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gelöst Totalschaden - Laptop - DANKE HERR MEDIAMARKT

Diskussion: gelöst Totalschaden - Laptop - DANKE HERR MEDIAMARKT im Forum Hardware Probleme, in der Kategorie PC Foren; Anzeige Hallo zusammen, wir haben folgendes Problem: Mein Freundin hat zu Weihnachten einen Laptop von Sony (Vaio) geschenkt bekommen - ...

Antwort
Alt 02.09.08, 12:44   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 19.08.08
lacrimosa Leistung: Facit NTK
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Unhappy gelöst Totalschaden - Laptop - DANKE HERR MEDIAMARKT

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Hallo zusammen,

wir haben folgendes Problem: Mein Freundin hat zu Weihnachten einen Laptop von Sony (Vaio) geschenkt bekommen - das Ding war nach zwei Tagen tot und sie hat auch sofort einen neuen (vom Mediamakt) bekommen. Vier Monate später war der Ton bei diesem Gerät hinüber - und wir haben es vor etwa 2 Wochen zur Reparatur zum Mediamarkt gebracht. Eine Woche später konnten wir das Gerät abholen. Zwei Tage ging das Gerät einwandfrei. Doch am zweiten Tag (das Gerät war den ganzen Tag hochgefahren) als wir abends heimkamen war die untere Hälfte des Bildschirms schwarz (scheinbar ist das Plasma oder was auch immer ausgelaufen). Das ganze sah so aus als hätte man das Gerät heruntergeworfen - das haben wir aber nicht. Der Verkäufer beim Mediamarkt war diesebezüglich sogar einsichtig, da man auch keinerlei Schrammen etc. am Gerät erkennen konnte - und hat das Gerät wohl eingeschickt. Nun kam gestern ein Brief mit den folgenden drei Optionen: Reperatur: 700?; kostenpflichtige Entsorgung; Defektes Gerät an uns zurück. Nachdem wir nichts an dem Gerät gemacht haben, wollen wir es natürlich ersetzt haben - würden auch zum Anwalt gehen. Meine Frage ist nun: Ist es möglich, dass es sich bei der Sache um einen technischen Fehler handelte (Beispielsweise ein Haarriss hinter der Oberfläche) den ein Gutachter feststellen kann oder kann es sein, dass die das Teil bei der Reparatur beschädigt haben und der Fehler erst zwei Tage später aufgetreten ist. Hat man in diesem Fall überhaupt ne Chance sein Geld wieder zu bekommen.

Vielen Dank für Antworten
Gruß Lacrimosa

lacrimosa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.09.08, 14:01   #2 (permalink)
 
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Das ist nicht wirklich eine technische Frage, erstmal dort anrufen und denen erklären wie es zu dem Fehler kam. Bei wem der mechanische Fehler entstand weiß nur Odin.

Ruf dort an, kläre das mit dem Support und lass dich nicht abwimmeln. Nimm auf jeden Fall nicht hin dass du das bezahlen sollst bzw. das nicht repariert wird da du nicht für diesen Defekt verantwortlich bist.
Die sollen das auf Kulanz machen und wenn sie das verweigern kannst noch immer sagen du übergibst das dem Rechtsschutz/deinem Anwalt. Lass dich jedenfalls nicht verarschen!

Für den Techniker dort sieht das natürlich erstmal aus wie ein mechanischer Defekt der vom Kunden verursacht wurde.
Tenchuu ist offline   Mit Zitat antworten
   
HaBOT
 
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Alt 02.09.08, 17:57   #3 (permalink)
 
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Zitat:
Original von Tenchuu
Für den Techniker dort sieht das natürlich erstmal aus wie ein mechanischer Defekt der vom Kunden verursacht wurde.
Jopp, so ist es. Laptopdefekte sind in den meißten Fällen nutzerbedingt.
Gern durch überhitzung auf ner Bettdecke oder versehentlichen Schlag gegen die Laptoptasche (bei welchem auch keine schrammen etc entstehen)

Kann vieles sein. Da hier aber den Nutzer halt keine Schuld trifft würde ich als erstes dort anrufen und nach einem Fehlerbericht fragen, soll heißen, was ist laut deren Ursache der Grund. Das bietet dann schonmal ne Basis auf der man argumentieren kann.

Wenn der Defekt laut deren meinung eindeutig dem Verschulden des Nutzers zuzuschreiben ist siehts aber schlecht aus ... auch rechtlich. Es gibt leider Gottes wirklich Defekte bei denen man keine genaue Ursache feststellen kann, bzw. ein Werkfehler oder ein Nutzerverschulden nicht voneinander trennbar sind.
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Alt 02.09.08, 21:36   #4 (permalink)
 
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Zitat:
Original von OrniflyerWenn der Defekt laut deren meinung eindeutig dem Verschulden des Nutzers zuzuschreiben ist siehts aber schlecht aus ... auch rechtlich. Es gibt leider Gottes wirklich Defekte bei denen man keine genaue Ursache feststellen kann, bzw. ein Werkfehler oder ein Nutzerverschulden nicht voneinander trennbar sind.
Naja, dann sieht es doch eher gut als schlecht aus. Schließlich hat bei einem privaten Kunden nicht dieser selbst nachzuweisen, dass der Schaden von Anfang an bestand sondern es muss der Händler nachweisen, dass der Kunde den Schaden verursachte.
Ich gehe also davon aus, dass der Händler im Nachteil ist, wenn nicht festgestellt werden kann, ob der Kunde oder ein Werkfehler von Beginn an die Ursache ist.
valenterry ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.08, 11:11   #5 (permalink)
 
