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Diskussion: Technische Frage zur VDS im Forum Internet Allgemein, in der Kategorie Web, Network & Multimedia Palace; Anzeige Hallo. Afaik ist die Vorratsdatenspeicherung ja offiziell erstmal Geschichte. Ich gehe aber selbstverständlich (?) davon aus, dass sie in ...
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| Registriert seit: 22.08.11 ![]() Likes: 26 | Anzeige Hallo. Afaik ist die Vorratsdatenspeicherung ja offiziell erstmal Geschichte. Ich gehe aber selbstverständlich (?) davon aus, dass sie in den nächsten Jahren doch noch zugelassen und eingesetzt wird. Da ich zur Paranoia neige und mir nicht sicher war, ob diese angemessen ist, habe ich jetzt mal ein wenig gegoogelt und auf Abgeordnetenwatch habe ich diese Info gefunden, die wohl schon ein wenig älter ist. Kurzer Auszug um den es mir geht: Zitat:
Denn bisher hatte ich immer den Alptraum von: "Alle von mir in den letzten sechs Monaten besuchten Seiten sind dort erkennbar". (nichtmal so sehr wegen der Polizei, die wird an meinen Seiten eh kein Interesse haben. Eher im Falle eines Hacks und der veröffentlichung der Daten im Netz..) Gruß, Forks PS: Ich hoffe, das Thema passt in dieses Subforum. Geht mir ja um den technischen Aspekt.
__________________ Quis custodiet ipsos custodes? | |
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| Moderator ![]() Registriert seit: 30.09.06 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Likes: 441 | Was Regierungen fordern und was die ausführenden Organe tun sind erfahrungsgemäss oft 2 Paar Schuhe. Wenn bei einer Hausdurchsuchung Rechner beschlagnahmt werden, solltest du sie nach Abschluss der Ermittlungen eigentlich auch wieder zurückbekommen können, was keineswegs immer der Fall ist. Es gab bereits Fälle, wo die Rechner dann als neue Arbeitsrechner bei der Polizei wieder aufgetaucht sind. Wenn auf deinem Rechner die sogenannte "verdeckte Onlinedurchsuchung" durchgeführt wird, darf man auch eine Screenshots deines ganzen Bildschirms und jeder besuchten Website machen. Tatsache ist aber, dass bereits nachgewiesen wurde, dass Spitzelprogramme der Polizei genau dies tun. Und wenn selbst jene, die die Einhaltung von Gesetzen durchsetzen sollen, diese brechen, wie hoch ist dann wohl die Wahrscheinlichkeit, dass ISPs sich an den gesetzlichen Rahmen halten? Daher: Theoretisch bist du zumindest bei den Websites relativ "sicher" (was den Verbindungsnachweis angeht), die sich eine IP mit anderen Websites/Domains teilen, wie es bei den meisten Webhostern der Fall ist. In dem Moment, wo du aber Seiten auf Servern besuchst, die ausschliesslich einer Plattform dienen, kann man natürlich anhand der IP ermitteln welche Website du besucht hast. Allerdings kann man anhand der IP nicht ermitteln welche Seiten du auf einer Plattform/Webapp aufgerufen hast.
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