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Jugendschutz

Diskussion: Jugendschutz im Forum Internet Allgemein, in der Kategorie Web, Network & Multimedia Palace; Anzeige Hallo. Ich habe eine... nun, nicht ganz jugendfreie Seite, die ich allerdings nicht besonders geschützt habe. Es könnten also ...

Antwort
Alt 12.04.07, 13:00   #1 (permalink)
 
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Standard Jugendschutz

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Hallo.
Ich habe eine... nun, nicht ganz jugendfreie Seite, die ich allerdings nicht besonders geschützt habe.
Es könnten also jugendliche auch drauf. Das einzige was es gibt ist ein Disclaimer + Enter Button.
Meine Frage ist jetzt wie sehr ich deswegen Ärger bekommen könnte.
Ich denke mal dieser Disclaimer bringt nicht das meiste.
Wenn jemand meine Seite melden würde, was würde dann passieren?
Bekäme ich nur eine Nachricht das ich sie down nehmen, bzw richtig schützen soll, oder würde ich direkt abgeführt werden?^^"
Hoffe jemand kann mir die Frage beantworten...

mfg, tails

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Alt 12.04.07, 13:08   #2 (permalink)
 
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Wie solltest du die denn "richtig" schützen? Das geht imho nicht. Du könntest vlt dir von jedem Besucher eine Kopie des Personalausweises schicken lassen und ihm dann per Post ein Passwort zuschicken lassen. Dann könnte aber trotzdem jeder den Ausweis seiner Eltern kopieren. Das ist alles sinnlos, und dank der Anynomität im Netz schwer bis gar nicht machbar ihmo. Andere P*rno-Seite haben auch nur einen Disclaimer oder so und die gibt es ja auch alle noch. Von daher würde _ich_ mir keine Sorgen machen...
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mfg landrix
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Alt 12.04.07, 13:15   #3 (permalink)
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@Landrix: Dann hast du wahrscheinlich bisher Glück gehabt, oder deine Server stehen in einem Land, wo Jugendschutz weniger genau genommen wird als in EU-Ländern.

Fakt ist, daß man nicht-jugendfreie Inhalte mit einem Zugangsschutz (Login) versehen muß, wo man an einen Account nur rankommt, wenn irgendwas da ist, wo der User bestätigen muß, daß er das notwendige Alter erreicht hat. Allerdings spielt hier auch der Standort des Servers eine Rolle. Steht der Server in einem Land, wo solche Regelungen nicht existieren, bekommt man mit ziemlicher Sicherheit keine Probleme. Steht der Server aber z.B. hier in Deutschland, kann ganz schnell eine Anzeige kommen, wenn es irgendwem nicht in den Kram paßt, daß dort nicht-jugendfreie Inhalte liegen.
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Alt 12.04.07, 13:21   #4 (permalink)
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Na gut, das der Disclaimer eher zur Verschönerung dient, als wirklich einen Sinn hat war mir schon fast klar.
Bliebe die Frage was passiert wenn sich jemand beschwert. Bin ich dann direkt dran?
Oder bekomme ich bsw einen Brief: "Bitte entfernen oder sichern sie das Angebot bla"

@Landrix: Absoluten Sicherheit gibt es nicht, das ist klar.
Aber eine Personalausweis Kontrolle wird afaik schon als genug angesehen.
Die Sache ist allerdings das es sich bei dem Inhalt um Hentai handelt.
(Hentai = Anime ("Zeichentrick") Pronographie)
Dadurch sind viele meiner Besucher noch minderjährig. Ich würde also lieber das Risiko eingehen,
solange ich weiß das ich nicht morgen früh von ein paar lustigen Männern in Grün abgeholt werde^^""
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Alt 12.04.07, 13:25   #5 (permalink)
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Abgeführt wirst du deswegen vermutlich nicht, aber teuer werden kann es trotzdem, denn wenn dich jemand wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz anzeigt, dürfte die Geldstrafe nicht gerade gering ausfallen.
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Alt 12.04.07, 13:51   #6 (permalink)
 
