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Diskussion: Neuwahlen am 18.9.05! im Forum News & Ankündigungen, in der Kategorie Allgemeines; Anzeige Laut Spiegel Online hat Bundespräsident Horst Köhler den Bundestag aufgelöst, und damit den Weg für Neuwahlen freigemacht. MfG justj ...
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| Member of Honour ![]() | Anzeige Laut Spiegel Online hat Bundespräsident Horst Köhler den Bundestag aufgelöst, und damit den Weg für Neuwahlen freigemacht. MfG justj PS:Was haltet ihr davon? Ist das verfassungrechtlich in Ordnung, oder nicht?
__________________ "Und die See wird allen neue Hoffnung bringen, so wie der Schlaf die Träume bringt daheim." - Christoph Kolumbus |
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| | #2 (permalink) |
| Member of Honour ![]() Registriert seit: 14.09.03 ![]() ![]() Likes: 34 | das ist nicht in ordnung, weil ich nicht wählen darf -.- normal hätte ich gedurft (also wenn wahlen 2006 wären) mal sehen obs was gutes bringt und ob wir nicht plötzlich doch noch was in Deutschland unter Wasser stehen haben *zwinker* |
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| | #3 (permalink) |
| Member of Honour ![]() | Ich hätte 2006 auch gedurft, und darf jetzt nicht... :-(
__________________ "Und die See wird allen neue Hoffnung bringen, so wie der Schlaf die Träume bringt daheim." - Christoph Kolumbus |
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| | #4 (permalink) |
| Member of Honour ![]() Registriert seit: 03.10.01 ![]() Likes: 1 | Verfassungsrechtlich ist das definitiv nicht in Ordnung. Schröder hätte zurücktreten müssen. Köhler hingegen kann man wohl kaum vorwerfen, was er getan hat. Immerhin hat sich ja fast jeder Neuwahlen gewünscht. |
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| | #5 (permalink) |
| Registriert seit: 21.02.04 ![]() Likes: 0 | Auch wenn der Bundespräsident den Bundestag auflöst, heißt dass noch lange nicht das es Neuwahlen geben wird Zu deiner Frage bezüglich der Verfassungsmäßigkeit muss man denke ich 2 Seiten der Medallie betrachten: Meiner Meinung nach ist es rechtlich gesehn nicht gemäß des Grundgesetzes, da der Bundeskanzler immer noch das Vertrauen des Bundestages genießt, was ja selbst Münti als Franktionsvorsitzender bei seiner Rede kurz vor der Vertrauensfrage bestätigte. Andererseits muss dass Grundgesetz zum Wohle des Volkes von Fall zu Fall neu interpretiert werden und genau dafür ist ja der Bundespräsident und insbesondere das Bundesverfassungsgericht zuständig. Da sowohl der Bundestag und die Mehrheit des Volkes eine Neuwahl wünscht hat der Bundespräsident im Sinne des Volkes und damit auch im Sinne des Grundgesetzes entschieden. Mein Fazit ist also: Verfassungsrechtlich nicht schön, aber in seinem Sinne! MfG, Pacman |
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| | #6 (permalink) | ||
| gesperrt Registriert seit: 21.06.05 ![]() Likes: 0 | Zitat:
Zitat:
![]() seid nicht immer so voreillig mit euren behauptungen | ||
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