Hackerboard Wiki HaboBlog
Hackerboard bei Facebook Hackerboard bei Google+ Hackerboard bei Twitter

[HaBo]

 
Internet Allgemein Flatrates, Webspace, Protokolle und alles rund ums Internet hier rein.

Widerruf bei T-Online

Diskussion: Widerruf bei T-Online im Forum Internet Allgemein, in der Kategorie Web, Network & Multimedia Palace; Anzeige Ich habe am Dienstag, den 02.01. bei T-Online das "Paket" Homepage-Starter bestellt, was sehr voreilig war, wie ich mittlerweile ...

Like Tree1Likes

Antwort
Alt 04.01.07, 10:34   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 01.10.04
Jack A. Leistung: Facit NTK
Likes: 0
Angry Widerruf bei T-Online

Anzeige

Ich habe am Dienstag, den 02.01. bei T-Online das "Paket" Homepage-Starter bestellt, was sehr voreilig war, wie ich mittlerweile feststellen musste. Ich bin davon ausgegangen, dass dieses php und mysql unterstützt, was es aber nicht tut. Das hat mich ersteinmal verwundert, da sogar kostenlose Webspaces sowas anbieten. Gemerkt habe ich das Ganze erst, als ich ein phpbb-Forum hochgeladen habe und dieses installieren wollte. Ging nicht! Kurz gegoogelt - aha, kein php und kein mysql und auch kein chmod (für Dateiattribute). Nachdem ich mich dann etwas schlau gemacht habe, kam ich auf die Idee den Kram zu widerrufen, denn die einzigste Möglichkeit bei T-Online php und mysql zu erhalten wäre den doppelten monatlichen Preis zu bezahlen und damit auf ein höheres Homepage-Paket zu kommen. Das wären dann satte 10? jeden Monat, was mir einfach zu teuer ist.

Also habe ich T-Online gestern (03.01.) meine Widerrufung des Homepage-Paktes mitgeteilt und heute morgen eine enttäuschende Antwort erhalten. Mir wurde mitgeteilt, dass ich bei der Bestellung über meine Widerrufsrechte aufgeklärt worden sei und diese Rechte nichtig gemacht hätte, da ich die Homepage mehr als einmal benutzt habe. Dazu zählt, dass ich Daten auf den Webspace geladen und die T-Online Stammadresse geändert habe. :rolleyes:

Soweit ich weiß habe ich aber keine Belehrung der Widerrufsrechte bei der Bestellung erhalten. Vor meinem Widerruf habe ich daher extra per E-mail nachgefragt und dann erst eine Mail mit den Widerrufsrechten erhalten. Daraufhin habe ich dann direkt widerrufen. Seit dem Erhalten dieser Mail und auch schon einige Zeit vorher habe ich an der HP auch nichts weiter gemacht.

Kennt ihr euch damit etwas aus und könnt mir helfen? Das wäre für mich sehr ägerlich, wenn ich 1 Jahr lang (so die Vertragslaufzeit) eine Homepage bezahlen müsste, die ich nicht richtig nutzen kann.


mfg

Jack A. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.07, 11:37   #2 (permalink)
Senior Member
 
Registriert seit: 21.01.04
Voodoo Leistung: Facit NTK
Likes: 0
Standard

Dass so etwas ärgerlich ist, ist natürlich klar. Oft kommst du noch mit einem kulanten Vertragspartner aus so etwas raus, aber wenn die sich dann querstellen, wird es natürlich bitter.

Die Hinweise zu den AGBs und dem Widerrufsrecht stehen übrigens direkt neben der Produktbeschreibung:
Zitat:
Grundlage für die Nutzung von T-Online sind die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Telekom AG, T-Com, für
T-Online Produkte und Tarife und die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung/Preisliste Ihres T-Online Produktes. Beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz , sowie die Hinweise zum Widerufsrecht.
Und das ist genau das, was dir das Genick brechen wird. Ich bin zwar kein Jurist, aber afaik ist es ausreichend, bei der Bestellung auf diese Dinge hinzuweisen, ohne dir jetzt die ganzen Unterlagen nochmal schriftlich oder per Mail zu schicken.
Voodoo ist offline   Mit Zitat antworten
   
HaBOT
 
- Anzeige -

Werbung ist gerade online    
Alt 04.01.07, 12:02   #3 (permalink)
Themenstarter
 
Registriert seit: 01.10.04
Jack A. Leistung: Facit NTK
Likes: 0
Standard

Naja, hinterher ist man immer Schlauer!

