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Mahnung - Was tun ? (Dringend)

Diskussion: Mahnung - Was tun ? (Dringend) im Forum Internet Allgemein, in der Kategorie Web, Network & Multimedia Palace; Anzeige Hi Diesmal hab ich echt mal ein ernstes Problem, nur diesmal gehts nicht um meine Beziehung und die Kontrolle ...

Antwort
Alt 21.01.06, 05:32   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 18.01.06
Velitor Leistung: Facit NTK
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Arrow Mahnung - Was tun ? (Dringend)

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Hi

Diesmal hab ich echt mal ein ernstes Problem, nur diesmal gehts nicht um meine Beziehung und die Kontrolle *g* ;)

Jetz gehts um meine kleine Schwester. Sie is gerade erstmals 13 und hat natürlich auch Internet, surft Tag für Tag herum und hat sich wo Angemeldet. Davon hab ich aber nichts gewusst und die Eltern auch natürlich nicht.

Sie hat diese Nacht eine Mail bekommen mit dieser Mahnung:

Zitat:
Von: Simsen.de <support@simsen.de>
An: *zensiert* <*zensiert*@sms.at>
Betreff: Simsen.de Mahnung
Datum: 21.01.06, 01:30

Simsen.de Mahnung - Ihre Rechnungsnummer SMS-029853

Guten Tag Frau *zensiert*,

Sie haben unsere Dienstleistung auf www.simsen.de bestellt und bereits aktiv verwendet, aber die offene Forderung nicht beglichen.

Durch die von Ihnen getätigte Handynummerverifizierung ist die Bestellung eindeutig nachweisbar.

Da Sie mit dieser aktiven Handlung einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, erhalten Sie diese offizielle Mahnung.

Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, es ist der einzige Weg, der Sie vor hohen Inkasso- und Anwaltsgebühren durch das Inkassounternehmen PROINKASSO GmbH in Hanau/Deutschland bewahrt. Führen Sie daher die Überweisung umgehend durch, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Der offene Betrag in Höhe von 84 Euro ist innerhalb von 7 Tagen auf eines der folgenden Konten zu überweisen:

Kontoinhaber: Verimount FZE LLC

Bankverbindung Deutschland
Konto: 980152202
BLZ: 50080000
Bank: Dresdner Bank

Bankverbindung Österreich
Konto: 200406902
BLZ: 19675
Bank: Dresdner Bank Wien
IBAN: AT951967500200406902
SWIFT-BIC: DRESATWX

Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihre SMS-Rechnungsnummer (SMS-029853) an.

Im Mailanhang finden Sie nochmals die Rechnung im PDF-Format.

Hochachtungsvoll

Ihr Simsen.de-Team

Kontakt:
Service Hotline Mo-Do 9-12, 12:30-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr: 0043 1 5803 330 00
FAX - 0043 1 5803 314 60
Email - support@simsen.de

So jetz hab ich sie natürlich zur rede gestellt was der Schwachsinn soll. Sie hat sich die Nutzungsbedingungen nicht durchgelesen und is eben nur auf das Angebot eingegangen 100 Gratis SMS zu schreiben wo man sogar vielleicht noch ein Handy gewinnen kann.

Danach hab ich mich hingsetzt und die Nutzungsbedingungen durchgelesen und alles.

Das steht nicht drinnen aber das weiß ich, dass wenn jemand Minderjährig is das diese Person eben keinen Vertrag eingehen kann. Und doch, lasst es diese Seite zu, hab mir natürlich auch gleich mal das Anmelde Script angeschaut und festgestellt, egal was man für ein Geburtsjahr eingibt, es wird nicht überprüft ob man jetz Minderjährig oder Volljährig is.

Dazu möcht ich auch noch sagen, dass meine Schwester nur 2 SMS verschickt hat und sonst diesen Dienst nicht genutzt hat.

In meine Augen is das eine reine Abzocke und ich und meine Eltern werden das denen sicher nicht zahlen.

Was kann ich jetz noch tun ?

Bitte, ich brauch eure Hilfe echt dringend.

Danke schonmal.

MFG Velitor
Velitor ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.06, 06:20   #2 (permalink)
Member of Honour
 
Registriert seit: 11.09.03
Watchme Leistung: Z3
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Die Eltern muessen (soweit ich weiss) schriftl. den vertrag kuendigen, weil die kleine noch nciht wusste, was sie da tat ...
84 Euro uebersteigt den taschengeld rahmen in meinen Augen doch deutlich...
Watchme ist offline   Mit Zitat antworten
   
HaBOT
 
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Alt 21.01.06, 08:42   #3 (permalink)
 
Registriert seit: 17.01.06
Oi!Alex Leistung: 8086
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hmm ich denke du bist besser beraten wenn du nen juristen fragst (hast du einen im freundes/bekanntenkreis? ansonsten versuchs mal bei der verbrauchezentrale (oder wie das heisst)
rein von der theorie her braucht ihr nicht zahlen da deine schwester vorm gesetzt noch nicht geschäftsfähig ist d.h. um den vertrag abzuchliessen hätten deine eltern eine zustimmung (schriftlich) geben müssen.
Oi!Alex ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.06, 09:54   #4 (permalink)
guizza
Guest
 
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Zitat:
Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, es ist der einzige Weg, der Sie vor hohen Inkasso- und Anwaltsgebühren durch das Inkassounternehmen PROINKASSO GmbH in Hanau/Deutschland bewahrt. Führen Sie daher die Überweisung umgehend durch, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Das ist genauso Seriös wie eine Mahnung per E-Mail zu versenden.
Ich würde sagen die Chancen stehen eher schlecht, die Firma hat ihren Sitz in den Vereinigten Arabischen Eminraten ... denke nicht das man da viel aussrichten kann.

