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Schulverweis wegen "hackens" in der Schule

Diskussion: Schulverweis wegen "hackens" in der Schule im Forum HaBo Lounge, in der Kategorie Sonstiges; Anzeige Hallo, Ein Freund von mir hat einen Schulverweis wegen "hackens" im Schulnetz bekommen. Dabei hat er sich nur in ...

Antwort
Alt 18.08.08, 19:45   #1 (permalink)
 
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Hallo,

Ein Freund von mir hat einen Schulverweis wegen "hackens" im Schulnetz bekommen.
Dabei hat er sich nur in gutem Sinne im Schulnetz umgesehen, und wollte/hat keinen
Schaden angerichtet.
Dabei ist ihm sogar noch aufgefallen, dass das Netz nicht nur leicht, sondern teis garnicht gesichert ist (Lehreraccounts ohne Passwort, schlecht geconfter Domaincontroller, und so...).
Das ganze hatte er in seinem eigenen kleinen Forum versehentlich öffentlich ersichtlich gepostet.
Dort tummelten sich auch nur Freunde der selben Schule und z.B. ich.
Er wollte dann die entdeckten Lücken auch dem zuständigen Admin kommunizieren,
fragte im Forum aber nochmal nach, wie er es dem Admin beibringen soll...
Nu hat er an einem Tag dummerweise seinen USB-Stick an einem Tag im PC-Raum der schule liegen lassen, und auf diesem befand sich der Link zum Forum.
So sind die Lehrer auf die Seite mit dem Post gekommen.
Für mich ist dieser Teil bereits fraglich, da es doch eigentlich laut Datenschutz für die Lehrer absolut nicht erlaubt ist den Datenträger auszulesen, geschweige noch die Daten zu verwerten(an andere Lehrer weiterzugeben).
Es wurde ihm also vorgeworfen diese "Straftat" öffentlich gemacht zu haben,
wobei er ja nur die Tatsachen ohne Anleitung/Details ins Forum gestellt hat.
Bis heute hat er seinen Stick noch nicht wieder bekommen.

Er hat einen schriftlichen Verweis von seiner Klassenleherin und Rektorin bekommen, und die Androhung eines Schulverweises bei der kleinsten Angelegenheit.
Er wurde von vielen Lehrern als "Böser Hacker"(solche ungebildete Lehrer) naja, beschimpft ist vielleicht hier falsch aber immerhin wurde er so hingestellt.

Zum Verweistext:

Ich möchte Sie hiermit über die Erteilung einer Ordnungsmaßname gegen Ihren Sohn XXX in Kenntnis setzen.

Entsprechend § 64 des Bgb SchulG, erhält XXX wegen groben Verstoßes gegen die Schul- und Hausordnung auf Antrag der Schulleiterin einen Schriftlichen Verweis durch die Klassenlehrerin.

Zur Begründung:

In unserem Gespräch am XXXX gemeinsam mit ihrem Sohn XXX -informierte ich Sie darüber, dass XXX unerlaubter Weise und mit illegalen Mitteln im Computersystem des XXX Gymnasiums "gearbeitet" hat. Dies stellt einen groben Verstoß gegen die Hausordnung dar und könnte als Straftat angezeigt werden. Aufgrund der Umstände sehe ich von einer Anzeige gegen Ihren Sohn ab.

Sollte XXX zukünftig nochmals in irgend einer Art und Weise gegen die Schul- und Hausordnung verstoßen, sehe ich mich gezwungen, ihn der Schule zu verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Klassenlehererin und Schulleiterin

Ich wollte euch mal fragen, was ihr davon haltet, und ob das alles so rechtens ist, wie das gelaufen ist...

Gruß
tec

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Alt 18.08.08, 19:50   #2 (permalink)
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Da hat er wohl einfach Pech gehabt. Wie würde mein alter Herr jetzt sagen... "Torheit schützt vor Strafe nicht." Der Verweis ist jedenfalls absolut rechtens. Er könnte versuchen mit einem Anwalt dagegen vorzugehen, aber dann bekommt er mit Sicherheit von der Schule eine Anzeige Retour und die wird er kaum gerichtlich abwehren können bei der Beweislage.
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Alt 18.08.08, 20:01   #3 (permalink)
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Ja, das versteh ich schon von der Sachlage, aber
die Lehrer sind meineserachtens unrechtmäßig zu den "Beweisen" gekommen, und
haben sich also eher selber sicher strafbar gemacht...
Ich hoffe ja immer noch, dass es sowas wie Datenschutz immer noch gibt... *und er hofft immer noch*
Außerdem war der einzige Beweis ja der ausgedruckte Forum Thread, und der ist schon längst offline (war bei mir gehostet). Somit wären die Beweise ja eh dahin, da der Leherer oder die Rektorin es auch hätten selber schreiben können und dann drucken.
Somit seh ich von meinem Rechtsverständnis eher die Schulleiterin oder den Leherer der den Stick gefunden hat und den Inhalt unter den Leherern öffentlich gemacht hat als Rechtsbrecher, da dieser sich gegen das Datenschutzgesetz strafbar gemacht hat.