Ich habe denen nochmal geschrieben und warte jetzt auf eine Antwort. Ansonsten muss ich mal gucken, ob ich da noch irgendwas machen kann, z. B. indem ich mich an jemanden wende, der Ahnung von sowas hat.

Eigentlich hätte ich das aber garnicht bestellen dürfen, da es nicht über meinen Namen läuft. Ich wohne noch zuhause und nutze den Internetanschluss (von T-Online), den mein Vater bereitstellt. Den habe ich natürlich vorher von meinem Vorhaben unterrichtet. Es war Aufgrund unserer bereits bestehnden Kundschaft auch am Einfachsten das bei T-Online zu machen, weil man lediglich ein paar Mausklicke tätigen musste. Aber kann man aufgrund dessen noch irgendwas machen? Er muss den Kram ja bezahlen, nur weil ich irgendetwas in seinem Namen gemacht habe, was ja eigentlich nicht sein kann. Natürlich gebe ich ihm das Geld wieder, aber ihm wird es erstmal abgebucht.
Jack A. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.07, 12:11   #4 (permalink)
Senior Member
 
Registriert seit: 21.01.04
Voodoo Leistung: Facit NTK
Likes: 0
Standard

Darf ich mal fragen, wie alt du bist? Wenn du deine Volljährigkeit noch nicht erreicht hast könntest du in diese Richtung argumentieren, läufst damit aber auch in Gefahr, dir noch mehr Stress als ohnehin einzuhandeln.

Und an "jemanden wenden, der davon Ahnung hat" würde wohl heißen, einen Anwalt hinzuzuziehen, was ich mir bei einem Streitwert von 60 bzw. 120 ? schwer überlegen würde.
Voodoo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.07, 12:19   #5 (permalink)
Themenstarter
 
Registriert seit: 01.10.04
Jack A. Leistung: Facit NTK
Likes: 0
Standard

Ich bin 18 und damit Volljährig, deswegen weiß ich nicht, ob man da noch was machen kann. War auch nur eine Idee... also besser nicht?

Und das mit dem Anwalt würde mich nichts kosten, da mein Onkel einer ist/war. Ich will mich ja nur informieren, nichts weiter.
Jack A. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.07, 12:31   #6 (permalink)
Senior Member
 
Registriert seit: 21.01.04
Voodoo Leistung: Facit NTK
Likes: 0
Standard

Das Problem wird nur sein nachzuweisen, dass die Bestellung nicht von deinem Vater gemacht wurde. Wenn du seinen Namen benutzt hast und von dem Anschluss, der auf seinen Namen läuft, bestellt hast, düfte das ein Ding der Unmöglichkeit sein.

Sonst würde mir hier nichts einfallen, schließlich handelt T-Online ja nur nach ihren AGBs, die du beim Schließen des Vertrages ja akzeptiert hast.
Voodoo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.07, 12:36   #7 (permalink)
Themenstarter
 
Registriert seit: 01.10.04
Jack A. Leistung: Facit NTK
Likes: 0
Standard

Wenn es letztendlich nicht anders geht, werde ich das wohl akzeptieren müssen, denn ich bin ja auch selbst daran Schuld...

@Voodoo: Danke für deine Bemühungen!

Aber ich werde erstmal noch weiterhin versuchen, da irgendwie rauszukommen. Also falls jemand Ideen hat, immer her damit!

Um auch etwas Postivies aus der Sache zu ziehn: Ich habe immerhin etwas dazu gelernt...
Jack A. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.07, 14:41   #8 (permalink)
 
Benutzerbild von Dreamer
 
Registriert seit: 27.05.02
Dreamer Leistung: Facit NTK
Likes: 0
Standard

Wie hast du denn diesen Auftrag bestätigt? Hast du irgendwas unterschrieben
oder hast du es übers telefon gemacht und wenn ja, hat man dich nach deinem geburtstag gefragt.

Oder hast du zumindest vorher mal nachgefragt welche sprachen es unterstützt oder hast du das irgendwie gelesen.

Sowas und ähnliches müsste ich wissen dann kann ich dir nen Rat zugeben.
Hatte mal ne Mentorin die ihre Doktorarbeit über widerrufsrecht geschrieben hat und sie hat nur davon geredet, musste es aber auch selbst alles lernen zwecks ausbildung.
__________________
Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.
Dreamer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.07, 15:01   #9 (permalink)
Themenstarter
 
Registriert seit: 01.10.04
Jack A. Leistung: Facit NTK
Likes: 0
Standard

Ich bin einfach auf die T-Online Seite gegangen und habe das bestellt. Sofern man mit seinem Account eingeloggt ist, kann man einfach auf bestellen/anmelden klicken und das wars. Ich könnte da beispielsweise auch den Tarif und alles ändern, wenn ich wollte. Dazu muss man auch nacher nichts unterschreiben oder so. Man wählt aus, was man haben/machen will und bestätigt das dann mit einem Mausklick. Daraufhin wird das alles in die Wege geleitet und man erhält eine Bestätigungsemail und meist auch Post.

