantrag - Vorratsdatenspeicherung im Forum HaBo Lounge, in der Kategorie Sonstiges; Anzeige Na immerhin wurde es teilweise gestoppt. Was meint ihr dazu? Link Ich hoffe, dass es in der Hauptverhandlung vollkommend ...

Antwort
Alt 19.03.08, 11:30   #1 (permalink)
 
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tanj Leistung: Facit NTK
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Standard BVG-Urteil zum Eilantrag - Vorratsdatenspeicherung

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Na immerhin wurde es teilweise gestoppt. Was meint ihr dazu? Link

Ich hoffe, dass es in der Hauptverhandlung vollkommend ausserkraft gesetzt wird, aber man wird sehen.

tanj ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.08, 21:48   #2 (permalink)
 
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teilweise aber nicht ganz...

beunruhigender finde ich die projekte der CIA, FI, KGB, etc (z.B. Carnivore), von denen keine redet und die man auch wohl kaum stoppen kann. diese werden bestimmt nicht nur verbindungen sondern auch inhalte sichern. aber filesharer sind denen (hoffe/glaube ich) egal.

zurück zum thema: ich vermute nicht, dass es ausser kraft gesetzt wird, denn wer gibt schon freiwillig macht ab? aer ich zweifele schon lange an der praktischen anwendung dieses systems:
  • die provider werden belastet -> mehr kosten für uns
  • ein telefonat zu einem terroristen (nur als beispiel) macht nicht automaisch zum komplizen
  • ermittler müssen durch x - instanzen um an die daten zu kommen und so ist eine zügige ermittlung unmöglich
=>da hat unsere regierung auf voller länge versagt und wir müssens ausbaden

soweit meine meinung,
mfg
Wolfy
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Alt 23.03.08, 10:08   #3 (permalink)
 
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Ich glaube nicht, dass das etwas mit der Abgabe von Macht zu tun hat. Wenn das BVG entscheidet, dass die Vorratsdatenspeicherung gestoppt wird, dann muss die Politik sich daran halten, ob sie will oder nicht...
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Alt 23.03.08, 12:26   #4 (permalink)
 
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der staat darf eigentlich alles.
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Alt 23.03.08, 13:08   #5 (permalink)
 
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ich glaube du siehst das nicht ganz richtig. Das Bundesverfassungsgericht schreitet in letzter Zeit immer häufiger ein, da die bstehende Regierung immer mehr verfassungswidirges macht. Das Bundesverfassungsgericht ist komplett unabhängig von der Regierung. Und die darf nicht alles. Immerhin gibt es eine Verfassung, an die sie sich zu halten hat. Und das BVG achtet darauf, dass sie das auch tut...
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Alt 23.03.08, 15:25   #6 (permalink)
 
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gut revidiere meine meine meinung übr regierung, aber was wäre mit dem BND?
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Alt 23.03.08, 16:08   #7 (permalink)
 
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Banur Leistung: Facit NTK
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Auch der BND muss sich an die Verfassung halten und das BVG ist die Kontrollinstanz, damit sich der Mist von 1933 nicht wiederholt, dort durfte die Regierung auch nicht alles aber es war ja möglich diese Regelungen zu umgehen.
Banur ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.08, 16:57   #8 (permalink)
fetzer
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Zitat:
Original von bad_alloc
der staat darf eigentlich alles.
Der Staat ist in 3 Instanzen aufgeteilt, die sich selbst kontrollieren: Judikative, Exekutive und die Legislative. Und da wir immernoch in einer Demokratie leben hat das Volk hier auch noch Einfluss drauf, z.b. durch Verfassungsklagen.

Desweiteren befinden wir uns nicht in den USA, in denen z.b. die Überwachung schon fest beschlossen ist ( Wie du gesagt hast z.b. mit Carnivore ( dazu gab es mal im Hakin9 einen Artikel... geredet wird darüber in einigen Kreisen schon. )). Genauso ist Filesharing illegal, warum nicht also auch damit dagegen vorgehen? Wer meint, dass man mit seinem Computer illegale Aktionen machen muss, auch private Dinge drauf speichert und die öffentlichen Informationen zu Überwachungstechniken und -gesetzen ignoriert bzw. sich nicht dagegen wehrt ist wahrlich selbst schuld!

Zitat:
die provider werden belastet -> mehr kosten für uns
http://www.heise.de/newsticker/Schwa.../meldung/99162
http://www.heise.de/newsticker/suche...eldung/104968/

Zitat:
ein telefonat zu einem terroristen (nur als beispiel) macht nicht automaisch zum komplizen
Seien wir doch mal ehrlich: Wenn dein Kumpel ein Terrorist ist, er in entsprechenden Kreisen verkehrt, sich entsprechende Informationen besorgt und vielleicht für den Tod mehrere Menschen verantwortlich sein wird bin ich auch der Meinung, dass du auch Terrorist sein könntest. Es wäre doch relativ unwahrscheinlich, dass du das dann nicht wüsstest. Desweiteren zählt in Deutschland nicht nur eine einfach aufgabaute Verbindung oder eine verschlüsselte Email als Beweis, dass du auch überwacht werden musst. Entsprechende Informationen müssen auch gegen dich vorliegen, damit sowas überhaupt von einem Richter genemigt wird. Es gilt desweiteren immernoch das Prinzip der Unschuld.

Zitat:
* ermittler müssen durch x - instanzen um an die daten zu kommen und so ist eine zügige ermittlung unmöglich
Und? Fakt ist, dass die Daten gespeichert werden und somit auf Abruf bereit stehen. D.h. dass auch nach einem Anschlag weitere Auswertungen vorgenommen werden können, Telefonverbindungen zu möglichen anderen Terroristen ausgelesen werden können und so auch andere Anschläge verhindert werden können.

Das Urteil ist jedoch in dem Sinne sehr gut, dass es kontrolliert, wer an die Daten kommt und zu welchem Zweck die Daten benutzt werden dürfen. Hier lag das größte Problem und das wurde mit dem ersten Urteil auch gut gezeigt.
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