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Diskussion: Film runterladen wenn das Original im Besitz ist im Forum HaBo Lounge, in der Kategorie Sonstiges; Hallo Leute, ich hab folgende Frage: Wenn ich DVDs auf dem Computer haben will, zum Beispiel mehrere Filme aus einer ...
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| | #1 (permalink) |
| Registriert seit: 22.04.08 ![]() Likes: 12 | Hallo Leute, ich hab folgende Frage: Wenn ich DVDs auf dem Computer haben will, zum Beispiel mehrere Filme aus einer Reihe, um diese mit DivX auf eine DVD zu bringen, darf ich mir die ja praktisch über ScreenCaptures aufnehmen oder rippen, wenn das ohne weiteres machbar ist. Da sich die Originale in meinem Besitz befinde, frage ich mich, ob ich die herunterladen darf, was mir ja Zeit spart. Kennt sich jemand damit aus? Ich könnte mir eigentlich nicht vorstellen, dass das dann strafbar wäre, da ich die Originale ja besitze. |
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| | #2 (permalink) |
| Registriert seit: 25.07.06 ![]() Likes: 0 | Ich vermute (!), dass das Herunterladen in so einem Fall nicht strafbar ist, solange du wirklich nur herunterlädst und nicht wie in den meisten P2P Tauschbörsen auch hochlädst. Rapidshare und co. sollten da also in Ordnung gehen. |
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| HaBOT | |
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| | #3 (permalink) |
| Moderator ![]() | Schau mal hier unter Änderungen -> 2. Du darfst eine DVD kopieren, wenn sie keinen Kopierschutz besitzt. Herunterladen darfst du sie deswegen aber nicht. |
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| | #4 (permalink) |
| Themenstarter Registriert seit: 22.04.08 ![]() Likes: 12 | Okay, danke. Denke damit hat sich das ganze erledigt und ich werde mein ScreenCapture dazu nutzen müssen.. |
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| | #5 (permalink) | |
| Registriert seit: 22.12.08 ![]() Likes: 0 | Zitat:
Vorher war nur das Uploaden Strafbar. | |
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| | #6 (permalink) |
| Registriert seit: 25.02.09 ![]() Likes: 0 | Das umgehen eines Kopierschutzes ist auch strafbar, egal wie das technisch von statten ging. |
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| | #7 (permalink) | |
| Moderator ![]() Registriert seit: 30.06.08 ![]() ![]() ![]() Likes: 167 | Zitat:
__________________ Wenn ein Gesetz nicht gerecht ist, dann geht die Gerechtigkeit vor dem Gesetz! Habo Blog - http://blog.hackerboard.de/ | |
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| | #8 (permalink) |
| Registriert seit: 25.02.09 ![]() Likes: 0 | intressant, woher weißt du das? Bin bis jetzt immer der Meinung gewesen, das auch das Capturen unters kopieren fällt (juristisch gesehen). |
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| | #9 (permalink) |
| Themenstarter Registriert seit: 22.04.08 ![]() Likes: 12 | Capturen ist legal, weil es ähnlich wie eine TV-Aufnahme mit dem Video/DVD-Recorder ist, oder früher das Aufnehmen von Musik aus dem Radio. |
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| | #10 (permalink) | |
| Registriert seit: 25.07.06 ![]() Likes: 0 | Zitat:
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| | #11 (permalink) | |
| Moderator ![]() Registriert seit: 30.06.08 ![]() ![]() ![]() Likes: 167 | Zitat:
Hier sind ein paar Infos dazu mit Links auf Kommentare und Urteile als Volltext (schwer und muehsam zu lesen, fuer Nichtjuristen). http://www.law-blog.de/288/die-analo...ie-zu-stopfen/
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| | #12 (permalink) | |
| Registriert seit: 22.10.08 ![]() Likes: 0 | Zitat:
Ist der Datenträger nicht (mehr) lesbar, so verfällt dadurch ja die Lizenz nicht. Hätte daher der Lizenzgeber nicht dafür zu sorgen, dass dem Lizenznehmer während der Lizenzlaufzeit ggf. Ersatz verschafft wird, um die Lizenz nutzen zu können? Wobei es ihm natürlich überlassen bliebe auf welchem Wege er das tut (Datenträgertausch, Downloadmöglichkeit etc.). Ein physisches Gut verdirbt mit der Zeit oder wird aufgebraucht. Da Lizenzforderungen aber zeitlich (nahezu) unbegrenzt geltend gemacht werden können, hätte der Lizenzgeber auch innerhalb dieses Zeitraums für die Wiederherstellung der Nutzbarkeit der von ihm vergebenen Lizenzen geradezustehen. Oder irre ich mich da? | |
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| | #13 (permalink) |
| Member of Honour ![]() Registriert seit: 07.12.04 ![]() Likes: 228 | Sicher kannst du deine DVD's reklamieren, wenn keine äusserlichen Schäden vorhanden sind wird der Hersteller dir diese vermutlich auch kostenlos ersetzen. Bei Beschädigungen wirst du zumindest einen Umkostenbeitrag leisten müssen, der erstmal vom Hersteller festgelegt wird. ![]() Jetzt geh mal schauen wieviele CD's oder DVD's ohne Kratzer du hast die nicht funktionieren .Gruss
__________________ Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, daher darf man sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, dies bedeutet man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. |
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| | #14 (permalink) | |
| Moderator ![]() Registriert seit: 30.06.08 ![]() ![]() ![]() Likes: 167 | Zitat:
Bei Software ist es so. Dort erwirbst du ein Nutzungsrecht und erhaeltst meistens eine Kopie einer Software. Bei Software ist es im Grunde egal woher du sie beziehst- solange du im Besitz einer Lizenz bist. Rechtlich problematisch ist dann wieder die Sache: Woher kommt die Kopie, darf die ueberhaupt angefertig werden etc. pp. Zu der Geschichte mit den Filmen gibts reichlich Infos im Netz zu finden.
__________________ Wenn ein Gesetz nicht gerecht ist, dann geht die Gerechtigkeit vor dem Gesetz! Habo Blog - http://blog.hackerboard.de/ | |
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| | #15 (permalink) | |
| Registriert seit: 22.10.08 ![]() Likes: 0 | Zitat:
Worauf ich raus will: Wenn demnach ein Rechteverwerter mehr Möglichkeiten hat, seine Kunden zu reglementieren als ein Produkteverkäufer, so muss er umgekehrt auch weitergehende Pflichten tragen. Wer Dir ein Werkzeug verkauft, haftet nur im Rahmen der recht kurzen Gewährleistung für ein einwandfreies Produkt, mit dem du aber tun kannst, was du willst. Wer aber jahrzehntelange Rechte für sich beansprucht und dem Kunden ganze Nutzungsbereiche vorenthalten kann, kann nicht mit halbjähriger Gewährleistung im Schadensfall kommen. Er muss eigentlich solange haften, wie das Recht läuft, das er geltend macht. | |
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