Ich habe mir die Angaben natürlich schon duchgelesen und da stand auch nichts von php bzw. mysql, aber ich dachte, dass das mittlerweile standartmäßig dabei wäre, sodass ich da leider nicht extra nachgefragt habe.
Jack A. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.07, 21:05   #10 (permalink)
 
Benutzerbild von Dreamer
 
Registriert seit: 27.05.02
Dreamer Leistung: Facit NTK
Likes: 0
Standard

Zitat:
Eigentlich hätte ich das aber garnicht bestellen dürfen, da es nicht über meinen Namen läuft. Ich wohne noch zuhause und nutze den Internetanschluss (von T-Online), den mein Vater bereitstellt. Den habe ich natürlich vorher von meinem Vorhaben unterrichtet. Es war Aufgrund unserer bereits bestehnden Kundschaft auch am Einfachsten das bei T-Online zu machen, weil man lediglich ein paar Mausklicke tätigen musste. Aber kann man aufgrund dessen noch irgendwas machen? Er muss den Kram ja bezahlen, nur weil ich irgendetwas in seinem Namen gemacht habe, was ja eigentlich nicht sein kann. Natürlich gebe ich ihm das Geld wieder, aber ihm wird es erstmal abgebucht.
Dein Vater muss sich dann beschweren bei T-Online das er das nicht bestellt hat, aber du musst dann auch dazu stehen das du es warst. Dein Vater könnte damit argumentieren das er ja keine Ahnung hatte. Außerdem muss auch dein Vater denn Widerruf schreiben und nicht du. Es ist nicht dein Anschluss.

Außerdem muss dein Vater, soweit ich informiert bin, nämlich persönlich dies in Auftrag geben da es sein Account ist und nicht deiner. Aber wie @Voodoo schon sagte, ihr müsst nachweisen das du es warst. Vielleicht dadurch das dein Vater zu der Zeit als du dies gemacht hast auf Arbeit war oder bei bekannten die man als zeugen angeben könnte.

Wenn alles nichts hilft, frag nach einem Update or so.
Ich würde zumindest dann sofort ein schreiben an t-online schicken das du
zum nächst möglichen termin diesen vertrags kündigst damit du keine frist versäumst.

Hoffe du bekommst das hin.
__________________
Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.
Dreamer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.07, 01:29   #11 (permalink)
 
Registriert seit: 25.06.06
0wnZ Leistung: Facit NTK
0wnZ eine Nachricht über ICQ schicken
Likes: 0
Standard

Ich sehe das mit dem Onlineaccount ziemlich schwierig.
Da dein Vater dafür sorgen muss, dass nur er das Passwort weiß und sich niemand anderes einloggt.
Wahrscheinlich steht außerdem in den AGB's, dass Vertragsabschluss per Account rechtsgültig ist.
Und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Ich würd mir ne relativ ausgefallene Geschichte ausdenken und auf deren Dreundlichkeit hoffen ( bleibt dir schlussendlich wahrscheinlich eh nichts anderes über als auf deren Freundlichkeit zu hoffen ).
Soweit ich weiß sind die ziemlich Kundenfreundlich ( wenn man 8 mal angerufen hat )

Viel Glück noch

0wnZ
0wnZ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.07, 11:04   #12 (permalink)
Themenstarter
 
Registriert seit: 01.10.04
Jack A. Leistung: Facit NTK
Likes: 0
Standard

Danke für die Antworten schon mal ^^...

Ich habe meinem Vater das schon vorgeschlagen, jedoch möchte er das nicht, weil er keine Lust auf den ganzen Stress und den Papierkram hat.

@Dreamer: Inwiefern meinst du das mit dem Update? Es gibt ein höheres Homepage-Paket bei denen, was 5? mehr kostet und das möchte ich ja nicht bezahlen. Da wären dann php und mysql bei. Es gibt andere Anbieter, die viel günstiger sind und mehr bieten... das hab ich aber leider erst hinterher gemerkt!

