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Pc-Beschlagnahmung "verboten"

Diskussion: Pc-Beschlagnahmung "verboten" im Forum News & Ankündigungen, in der Kategorie Allgemeines; Anzeige Moin, Ich habe das gerade vor ner halben Stunde bei uns im Radio gehört: Anscheinend hat irgendso ein hohes ...

Antwort
Alt 08.06.05, 16:18   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 20.03.05
Snippy Leistung: Facit NTK
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Standard Pc-Beschlagnahmung "verboten"

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Moin,

Ich habe das gerade vor ner halben Stunde bei uns im Radio gehört:

Anscheinend hat irgendso ein hohes gericht ( bundesverfassungsgericht glaub ich ) festgelegt, dass bei hausdurchsuchungen keine ganzen pcs mehr mitgenommen werden dürfen, sondern nur noch die dinge, weswegen die durchsuchung gestartet wurde sprich daten, die mit dem fall direkt zu tun haben.

Nach dem was man so im forum liest dürfte das wohl einige hier freuen :D




Radio >> Alle Angaben ohne Gewähr.




$.

Snippy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.05, 17:33   #2 (permalink)
 
Registriert seit: 14.01.04
NeoN Leistung: Facit NTK
Likes: 0
Standard RE: Pc-Beschlagnahmung "verboten"

Zitat:
Original von Snippy
Radio >> Alle Angaben ohne Gewähr.
$.
Unnötig. Dein Avatar hat uns glaube ich alle schon überzeugt.

PS: Sorry, konnte irgendwie nicht wiederstehen.

PPS: Wenn die Cops einen Verdacht haben, das du deinen PC als "Tatwerkzeug" nutzt, dann dürfen sie ihn sicherlich immernoch mitnehmen ... womit das ganze wieder für Popo wär.
NeoN ist offline   Mit Zitat antworten
   
HaBOT
 
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Alt 08.06.05, 17:45   #3 (permalink)
 
Registriert seit: 30.11.04
Valentin Leistung: Facit NTK
Valentin eine Nachricht über ICQ schicken
Likes: 0
Standard

Ich glaube was Snippy hier meint ist das.
Valentin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.05, 19:30   #4 (permalink)
Themenstarter
 
Registriert seit: 20.03.05
Snippy Leistung: Facit NTK
Likes: 0
Standard

zum teil ja, valentin

das was ich sagen wollte ist: Wenn die polizei kommt weil sie vermuten dass du illegal gesaugte mp3-dateien aufm rechner bunkerst, dürfen sie nur kommen und die mp3s sicherstellen und nicht zur sicherheit mal deinen ganzen pc mitnehmen.




NeoN, widerstehen schreibt man ohne "e" (womit ich dir mein avatar weiterreich )
Snippy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.05, 20:28   #5 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von Elderan
 
Registriert seit: 30.03.04
Elderan Leistung: 8086
Likes: 14
Standard

Hallo,
Zitat:
Wenn die polizei kommt weil sie vermuten dass du illegal gesaugte mp3-dateien aufm rechner bunkerst
Also vermuten können die viel, solange die keinen Konkreten Tatverdacht haben, dürfen die keine Hausdurchsuchung machen, sofern nicht die akute Gefahr auf Beweismittelvernichtung (?) besteht.

Also brauchen sie erst irgendwie einen IP Eintrag bei einer Tauschbörse etc.
Elderan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.05, 22:30   #6 (permalink)
n8m
 
Registriert seit: 29.08.04
n8m Leistung: Facit NTK
Likes: 0
Standard

Zitat:
original heise
Eine Sicherstellung von Datenträger scheide jedenfalls dann aus, wenn die verfolgte Straftat von geringem Gewicht ist und den auf dem Datenträger vermuteten Informationen wenig Beweiswert zukomme.
Da kommt doch die Frage auf, ob ein paar per p2p gezogene mp3s eine Straftat von hohem Gewicht sind? Bei gewerbsmässigem Handeln sieht das natürlich schon anders aus.

Und wenn die Festplatte verschlüsselt ist, kommt den Daten dann ein geringer Beweiswert zu? Immerhin kann man damit garnichts beweisen, geringer kann der Beweiswert doch garnicht sein


Also das nächstemal wenn die Polizei zur Hausdurchsuchung klingelt, einfach den Heise-Artikel unter die Nase halten, oder wie?
n8m ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.06.05, 03:53   #7 (permalink)
Träger des silbernen Seepferdchens
 
Benutzerbild von sieben
 
Registriert seit: 24.04.02
sieben Leistung: Z3
Likes: 9
Standard

Also bisher war es so das die Rechner als Gesamtkunstwerk "Tatwerkzeug" weggeschleppt wurden z.T. inklusive Drucker, DSL-Modem und anderem Spielkram. Wenn die Rechtslage nun so ist das sie nur noch die Daten selbst sicherstellen duerfen wird es wohl darauf hinauslaufen das sie die Festplatte(n) und Datentraeger nehmen.

Ob der durchschnittliche Staatsdiener allerdings in der Lage ist eine Festplatte auszubauen sollte man vielleicht dann nochmal gesondert zur Diskussion stellen.
__________________
Diese Zeile ist reserviert für Clark Kent.
sieben ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.06.05, 09:28   #8 (permalink)
Rushjo
Guest
 
Likes:
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Also, die eigentliche Grundnachricht ist (laut DeutschlandFunk):

Zitat:
sinngemäße, nicht wörtliche Wiedergabe der Aussage
"Wie das Bundesverfassungsgericht gestern feststellte, ist die Beschlagnahmung von Daten auf die für Ermittlung relevanten Informationen zu begrenzen. Dies gelte in besonderem Maße für Mitglieder der Gruppe der Menschen mit Zeugnisverweigerungsrecht. (= Ärzte, Juristen, Journalisten ...). Im vorliegenden Fall gab das Bundesverfassungsgericht einer Anwaltskanzlei Recht, die gegen die Beschlagnahmung ihrer Kundendatei und -akten Einspruch erhoben hatte. Die Ermittlungsbehörden hätten sich besonders bei diesen Gruppen, auf die für die Ermittlung relevanten Daten zu beschränken, da es sonst zu einem Bruch im Verhältnis zwischen Jurist und Mandat kommen würde. Im speziellen Fall ging es um eine Ermittlung im Rahmen eines Steuerdeliktes gegen den Juristen."
Dort wurde nichts von technischen Geräten etc. erzählt. Leider habe ich momentan noch keine Online-Quelle dafür gefunden, aber die wird nachgereicht.

MfG Rushjo
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Alt 11.06.05, 01:40   #9 (permalink)
Themenstarter
 
Registriert seit: 20.03.05
Snippy Leistung: Facit NTK
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sagste halt du hast gaaaaanz private, streng vertrauliche daten drauf. in dem verschlüsselten archiv. ansehen dürfen sie die ja nicht zum kontrollieren oder etwa doch??

irgendwo stand mal, dass sie dokumente zwar nicht lesen, jedoch überfliegen dürfen..(nur um zu wissen welches thema der text behandelt...also ob brief an oma oder wo dich mit saddam am sonntag triffst )

diese ganzen beschlüsse lassen sich im endeffekt eh wieder so auslegen, dass das opfer der durchsuchung den kürzeren zieht und er schlussendlich nur noch vor seinen kabeln sitzt...



$.
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