Gruß
tec
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Alt 18.08.08, 20:05   #4 (permalink)
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Ein Lehrer hat das Recht zum Zweck der Identifikation des Eigentümers eines Datenträgers dessen Inhalt einzusehen. Findet er dabei einen Beweis für eine Straftat, ist er sogar verpflichtet diese anzuzeigen. Dein Freund kann also von Glück reden, dass er keine Anzeige bekommen hat. In Zukunft sollte er seinen Stick einfach verschlüsseln.
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Alt 18.08.08, 20:13   #5 (permalink)
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Ah, ok gut zu wissen.
Naja, mit dem Verschlüsseln hab ich ihm auch gesagt..
Nur mal so aus Interesse (ist
eh schon gelaufen) wäre der Ausdruck als Beweis ausreichend?
Wie gesagt, könnte ja auch manipuliert sein(rein rechtlich).

Gruß
tec
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Alt 18.08.08, 20:31   #6 (permalink)
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Ich frage mich wo du (und die Lehrerschaft) dort eine Straftat siehst.

Ich wuerde dem Burschen empfehlen mit seinen Eltern einen Anwalt zu konsultieren der sich auf dem gebiet auskennt. Rein schon aus Prinzip.
Und sofern er in dem Forum nicht klipp und klar beschrieben hat wie und was leicht zu knacken ist, hat er ueberhaupt nicht das geringste angestellt.

Im Gegenteil ist eher die Schule dazu verpflichtet solche Zugaenge entsprechend den Moeglichkeiten zu sichern. Schlieszlich liegen in solchen Netzwerken ja Personenbezogene Daten die dritte nichts angehen.

Dreht den Spiesz einfach mal um.
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Alt 18.08.08, 20:39   #7 (permalink)
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@Chromatin:
Genau das war ja auch mein Gedankengang und meine Rede!
So sehe ich das nämlich auch (bin ja kein Rechtskundler), aber es ist schon etwas grotesk,
sollte das rechtlich so korrekt sein.
Er hat ja nich einmal etwas beschädigt, sondern nur Sicherheitslücken aufgespürt.
Ebenfalls kommt die Schule, wie du ja sagst Ihrer Datenschutzpflicht auch nicht nach.
Wo würden wir hinkommen, wenn es nicht immer mal solche Leute gibt, die die Lücken aufdecken...
Nein, sie werden auchnoch bestraft und bedroht.

tec
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Alt 18.08.08, 20:59   #8 (permalink)
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Zitat:
Original von Chromatin
Ich frage mich wo du (und die Lehrerschaft) dort eine Straftat siehst.
Es ist verboten sich unberechtigt Zugang zu Daten oder Systemen zu verschaffen. Siehe Paragraph 202a StGB.

Zitat:
§ 202a Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Auch das Ausnutzen von Sicherheitslücken zählt dazu, da die Daten ja z.B. trotzdem durch Login usw. gesichert sind.

@techniker: Der Ausdruck wäre vermutlich nicht ausreichend, aber als Betreiber des Forums bist du verpflichtet mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten. Laut neuesten Gesetzen bist du als Anbieter einer öffentlichen Daten-Dienstleistung sogar verpflichtet die dafür notwendigen Daten wie Logs usw. für 6 Monate zu archivieren. Wenn du einen Eintrag einfach löschst ohne ihn für solche Fälle zu archivieren, machst du dich selbst strafbar (Verschleierung einer Straftat bzw. Beihilfe zur selbigen).
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Alt 18.08.08, 21:14   #9 (permalink)
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So, hab mich mal beim Anwalt erkundigt.
Nun endlich kommt die Aufklärung:

1. Ich bin als kleiner "privater" Webhoster (unter 1000 User) nicht verpflichtet irgendwelche Kopien der Userverzeichnisse vorzuhalten.

2. Der Ausdruck wäre nicht Beweis genug.

3. Vor Gericht wäre die Schule wohl die gelackmeierte gewesen(verstoß gegen BDSG).
Mein Freund wäre entweder wegen Geringfügigkeit oder mangelnder Beweise freigesprochen worden.

Gruß
tec
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Alt 18.08.08, 21:25   #10 (permalink)
 
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Alles in allem ist für die Schule jedoch nur der von Bitmucher verwiesene Paragraph 202a StGB interessant.

