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Recht zum Bilderveröffentlichen

Diskussion: Recht zum Bilderveröffentlichen im Forum Internet Allgemein, in der Kategorie Web, Network & Multimedia Palace; Anzeige Hi, Falls ich im falschen Bereich sein sollte einfach Thema verschieben. thx. Also nun zu meinem eig Problem: Ich ...

Antwort
Alt 10.06.07, 18:45   #1 (permalink)
 
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ömel_monster Leistung: Facit NTK
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Recht zum Bilderveröffentlichen

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Hi,
Falls ich im falschen Bereich sein sollte einfach Thema verschieben. thx.

Also nun zu meinem eig Problem:

Ich hab als wir mit der Klasse weg waren sehr viele Bilder gemacht (300 stk)
Jetzt möchte ich diese auf meiner Klassenhomepage veröffentlichen. Die Frage ist: Darf ich das? Muss ich etwas in meine Impressum hinzufügen?.

Sorry, kann sein das dass ne Absolute Newbie Frage ist, ich hab in dem Bereich 0 ahnung ;)

Danke im Voraus

Mfg Ömel M.

ömel_monster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.06.07, 18:48   #2 (permalink)
 
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soweit ich weiss, müssen einfach nur die personen, die auf den bildern abgebildet sind, damit einverstanden sein. ansonsten dürfte es da eigentlich keien schwierigkeiten geben.
zero-9 ist offline   Mit Zitat antworten
   
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Alt 10.06.07, 18:57   #3 (permalink)
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Wie zero-9 schon sagte, brauchst du lediglich das Einverständnis der abgebildeten Personen. Ansonsten hast du die Bilder ja selbst gemacht, wodurch sie keinen Copyrights o.ä. unterliegen.
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Alt 10.06.07, 18:58   #4 (permalink)
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Hi,

Das müsste dann aber ne schriftliche einverständnis erklärung sein oder?

Weia bei 40 Leiten in der Klasse^^

Mfg Ömel M.
ömel_monster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.06.07, 19:00   #5 (permalink)
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Nein, eine mündliche reicht eigentlich völlig aus, da es sich vermutlich nicht um Personen handelt, die in der Öffentlichkeit stehen.
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Alt 10.06.07, 19:04   #6 (permalink)
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Bist du dir da sicher? Ich will nachher kein ärger bekommen...vllt sollten sie einmal ihre unterschrift abgeben?
ömel_monster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.06.07, 19:06   #7 (permalink)
Moderator
 
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Klar, wenn du absolut sicher gehen willst, laß dir ihre Unterschrift geben. Aber vermutlich ist die Chance, daß dich jemand aus deiner Klasse deswegen verklagt wohl eher sehr gering. Da kommen dann wohl eher Sprüche wie "Nimm mal dieses und jenes Bild wieder raus" und die Sache ist erledigt.
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Alt 10.06.07, 19:08   #8 (permalink)
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Bei uns in der klassen weiß man nie Ab welchem alter darf man dann sowas unterschreiben? ?( :]
ömel_monster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.06.07, 19:10   #9 (permalink)
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Ab 18, da man erst dann vertragsmündig ist. Ansonsten müßten die Eltern unterschreiben.
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Alt 10.06.07, 19:14   #10 (permalink)
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Also dann sag ich mal beiden die mir geholfen: Dankeschön!

Mfg Ömel M.
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Alt 10.06.07, 20:04   #11 (permalink)
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Genau ist es so geregelt:
Ab 18 der Schüler.
ab 12 Eltern und Schüler.
unter 12 reicht die Unterschrift der Eltern.

Gruss
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Allerdings ist sie nicht Open Source, dies bedeutet man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form
veröffentlichen.
end4win ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.06.07, 20:05   #12 (permalink)
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Hallo,
naja das mit dem Anrecht aufs eigene Bild ist eh so ne Sache. Ihr kennt bestimmt alle die Foto-Galerien von irgendwelchen Veranstaltern, z.B. von Diskotheken etc.
Wenn sie auf solchen Festen Bilder machen, wird auch nicht jeder der im Bild ist, gefragt ob er es möchte.
Die, von denen das Foto stammt werden meistens gefragt, aber die Leute die man evt. im Hintergrund sieht, die bekommen davon oft nix mit und werden auch nicht gefragt.

Und bei Sendungen im TV, wenn die dort irgendwie in der Innenstadt, oder z.B. bei einer Demonstration filmen, wird auch nicht jeder Demonstrant gefragt, ob er damit einverstanden ist. Dennoch werden diese Filme in allen Nachrichten gezeigt.

Also evt. einmal in der Klasse sagen, dass du so ne HP machen möchtest, und evt. fragen, ob jmd. nicht möchte, dass Bilder von ihm veröffentlicht werden.
Wenn sich dann jmd. über ein bestimmtes Bild beschwert, nimmst du es eben von der HP
Elderan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.06.07, 20:13   #13 (permalink)
Moderator
 
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@Elderan: Im Prinzip hast du Recht, aber theoretisch kannst du jeden, der ein Bild von dir ohne deine Zustimmung veröffentlicht deswegen verklagen. Wenn du keine Person bist, an der ein gewisses öffentliches Interesse besteht, hast du sogar eine recht gute Chance da wegen Verletzung der Privatssphäre u.ä. Erfolg zu haben. Kommt halt ganz drauf an wie fähig dein Anwalt ist. In Deutschland lohnt sich das aber defakto nicht wirklich und verursacht mehr Kosten als Nutzen.
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bitmuncher ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 10.06.07, 20:56   #14 (permalink)
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Ist noch viel komplizierter
1. Eine Klassenfahrt ist nicht vergleichbar mit einer öffentlichen Veranstaltung oder Plätzen.
2. Die Presse hat wieder andere Rechte wie Privatpersonen.
3. Wenn die Personen das eigentliche Motiv sind braucht man immer eine Erlaubnis,
es sei den sie sind austauschbar (Tanzende in einer Disko, Spaziergänger im Park)
4. Wenn Bilder darunter sind die in irgendeiner Weise irgendeiner abwürdigend findet kann er auch klagen.
5. Ist das ganze rechtlich so schwammig, dass ich mich auf sowas nicht einlassen würde.

Die Unterschriften wirst du vermutlich auch nicht zusammenbekommen.
Meine Erfahrung bei solchen Projekten, in einem Passwort geschützten Bereich haste eine Chance.

Gruss
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end4win ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.06.07, 21:01   #15 (permalink)
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ja daran hab ich auch schon gedacht...aber ich mein selbst dann wenn sie geschützt veröffentlich ich sie ja für einen gewissen teil oder?
ich schau mal wieviel unterschriften ich zusamen bekomm.
ömel_monster ist offline   Mit Zitat antworten
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