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Neuwahlen am 18.9.05!

Diskussion: Neuwahlen am 18.9.05! im Forum News & Ankündigungen, in der Kategorie Allgemeines; Anzeige Laut Spiegel Online hat Bundespräsident Horst Köhler den Bundestag aufgelöst, und damit den Weg für Neuwahlen freigemacht. MfG justj ...

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Alt 21.07.05, 20:27   #1 (permalink)
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Standard Neuwahlen am 18.9.05!

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Laut Spiegel Online hat Bundespräsident Horst Köhler den Bundestag aufgelöst, und damit den Weg für Neuwahlen freigemacht.


MfG
justj

PS:Was haltet ihr davon? Ist das verfassungrechtlich in Ordnung, oder nicht?

__________________
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- Christoph Kolumbus
justj ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.05, 20:37   #2 (permalink)
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das ist nicht in ordnung, weil ich nicht wählen darf -.-
normal hätte ich gedurft (also wenn wahlen 2006 wären)

mal sehen obs was gutes bringt und ob wir nicht plötzlich doch noch was in Deutschland unter Wasser stehen haben *zwinker*
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Alt 21.07.05, 20:48   #3 (permalink)
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Ich hätte 2006 auch gedurft, und darf jetzt nicht... :-(
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justj ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.05, 20:49   #4 (permalink)
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Verfassungsrechtlich ist das definitiv nicht in Ordnung. Schröder hätte zurücktreten müssen.

Köhler hingegen kann man wohl kaum vorwerfen, was er getan hat. Immerhin hat sich ja fast jeder Neuwahlen gewünscht.
blueflash ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.05, 20:55   #5 (permalink)
 
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pacman Leistung: Facit NTK
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Standard RE: Neuwahlen am 18.9.05!

Auch wenn der Bundespräsident den Bundestag auflöst, heißt dass noch lange nicht das es Neuwahlen geben wird

Zu deiner Frage bezüglich der Verfassungsmäßigkeit muss man denke ich 2 Seiten der Medallie betrachten:

Meiner Meinung nach ist es rechtlich gesehn nicht gemäß des Grundgesetzes, da der Bundeskanzler immer noch das Vertrauen des Bundestages genießt, was ja selbst Münti als Franktionsvorsitzender bei seiner Rede kurz vor der Vertrauensfrage bestätigte.
Andererseits muss dass Grundgesetz zum Wohle des Volkes von Fall zu Fall neu interpretiert werden und genau dafür ist ja der Bundespräsident und insbesondere das Bundesverfassungsgericht zuständig. Da sowohl der Bundestag und die Mehrheit des Volkes eine Neuwahl wünscht hat der Bundespräsident im Sinne des Volkes und damit auch im Sinne des Grundgesetzes entschieden.
Mein Fazit ist also: Verfassungsrechtlich nicht schön, aber in seinem Sinne!

MfG,
Pacman
pacman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.05, 23:11   #6 (permalink)
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unixio Leistung: Facit NTK
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Standard RE: Neuwahlen am 18.9.05!

Zitat:
Original von pacman
Auch wenn der Bundespräsident den Bundestag auflöst, heißt dass noch lange nicht das es Neuwahlen geben wird
Zitat:
Berlin (dpa) - Bundespräsident Horst Köhler hat den Bundestag aufgelöst und die Neuwahl für den 18. September angesetzt. Als Begründung nannte er mangelnden Rückhalt in der Regierungskoalition. Bundeskanzler Gerhard Schröder, die Unions-Kanzlerkandidatin Angela Merkel sowie alle Parteien begrüßten die vorzeitige Parlamentsauflösung. Das letzte Wort hat nun das Bundesverfassungsgericht - zwei Politiker wollen in Karlsruhe gegen Köhlers Entscheidung klagen.
http://www.arcor.de/content/livetick...sticker_f.html

seid nicht immer so voreillig mit euren behauptungen
unixio ist offline   Mit Zitat antworten
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