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Garantie

Diskussion: Garantie im Forum Hardware Probleme, in der Kategorie PC Foren; Anzeige Hallo wollt nur mal schnell wissen ob jemad weiß, wie es aussieht wenn ich ein garantieaufkleber an meinem pc ...

Antwort
Alt 11.03.05, 07:46   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 09.01.05
flexo1 Leistung: Facit NTK
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Standard Garantie

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Hallo

wollt nur mal schnell wissen ob jemad weiß, wie es aussieht wenn ich ein garantieaufkleber an meinem pc habe und diesen dann aufmache ohne etwas azurühren???

und wie es damit rechrlich aussieht (also ob die garantie dann erlischt)
vielleicht sin ja auch anwääklte unter euch.








flexo1

flexo1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.05, 10:08   #2 (permalink)
 
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boernd Leistung: Facit NTK
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Hi.

Die Garantie erlischt nur, wenn du an deinem PC selbst Änderungen vornimmst und dadurch die Schäden verursacht hast. Du darfst ihn aufmachen und auch Teile unter Berücksichtigung fachmännischer Grundsätze verbauen.

Falls dein Gehäuse durch ein Siegel (meist in Form eines Aufklebers mit der Aufschrift: Warranty voids if seal is broken) vor dem öfnnen geschützt ist und du es trotzdem öffnest (egal ob du den Aufkleber durchtrennst oder dieser unbeschädigt bleibt) erlischt deine Garantie.

Gruß,
boernd

PS: Korrigiert mich bitte, falls ich irgendwo falsch liege ...
boernd ist offline   Mit Zitat antworten
   
HaBOT
 
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Alt 11.03.05, 10:10   #3 (permalink)
 
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Wiedersprichst du dir gerade nicht selbst ?(

Oder ist es zu früh für mich??
Hephaistos ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.05, 10:13   #4 (permalink)
 
Registriert seit: 03.09.04
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In welchem Punkt?
boernd ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.05, 10:14   #5 (permalink)
 
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imho kannst du das siegel brechen. regelungen in den agbs diverser shops sind hinfällig. du darfst auch sachen verändern, allerdings nichts fahlässig kaputt machen, dann bleibt die garantie bestehen. allerdings gilt des nur bei pc's. bei schlepptops sieht es anders aus.

so long
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Alt 11.03.05, 10:17   #6 (permalink)
 
Registriert seit: 10.02.05
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Zitat:
Original von boernd
Du darfst ihn aufmachen und auch Teile unter Berücksichtigung fachmännischer Grundsätze verbauen...
und
Zitat:
Falls dein Gehäuse durch ein Siegel (meist in Form eines Aufklebers mit der Aufschrift: Warranty voids if seal is broken) vor dem öfnnen geschützt ist und du es trotzdem öffnest (egal ob du den Aufkleber durchtrennst oder dieser unbeschädigt bleibt) erlischt deine Garantie.
Hephaistos ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.05, 10:29   #7 (permalink)
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Benutzerbild von SUID:root
 
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Gegooglet und das gefunden (ohne Garantie auf Richtigkeit)

Zitat:
Hallo,
du musst zwischen Gewärleistung und einer ggf. gewärten freiwilligen Händlergarantie unterscheiden. Um es kurz zu machen, die ersten 6 Monate hast du unabhängig von allen anderen Vereinbarungen die volle Gewährleistung. Du darfst also das Siegel entfernen und Änderungen vornehmen. Allerdings kann dadurch die freiwillige Garantie des Händlers verfallen (sieghe Garantiebestimmungen). Aber, wie gesagt, die gesetzliche Gewährleistung ist davon unberührt.
Quelle: http://www.informationsarchiv.net/fo...rag-81391.html

Das deckt sich in etwa mit meinem Wissen.

Auf die Bauteile hast du durch den Hersteller immernoch eine Garantie (ist das Gleiche, wie bei separat erworbener Hardware, bspw. Festplatten). Dein Händler muss sich dann allerdings nicht darum kümmern.