In der Antwort auf mein Widerrufsschreiben erhielt ich den Hinweis, dass die Kündigung zum nächstmöglichen Termin veranlasst wird, sprich zum 02.01.08.

Eine Antwort auf meine letzte Mail habe ich immernoch nicht erhalten, daher warte ich noch etwas, bis ich denen wieder schreibe.

Vielleicht sind die ja wirklich so freundlich und "befreien" mich...

Ich halte euch auf dem Laufenden!
Jack A. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.07, 15:40   #13 (permalink)
 
Benutzerbild von autoburny
 
Registriert seit: 19.07.06
autoburny Leistung: Facit NTK
Likes: 2
Standard

Hallo

ist es in Deutschland nicht so das man wenn man etwas Online kauft 2 Wochen umtauschrecht hat?Auf jedenfall würde ich eine Kündigung per Einschreiben nach der T-Com schicken nur um auf Nr sicher zu gehen. Wenn dein Onkel sowieso Anwalt ist wird ein Anruf bei ihm bestimmt nicht schaden und jenachdem was er sagt kannst du in deiner Kündigung auch noch Erwähnen,daß du dich mit einen Anwalt in Verbindung gesetzt hast und der meint das man innerhalb von 2 Wochen noch kündigen darf.Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück.
__________________
Es ist besser hell auszubrennen, als langsam zu verblassen.
autoburny ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.07, 20:51   #14 (permalink)
 
Benutzerbild von Dreamer
 
Registriert seit: 27.05.02
Dreamer Leistung: Facit NTK
Likes: 0
Standard

Zitat:
@autoburny: ...ist es in Deutschland nicht so das man wenn man etwas Online kauft 2 Wochen umtauschrecht hat?
Tut mir leid, du hast zwar recht, aber es trifft nicht auf Cd's und ähnliches zu. Außer es steht in den AGB's.

Es ist so das du bei versteckten Mängeln sogar ein umtauschrecht von bis zu 2 jahren hast und bei Arglistig(mit vorsatz) versteckten Mängeln sogar unbegrenzt.

Bei Vodafone ist es so das du nachdem du ein Vertrag abgeschlossen noch die folgenden 3 tage zurücktreten kannst, egal was du für ein Vertrag abgeschlossen hast. Aber dort steht das auch nur ganz klein auf einem einzigen Blatt in der Ecke.

Vielleicht ist es bei T-Online ähnlich. Wurde bei deinem Vertrag den du da angeklickt hast auf die AGB nur hingewiesen oder gab es auch einen offensichtlichen Link zu diesen. (zumindest muss beschrieben sein wo diese zufinden sind). Urteil des landesgerichts Hamm in einer Sache wegen arglistig versteckter AGB.
__________________
Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche.
Dreamer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.01.07, 21:18   #15 (permalink)
Themenstarter
 
Registriert seit: 01.10.04
Jack A. Leistung: Facit NTK
Likes: 0
Standard

Ich bin mir nicht sicher, aber es kann sein, dass da ein Link zu den AGB's war.

Eine Antwort auf meine Mail habe ich immernoch nicht erhalten, daher kann ich auch nichts neues berichten...

Update vom 08.01.: Ich habe T-Online erneut geschrieben, da ich immernoch keine Antwort erhalten habe.

Update vom 10.01.: Folgendes hat T-Online mir u. A. geschrieben:

"Da wir den Sachverhalt jedoch kundenorientiert mit Ihnen lösen möchten, haben wir die Abmeldung - ohne rechtliche Verpflichtung - nun am 10. Januar 2007 vorgenommen. Die ab diesem Zeitpunkt berechneten Gebühren erstatten wir Ihnen umgehend. Spätestens in Ihrer übernächsten Rechnung der Deutschen Telekom AG erhalten Sie die Gutschrift."

Das hört sich ja erstmal gut an!

Nur würde mich interessieren, wie hoch die Gebühren sind, die ich noch zahlen muss, sprich das, was vor dem 10ten anfiel. Hat jemand da eine Idee auf was sich das belaufen könnte?
Jack A. ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort
   
- Anzeige -

Werbung ist gerade online    

[HaBo] » Web, Network & Multimedia Palace » Internet Allgemein » Widerruf bei T-Online
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks sind aus
Pingbacks sind aus
Refbacks sind aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
EVE Online Tenchuu Games 7 26.09.08 10:32
T-online - Online/Offline!? tanj Internet Allgemein 6 25.07.07 03:01
C&C online chri$ Games 2 04.01.05 21:57
T-online KarlZ Die Problemzone 30 08.08.02 19:49


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61