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Das ist so nicht ganz korrekt valenterry weil wenn ich ein Auto kaufe und dann 3 Tage später die Scheibe zerdroschen ist wird mir der Händler auch unmöglich nachweisen können dass die zerdroschn wurde... da sagt dann auch der Hausverstand dass das Vandalismus war ^^
Genauso ists bei nem mechanischen Defekt, das ist reine Verhandlungssache nur wenn er gerade in der Reparatur war könnte man ebn die Möglichkeit in Betracht ziehen dass das mit dem Transport im Zusammenhang steht.
Tenchuu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.08, 18:17   #6 (permalink)
 
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Zitat:
Original von Tenchuu
Das ist so nicht ganz korrekt valenterry weil wenn ich ein Auto kaufe und dann 3 Tage später die Scheibe zerdroschen ist wird mir der Händler auch unmöglich nachweisen können dass die zerdroschn wurde... da sagt dann auch der Hausverstand dass das Vandalismus war ^^
In so einem Fall wirst du wohl eher Anzeige erstatten und du dich vermutlich mit deiner Versicherung auseinandersetzen.
Aber nehmen wir mal als Beispiel eine Glühbirne. Dein Licht geht also nicht mehr, obwohl du es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verschuldet hast. Dann findet folgender Paragraph Anwendung: http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR...6BJNG024601377

Das bedeutet unter anderem: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__474.html und http://bundesrecht.juris.de/bgb/__476.html d.h. es findet eine Beweislastumkehr statt und der Verkäufer hat zu beweisen, dass der Fehler nicht bereits von Anfang an bestand. Er muss also ggf. einen Gutachter damit beauftragen, den Sachverhalt zu überprüfen oder dir andernfalls den Schaden begleichen.

Es kann natürlich auch sein, dass ich mich total irre, aber zumindest Wikipedia pflichtet mir bei.
valenterry ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.08, 10:23   #7 (permalink)
 
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Hi,

ich möchte mal zum ursprünglichen Problem zurück.

Also erst mal, hat ein LCD Display kein Plasma, welche auslaufen könnte, sondern nur Flüssigkristall (LCD = Liquid Crystal Display). Dieses kann zwar auch "auslaufen", aber dann wäre der übergang sehr wellig oder so, zumindest nicht gerade.

In einem Notebook Display sind für die horizontale Ansteurung der Pixel meist drei sogenannte Driver IC verbaut, welche mittels leitendem Kleber auf der linken Seite des Glases aufgeklebt sind. Sollte dieser Driver IC einen elektrischen Defekt haben oder sich die Klebung gelöst haben, so kann senkrecht gesehen ab einer unbestimmten Stelle (je nach Fehler) nur noch ein schwarzes Bild angezeigt werden.

Sollte man keinen mechanischen defekt (Gewalteinwirkung) oder ein eindringen von Flüssigkeit (löst den Kleber, der auf Harzbasis hergestellt wird bzw. greift die aufgedampften Leiterbahnen an) nicht gegeben sein, so ist dies auf jeden Fall als Garantieleistung des Herstellers anzusehen.

Gruß

Turrican75
turrican75 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.08, 21:45   #8 (permalink)
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ich danke euch für eure bisherigen Antworten

ich habe etz folgenden Artikel (heute) entdeckt:

http://satundkabel.magnus.de/geraete...ngsgefahr.html

da solltest Du turrican dann wohl recht haben - dank der Rückrufaktion dürfte sich die Sache ja hoffentlich zum guten für uns wenden
lacrimosa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.08, 11:55   #9 (permalink)
 
Benutzerbild von Tenchuu
 
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Vergiss nicht vorher CPU, RAM, HDD usw. auszubauen so dass mans ned sieht...
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Alt 08.09.08, 13:31   #10 (permalink)
 
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90nop Leistung: Facit NTK
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Zitat:
Original von Tenchuu
Vergiss nicht vorher CPU, RAM, HDD usw. auszubauen so dass mans ned sieht...
Ich behalte ja meist das Gehäuse bei solchen Aktionen.

Könntest du mir noch verraten wie man ne HD ausbaut, ohne dass die es bemerken? CPU kann ich mir noch vorstellen; einfach den Kühler wieder drüber basteln, so dass die (nicht vorahdene) CPU verdeckt wird...
90nop ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.08, 13:43   #11 (permalink)
 
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Ich weiß nicht wie die HDD bei dem Gerät verbaut ist, wenn erst ne Klappe ist und dahinter die HDD, ausbauen und Klappe drauf. Das war mein Gedanke.
CPU und RAM is eh klar wie's gemeint ist

Ist halt fraglich ob die drauf kommen und evtl. dann zurückverfolgen wer sie da bescheissen wollte
Tenchuu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.10.08, 11:30   #12 (permalink)
Themenstarter
 
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Also ich wollte mal posten, wie das ganze ausgegangen ist:

die Rückrufaktion galt nicht für unseren Laptop

Sony sah sich unschuldig - MEDIAMARKT ebenso. Viele Diskussionen am Telefon nach der Reperatur erst wollten sie 700?, dann wären sie mit 500 ? zufrieden gewesen (wobei es am Tel. hieß man könne sich ja in der Mitte treffen)

Wir waren dann dort und die Dame sagte uns, dass wir 350? bezahlen müssten. Das haben wir jetzt auch gemacht - dafür wissen die jetzt aber auch, dass dies das letzte Gerät (der letzte Gegenstand) war den wir jemals beim MEDIAMARKT gekauft haben (und wir haben da schon viel gekauft)

Der Grund war übrigens der, dass der Schaden ganz sicher von außen zugeführt wurde, nur wir waren es nicht, aber naja

Danke für die Posts,


Gruß Lacri
lacrimosa ist offline   Mit Zitat antworten
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