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Illegaler Download - Geldstrafe

Diskussion: Illegaler Download - Geldstrafe im Forum Internet Allgemein, in der Kategorie Web, Network & Multimedia Palace; @bitmuncher Ich werde mich mit dir nicht weiter streiten. Meiner Meinung nach findet man auf dieser Seite gute Tipps zum ...

Antwort
Alt 14.10.09, 20:52   #16 (permalink)
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@bitmuncher
Ich werde mich mit dir nicht weiter streiten.
Meiner Meinung nach findet man auf dieser Seite gute Tipps zum
Verhalten im Falle einer Abmahnung und dies in einer auch für Nichtjuristen
verständlichen Sprache. Es wird nicht gesagt, dass man keinen Anwalt braucht,
sondern nur wie weit man eventuell ohne Anwalt gehen kann und welche Fehler
man hier vermeiden muss. Es werden sogar Fachanwälte verlinkt, siehe eigenen
Post.
Soll der Leser selber entscheiden.

Gruss

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Allerdings ist sie nicht Open Source, dies bedeutet man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form
veröffentlichen.
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Alt 14.10.09, 20:57   #17 (permalink)
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Zitat:
Original von end4win
Soll der Leser selber entscheiden.
Da hast du wohl recht.
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Alt 14.10.09, 20:59   #18 (permalink)
.doc
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Ich hätte hier noch einen "Empfänger mit unbekannter Adresse verzogen"-Stempel...
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Alt 15.10.09, 22:40   #19 (permalink)
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soweit ich weiß, gibt es seit geraumer Zeit eine gesetzliche Deckelung der Abmahn-Kosten bei erstmaligen Urheberrechts-Verletzungen. Diese liegt bei 50 oder 100 Euro oder so....

Als ich damals wegen 'nem besch... Link zu Slysoft 'ne teure Abmahnung bekam, gab's diese Deckelung noch nicht, jedoch habe ich - wie viele andere auch - 'ne nette Mail an Frau Zypries geschrieben, bis sie es eingesehen hat und reagiert hat

Und selbst damals konnte ich mit modifizierter Unterlassungserklärung, Einsenden von damaligem ALG II-Bescheid, etc. die zu zahlende Summe auf unter die Hälfte drücken...

Sollte es sich also um eine erstmalige Urheberrechtsverletzung handeln, ist eine Abmahnsumme von 1200 Euro nicht wirklich möglich...

poste mal bitte, von wem die Abmahnung kommt und wegen welchem Album.

Die meisten der großen Platten-Labels werden von RAe Waldorf, München, vertreten, welche sich auf das große Geld mit Abmahnungen, speziell Urheberrecht, spezialisiert haben...
beavisbee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.10.09, 18:59   #20 (permalink)
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Gedeckelt wurde was der abmahnende Anwalt für seine Arbeit verlangen darf.
dir gegenüber hat der Anwalt sowieso kein Recht auf Kostenerstattung.
Er kann es von dir nur im Namen seines Mandanten fordern.

Zitat:
§ 97a Abs.2 UrhG:
Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher
Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach
gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des
geschäftlichen Verkehrs auf 100,00 Euro.
Nur bei einem Streitwert von 10000 ? pro Titel ist man schnell nicht mehr im Bereich
einer unerheblichen Rechtsverletzung.
Nicht gedeckelt ist was der Urheber als Vergleichssumme fordern darf.
Aber die ist ja verhandelbar, wenn es darauf ankommt vor Gericht und dann muss
dir der Verstoss erst einmal nachgewiesen werden, ob die Beweise rechtmässig
erlangt wurden ......
Auch der Streitwert wird dann vom Gericht festgelegt. Aber das soll dir dein Anwalt
erklären den solltest du dir dann leisten.

Deshalb kommt man ja mit der modifizierten Unterlassungserklärung auch oft gut raus
(wobei man dies erst nach drei Jahren Verjährungsfrist sagen kann),
weil sie eventuell zuwenig gegen dich in der Hand haben um noch auf ihre Kosten
zu kommen.

Gruss
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Alt 27.10.09, 18:14   #21 (permalink)
 
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melde dich gar net wann das net von anwalt kommt, sonst bekommst du mehr briefe sonst nichts.
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Alt 13.01.10, 07:35   #22 (permalink)
 
Benutzerbild von Butters
 
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Butters Leistung: Facit NTK
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auf jeden fall vorsicht geboten, ein bekannter ist genau auf diese art und weise auf einen fake gestoßen...ist dann doch nichts raus gekommen.

meiner Meinung nach, geht nichts ohne beweise keine festplatte keine Garantie das es deine Freundin war
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"Computer der Zukunft werden nicht mehr als 1.5 Tonnen wiegen". (Popular Mechanics, forecasting the relentless march of science, 1949)
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Alt 13.01.10, 18:35   #23 (permalink)
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Ich frage mich nur warum promedia die Geräte bekommt, Ermittlungsarbeit muss doch
eigentlich wegen Straftat von der Polizei gemacht werden und nicht von einer dubiosen Firma
mit Leuten die allem anschein nach noch nicht mal wissen das man Platinen einfach so
betatschen soll (siehe Video 2), und eine Erdungsmatte haben die da garantiert auch nicht.

Desweiteren bezweifle ich das man auf Grund einer Aussage einen Hausdurchsuchungsbefehl
bekommt. Wenn das echt so leicht ist sollte man mal ne Straße hochfahren und da wo die
Leute Vor und Nachnamen an der Klingel stehen mal ein paar Tipps abgeben...

Wobei der Richter steht vermutlich auch bei denen auf der Liste und deswegen bekommen die sofort eine...
-=Draven=- ist offline   Mit Zitat antworten
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