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Nene Bitmuncher, so war des net gemeint - ich betreibe keine solcher Seiten... Es gibt aber genügend davon.
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mfg landrix
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Alt 12.04.07, 13:59   #7 (permalink)
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Zitat:
Original von LaNdRiX
Es gibt aber genügend davon.
Wenn du mal wieder über eine solche Seite stolperst, kannst du ja mal mit einem Whois auf die IP des Servers schauen, wo die gehostet ist. Du wirst feststellen, daß keine davon in einem EU-Land zu finden ist. Meist liegen solche ungeschützten Seiten in Rußland, Südafrika und anderen Ländern, wo man es mit internationalen Gesetzen weniger genau nimmt. Seiten, die in der EU gehostet sind und solche Inhalte ungeschützt anbieten, sind meist nach wenigen Wochen wieder verschwunden.
Wie mir eben mitgeteilt wurde, werden Seiten in Deutschland sogar vom Netz genommen, wenn sie einen Zugangsschutz haben, aber irgendwo ein Login für die Seite frei verfügbar (also auf einer Free-Password-Site) auftaucht. Dieses "vom Netz nehmen" ist dann meist mit einer Anzeige wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz verbunden.
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Alt 12.04.07, 14:18   #8 (permalink)
 
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Klar liegen die ganzen Server in Rußland und co. die machen ja auch einen tierischen Umsatz damit. Genau deswegen gibt´s bei Layerads oder der gleichen ja auch keine Angebote für solche Länder...

Aber mal noch eine andere Frage zudem Thema ... angenommen ich hätte jetzt eine pornographische Internetseite mit Server in Russland habe allerdings eine .de .eu. .fr oder sonstiges Domain - gilt das was du dann meintest mit diesem EU-Recht auch Bitmuncher?
weau ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.07, 14:30   #9 (permalink)
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Wie es sich mit den Domains verhält, kann ich nicht genau sagen. Da die Denic aber sich im Normalfall nicht um die Inhalte schert, dürfte das Schlimmste, das passieren kann, sein, daß die Domain vom DNS-Server entfernt wird, wenn die zuständigen DNS-Server in einem EU-Land stehen. Die Bestimmungen für .eu-Domains sind da schon etwas schärfer. Beim derzeitigen Überprüfungsverfahren dürfte es zweifelhaft sein, daß man die überhaupt auf einem Server in Rußland u.ä. hosten kann. Je nach Landeskennung müßte man sich daher mal im Einzelnen beim zuständigen NIC-Service informieren, wie dort die Möglichkeiten der Sperrung aufgrund von Inhalten sind. Jedes Land macht ja da sein eigenes Ding.
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Alt 12.04.07, 14:37   #10 (permalink)
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Hat hier vielleicht zufällig jemand Adressen zu günstigen Anbietern mit dedizierten Servern in Ländern wo das ganze kein Problem darstellt? =P"
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Alt 12.04.07, 17:01   #11 (permalink)
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end4win hat die Renommee-Anzeige deaktiviert
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Nicht vergessen.

Zitat:
§ 9 Ort der Tat
(1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.
(2) Die Teilnahme ist sowohl an dem Ort begangen, an dem die Tat begangen ist, als auch an jedem Ort, an dem der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem nach seiner Vorstellung die Tat begangen werden sollte. Hat der Teilnehmer an einer Auslandstat im Inland gehandelt, so gilt für die Teilnahme das deutsche Strafrecht, auch wenn die Tat nach dem Recht des Tatorts nicht mit Strafe bedroht ist.
Solltest dir also einen Firmensitz im Ausland zulegen

Der folgende Link nur zur Info gedacht nicht als Werbung für die Firma.
http://www.london-consulting.org/fsk18.htm

Gruss
__________________
Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, daher darf man sie kostenlos nutzen.
Allerdings ist sie nicht Open Source, dies bedeutet man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form
veröffentlichen.
end4win ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.07, 23:11   #12 (permalink)
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Weiß ganz zufällig jemand wie das Jugendschutz Gesetz in Frankreich aussieht? =/
Find irgendwie nichts bei Google darüber.
.tails ist offline   Mit Zitat antworten
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