Zitat:
VERIMOUNT FZE LLC, The Fairmont Building 712 / Sheik Zayed Road, Dubai, United Arab Emirates (im Folgenden: Dienstleister)
Naja frag lieber mal jemanden der sich mit sowas auskennt.
  Mit Zitat antworten
Alt 21.01.06, 10:21   #5 (permalink)
 
Registriert seit: 25.01.05
Snake? Leistung: Facit NTK
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Klopp die email in die tonne, erstens ist deine Schwester noch nicht 18 und somit war der Vertrag von anfang an Üngültig, zweitens musss soweit ich weiß eine Mahnung Schriftlich, also per Brief geschehen, und ist Empfangsbedürftig. Ich würd mir da keine Sorgen machen.
Snake? ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.06, 11:20   #6 (permalink)
Member of Honour
 
Registriert seit: 07.12.04
end4win hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
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Also erstmal Hallo,
Mahnungen und Rechnungen per Mail sind bei Internetdiensten durchaus
rechtlich in Ordnung.

Zitat:
Durch die von Ihnen getätigte Handynummerverifizierung ist die Bestellung eindeutig nachweisbar.
Der Vertrag (die Nummer) läuft bestimmt nicht auf deine Schwester.
Ich würde mal freundlich nachfragen was dort verifiziert wurde!
Sich bei der Verbraucherzentrale zu informieren ist denk ich eine gute Idee.
mit simsen.de & mahnung bei Google findest du jede Menge Erfahrungsberichte.

Gruss

edit: muss bei Altersangabe gelogen haben!
Strafmündig erst ab 14.
Denke mit einem Altersnachweis ist die Sache erledigt.
__________________
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Allerdings ist sie nicht Open Source, dies bedeutet man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form
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end4win ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.06, 13:27   #7 (permalink)
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Benutzerbild von SUID:root
 
Registriert seit: 04.09.04
SUID:root Leistung: Facit NTK
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Zitat:
Original von Watchme
Die Eltern muessen (soweit ich weiss) schriftl. den vertrag kuendigen, weil die kleine noch nciht wusste, was sie da tat ...
84 Euro uebersteigt den taschengeld rahmen in meinen Augen doch deutlich...
Das ist aber der Punkt. Sie ist mit 13 Jahren noch nicht geschäftsfähig und somit ist der Vertrag in meinen Augen nicht zustande gekommen.
Wenn die Eltern dort anrufen und nachfragen, wie es sein kann, dass dort Kinder Bestellungen ohne weitere Prüfung durchführen können, dann sollten die ganz klein werden. Spätestens wenn man mit dem Anwalt droht.
Kenn so einen ähnlichne Fall da lief das sehr gut.

root
SUID:root ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.06, 13:59   #8 (permalink)
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Registriert seit: 07.12.04
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In den AGB´s steht aber das man 18 sein muss um die Dienste zu nutzen.
Die wurden akzeptiert ob gelesen oder nicht und dann wird es ab 14 gefährlich.
Ausserdem sind es 7? pro Monat und dies dürfte im Rahmen des Taschengeldes liegen.

Bin kein Rechtsanwalt aber die wissen genau wie sie zu Geld kommen.
Zahlen oder Anzeige!
Wahrscheinlich sind Einnahmen mit der Methode höher wie durch den angebotenen Service!

Gruss
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end4win ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.06, 14:05   #9 (permalink)
 
Registriert seit: 10.10.03
derhesse Leistung: Facit NTK
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Ich find es immer wieder geil, wie manche Leute mit rechtlichem Halbwissen hier ihre Sachen posten.

Zitat:
Die wurden akzeptiert ob gelesen oder nicht und dann wird es ab 14 gefährlich.
Was soll das sein? Was hat die Grenze zur Strafmündigkeit hier zu suchen? Das ist absoluter Quatsch.

Zitat:
Bin kein Rechtsanwalt aber die wissen genau wie sie zu Geld kommen.
Die kommen zu gar nichts. Das Mädel ist (war) 13 Jahre alt, und darf ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter keine Verträge abschliessen. Und Verträge, die monatliche Zahlungen beinhalten fallen nie unter den Taschengeldparagraphen, NIE!

Der Vertrag ist unwirksam, die Eltern müssen nicht zahlen. Das einzige was sie eventuell zahlen müssen, ist eine Entschädigung für die in Anspruch genommenen Leistungen, also die 2 SMS die sie verschickt hat. Das dürfte mit 50 ct erledigt sein.
derhesse ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.06, 14:16   #10 (permalink)
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na dann brauch ich meinen Kindern wohl keine Busfahrkarte kaufen?
Warum sind dann die Klingeltonanbieter noch nicht Pleite?