Gruss

root
SUID:root ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.05, 10:34   #8 (permalink)
 
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sag ich doch! pc's sind erweiterbare system, bei denen du das garantiesiegel brechen darfst. was du nicht machen darfst ist z.b. deine festplatte aufschrauben oder die DIE vom prozessorsockel brechen. weil das in sich geschlossene system sind, bei denen ein öffnen schäden zur folge hat.

so long
unskilled ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.05, 10:56   #9 (permalink)
 
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@Hephaistos

Zitat:
Original von Hephaistos
Zitat:
Original von boernd
Du darfst ihn aufmachen und auch Teile unter Berücksichtigung fachmännischer Grundsätze verbauen...
und
Zitat:
Falls dein Gehäuse durch ein Siegel (meist in Form eines Aufklebers mit der Aufschrift: Warranty voids if seal is broken) vor dem öfnnen geschützt ist und du es trotzdem öffnest (egal ob du den Aufkleber durchtrennst oder dieser unbeschädigt bleibt) erlischt deine Garantie.
Und wo ist da der Widerspruch?

Erster Satz sagt: Du darfst verändern.
Zweiter Satz sagt: Es sei denn da ist ein Siegel dran.


@unskilled
@suid

OK, das ist gut zu wissen mit der Differenzierung zwischen Gewährleistung und freiwilliger Händlergarantie! Ein KomplettPC stellt also keine in sich geschlossenes System dar, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe. D.h. diese Siegel-Geschichte, die früher auf jedem Fertigrechner zu finden war, ist so nicht mehr rechtens ...
boernd ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.05, 11:03   #10 (permalink)
 
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diese siegel wurden für unnütz erklärt, aber der händler kann sich imho von seiner gewährleistungspflicht befreien.

falls was kaputt geht, muss man das teil halt an den hersteller schicken.

btw.: wieso kaufe ich mir einen komplettrechner, wenn ich ihn selbstgebaut billiger bekomme? sag nicht du könntest es nicht. wenn du ihn aufmachen willst, möchtest du ja schließlich auch was dran machen, daß heißt du hast oder müsstest ja genug wissen haben um dir son ding selbst zu bauen.

so long
unskilled ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.05, 11:11   #11 (permalink)
 
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Keine Sorge. Hatte bisher keinen Komplettrechner (wobei mich der neue Aldi-Rechner schon sehr gereizt hat) :] . Hab diese Frage aber letztens öfter gehört von Kollegen in der Arbeit (da bin ich auch grad und reden auch grad wieder drüber - diesem thread sei dank). Wir wurden uns halt nicht einig und sind dabei immer wieder auf die früheren MediaMarkt, Lidl, etc. Rechner gekommen, die hatten meist ein solches Siegel drauf.
boernd ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.05, 11:19   #12 (permalink)
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Zitat:
OK, das ist gut zu wissen mit der Differenzierung zwischen Gewährleistung und freiwilliger Händlergarantie! Ein KomplettPC stellt also keine in sich geschlossenes System dar, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe. D.h. diese Siegel-Geschichte, die früher auf jedem Fertigrechner zu finden war, ist so nicht mehr rechtens ..
Rechtens in meinen Augen insoweit, als das er es in seinen AGBs verwenden kann.


Zitat:
d

diese siegel wurden für unnütz erklärt, aber der händler kann sich imho von seiner gewährleistungspflicht befreien.

falls was kaputt geht, muss man das teil halt an den hersteller schicken.
Yepp.

So kenne ich das auch.
Letzendlich ist es dem Hersteller auch egal, ob seine Festplatte in einen Rechner eingebaut wurde von irgendeiner Hinterhof-Werkstatt und danach ein Siegel aufs PC-Gehäuse geklebt wurde oder ob ich die Platte als Retail beim Computer-Händler aus dem Regal gekauft habe und dann selbst in ein Gehäuse stecke.

Komplettsysteme a la Dell (PC-Systeme) haben solche Siegel nicht und können jederzeit geöffnet werden.
=> Hat sicher seinen Grund

Grüsse

root
SUID:root ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.05, 11:37   #13 (permalink)
 
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@boernd

Sorry.

Laß sich für mich wie ändern ist erlaubt (inkl. Garantie und so) und Nein, du darfst nichts verändern...

Aber nun gut, hat sich ja geklärt.....
Hephaistos ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.05, 15:08   #14 (permalink)
Themenstarter
 
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Ja recht herzlichen dank für die vielen antworten erstmal.

Wenn ich zeit habe werde ich mir mal alles in ruhe durchlesen


mfg flexo1

ps:

der pc ist 4 monate alt
und kann man mich mal aufklären was es mit dieser freiwilligen garantie auf sich hat
im vertrag sthet, das das siegel nicht entfernt werden darf, da sonst keine garantie mehr ist.
flexo1 ist offline   Mit Zitat antworten
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