Er hat sich unerlaubt Zugang zum Schulinternen System verschafft => klarer Grund eines Schulverweises. Wie das ans Licht gekommen ist oder was er dort gemacht oder auch nicht gemacht hat ist sekundär für diese Sachlage.

Natürlich kann er jetzt wie du meinst aufgrund eines Verstoßes gegen das BDSG bezüglich des Datenträgers die Schule anklagen. Bringen wirds ihm trotzdem nichts, zumal es sehr fraglich ist ob er dort Recht bekäme. Auch hier bin ich eher der Meinung das ein liegen gelassener herrenloser USB Stick ohne Besitzerkennzeichnung durchaus von der Schule angeschaut werden darf. Wenn einem dort dann Beweise für einen Einbruch ins Schulnetzwerk entgegenlächeln ... tja, was soll man da machen.

Ich würde einfach aus sowas lernen und die Sache so dabei belassen, alle weiteren Schritte würden nur Ärger bereiten und vermutlich ne ordentliche Menge Geld, Zeit und Stress kosten.

Ein Schulverweis ist ja kein Weltuntergang, die Schule hätte auch ne Anklage machen können und das wäre dann zweifelsfrei das deutlich größere Übel. Eintrag in die Personalakte, Gerichtsverfahren etc. etc.
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Alt 18.08.08, 21:32   #11 (permalink)
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@Orniflyer: Die Sache ist eh abgehakt, hat mich nur eben sehr gestört,
dass aus einer eigentlich nicht bös gemeinten Tat so ein Mist wächst.
Aber mal im Ernst: Was soll denn werden, wenn man irgendwo durch Zufall eine Sicherheitslücke findet? Soll man da einfach die Klappe halten und es bei sich bewenden lassen???? Wo kommen wir denn da hin?
Meiner Ansicht gibt es auf beiden Seiten Fehler, bei Ihm, dass er es nicht gleich dem Admin gesagt hat, und bei der Schule, dass sie so fahrlässig mit dem Netz umgeht.

tec
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Alt 18.08.08, 21:35   #12 (permalink)
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Zitat:
Original von techniker
1. Ich bin als kleiner "privater" Webhoster (unter 1000 User) nicht verpflichtet irgendwelche Kopien der Userverzeichnisse vorzuhalten.
Sorry, aber dein Anwalt sollte sich evtl. mal etwas intensiver mit aktuellem Datenrecht beschäftigen. Sobald fremde Personen auf einer Webpräsenz von dir Inhalte veröffentlichen können, bist du verpflichtet bei Bekanntwerden eines Straftatbestands sämtliche Daten dazu zu sichern, da du damit ein Anbieter einer öffentlichen Daten-Dienstleistung bist. Der Straftatbestand wurde dir bekannt und du hast die Daten dazu gelöscht. Das ist Verschleierung eines Straftatbestands, wenn du zu dem Zeitpunkt noch nicht sicher wusstest, dass es nicht zu einer Anzeige kommt.

@Orniflyer: Ich bin mir sogar sehr sicher, dass er bei einer Anzeige wegen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz kein Recht bekommt. Warum habe ich ja bereits erwähnt. Lehrer haben das Recht Gegenstände, die in der Schule liegengelassen wurden, zur Feststellung der Identität des Eigentümers zu untersuchen.
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Alt 18.08.08, 21:43   #13 (permalink)
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Vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt, Ich habe die Daten nicht gelöscht, sondern er (der Kunde).
Ich habe erst nachher davon erfahren (nach dem Verweis).

Zum BDSG-Verstoß: Die Schule würde sicherlich wegen dem Verstoß eins aufgedeckelt bekommen, dass sie ihr Netz nicht sicher gemacht haben (das meinte ich eigentlich).

tec
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Alt 18.08.08, 21:47   #14 (permalink)
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Soweit ich weiss gibt es noch keine gesetzlichen Vorgaben darüber wie gut gesichert persönliche Daten abgelegt werden müssen. Infsofern glaube ich nicht, dass jemand wegen einem schlecht gesicherten Netzwerk was auf den Deckel bekommt. Schon garnicht vom Gericht. Da sind eher ein paar kreative Köpfe gefragt, die nicht ihren Ausweis beim Server liegen lassen.

Aber... (ich muss das jetzt sagen) es ist verboten und strafbar!
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Alt 18.08.08, 22:02   #15 (permalink)
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Naja, immerhin sind Private Firmen sowie Öffentliche Einrichtungen verpflichtet jegliche private Daten ausreichend und nach aktuellem Stand der Technik zu schützen.
Somit greift es ja hier schon bei den nicht vorhandenen Lehrer Passwörtern auf dem Schulserver.
Ebenfalls bei dem Schülerspeicherplatz.

tec
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