Die Anzeige läuft auf Erschleichung einer Diensleistung hinaus!
Nicht auf Erfüllung des Vertrags.
Stornogebühren kann man durchaus verlangen!

Gruss
ja sie ist 13 und darum hat sie Glück gehabt!
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end4win ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.06, 14:25   #11 (permalink)
 
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Also 14 ist die grenze für startaten, und ist hier allehöchstens in dem umfang von bedeutung, dass sie sich wissentlich als 18jährig ausgegeben hat. Weil ja da steht, dass sich nur >=18jährige anmelden dürfen, aber das ist erstens auslegungssache, und zweitens sehr unwarscheinlich..

Für die Geschäftsfähikeit sind andere Zahlen von bedeutung, und zwar ist ein kind von 0-7 NICHT geschäftsfähig, das kind darf sich also noch nichtmal ein brötchen für 20 cent kaufen.
kinder / jugendliche von 7-18 jahren sind eingeschänkt geschäftsfähig. das beinhaltet ledigtlich einfache kaufverträge, im rahmen des taschengeldes ohne folgekosten.
erst ab 18 ist man voll geschäftsfähig, und können jede art von Vertrag abschließen.
flame ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.06, 17:22   #12 (permalink)
 
Registriert seit: 10.10.03
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Zitat:
Original von end4win
na dann brauch ich meinen Kindern wohl keine Busfahrkarte kaufen?
Warum sind dann die Klingeltonanbieter noch nicht Pleite?

Die Anzeige läuft auf Erschleichung einer Diensleistung hinaus!
Nicht auf Erfüllung des Vertrags.
Stornogebühren kann man durchaus verlangen!
Um deine Bildung etwas aufzufrischen empfehle ich dir dringendst die Paragraphen 104 - 113 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wenn du diese gelesen hast, dann lies sie nochmal bis du sie verstanden hast, und dann bitte erst äußere dich zu diesem Thema wieder. Danke.
derhesse ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.06, 18:59   #13 (permalink)
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Registriert seit: 07.12.04
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Ich hab das gelesen
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=54916
und es läuft darauf hinaus, dass sie genau wissen der Vertrag ist ungültig!
Aber der Minderjährige hat den Dienst genutzt der nach den AGB´s, nicht
dem Vertrag, erst ab 18 genutzt werden darf. Damit hat er sich eine Dienstleistung
erschlichen und aufgrund dessen kann Schadenersatz gefordert werden.
Ab 14 ist das strafbar!
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
dies sind die relevanten Paragraphen!

Verträge mit Folgekosten darf man erst ab 18 abschliessen.
Nicht das jemand meint ich hätte dies mit der Anspielung auf die Klingeltöne gemeint.

Halbwissen ja aber wenigstens fundiert

Sorry throjan war der letzte Post
__________________
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end4win ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.06, 20:07   #14 (permalink)
Themenstarter
 
Registriert seit: 18.01.06
Velitor Leistung: Facit NTK
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Hi

Ich danke euch mal für die Antworten und hab auch nebenbei schon im Netz gesucht, weil es gibt ja massenhaft Leute was dasselbe Problem haben.

Hab dort auch schon hingeschrieben das sie es löschen solln und auch den Grund dafür, bis jetz is noch nichts zurück gekommen.

Es steht ja dort, er Stand is in Wien, indem ich sowieso in Wien wohne werd ich mal nächste Woche bei denen vorbeischaun und das klären.

Und ich denke mir, mitn Anwalt drohen wird helfen, oder ?

Ich oder meine Eltern wären bereit die 2 SMS zu zahlen aber das andere sicher nicht, da können die sich am Kopf stellen, wenns sein muss geh ma mit denen vors Gericht.

Hab jetz schon massenhaft darüber gelesen und eigentlich können die ja nichts machen. Ausser die wollen sich echt wegen 84 Euro vors Gericht stellen und das wird sich für die Firma nicht auszahlen.

Und mei Schwester hat ihre Handy Nummer angeben, is aber nur eine Wertkarte, schlimmsten Fall. Kauf ich ihr a neue Nummer, lösche Ihre Mail Addy und mach ihr a neue. Weil dann haben die nichts mehr, weil sie hat ja auch noch ein falschen Nachnamen angeben, falsche Addresse. Das einzige was richtig is, is ihr Vorname.

Is zwar auch nicht richtig und meines wissens fällt das doch unter Dokumentenfälschung oder ?

MFG Velitor
Velitor ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.01.06, 01:59   #15 (permalink)
dfi
 
Registriert seit: 20.05.05
dfi Leistung: Facit NTK
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@Velitor

wenn das Unternehmen wirklich so verbissen darauf ist, das Geld von deiner Schwester abzukassieren, bietet sich noch immer die Möglichkeit über die IP-Adresse herauszufinden, wer sich hiner der ominösen Anmeldung verbirgt.

MfG dfi
dfi ist offline   Mit Zitat antworten
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