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Impressumspflicht bei privater Homepage?

Diskussion: Impressumspflicht bei privater Homepage? im Forum Internet Allgemein, in der Kategorie Web, Network & Multimedia Palace; Anzeige Hallo, ich habe eine rein private nichtkommerzielle Homepage, womit allerdings wenig Werbeeinnahmen (z.B. über Google Adwords) erzielt werden. Muss ...

Antwort
Alt 27.09.11, 17:13   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 03.10.07
habo4ife Leistung: Facit NTK
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Standard Impressumspflicht bei privater Homepage?

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Hallo,

ich habe eine rein private nichtkommerzielle Homepage, womit allerdings wenig Werbeeinnahmen (z.B. über Google Adwords) erzielt werden.
Muss ich da zwingend meine Hausadresse als Impressum angeben?

Vielen Dank

habo4ife ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.11, 17:16   #2 (permalink)
Senior Member
 
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enkore Leistung: K 6-3enkore Leistung: K 6-3enkore Leistung: K 6-3
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Alt 27.09.11, 17:29   #3 (permalink)
Administrator
 
Benutzerbild von throjan
 
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throjan Leistung: Pentium Ithrojan Leistung: Pentium I
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Aus http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html:

Zitat:
Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die ein Impressum benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist. Hier gibt es aber zwei Punkte zu beachten:
Zum einen ist die Rechtsprechung sehr streng bei der Einordnung einer Website in Bezug auf unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln. Schon ein Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliat-Programm kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr als rein privat gilt. Wer also Werbebanner oder Partnerprogramme auf seiner Seite laufen lässt, sollte ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden.
Rechtlich noch nicht geklärt ist auch der Bereich der journalistischen oder redaktionellen Inhalte. Auch Blogger und Forenbetreiber sollten deshalb über ein Impressum verfügen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Impressumspflicht wohl nur Seiten ausgenommen sind, die sich tatsächlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, über ein Impressum verfügen.
throjan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.11, 22:17   #4 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von bitmuncher
 
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Beim Einsatz von Adwords sollte man auch eine Datenschutzerklärung nicht vergessen.
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bitmuncher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.11.11, 15:37   #5 (permalink)
 
Registriert seit: 30.10.11
01010110wieVendetta Leistung: Facit NTK
Likes: 0
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Auch wenn ich Impressumspflicht bei Blogs/Privathomepages ablehne sieht es der Gesetzgeber (leider) anders... die Trennlinie zwischen Kommerziell und Privat ist sehr klein und auch nicht wirklich definiert... ich würde zur Sicherheit ein Impressum einbauen und einen Disclaimer...
01010110wieVendetta ist offline   Mit Zitat antworten
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