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GEZ verlangt nun auch für das Handy Gebühren

Diskussion: GEZ verlangt nun auch für das Handy Gebühren im Forum News & Ankündigungen, in der Kategorie Allgemeines; Anzeige Seit kurzem ist der Empfang von TV-Programmen über das Handy möglich. Die diesjährige Fußball-WM, kann so auch unterwegs angesehen ...

Antwort
Alt 07.01.06, 14:07   #1 (permalink)
Tec
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Exclamation GEZ verlangt nun auch für das Handy Gebühren

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Seit kurzem ist der Empfang von TV-Programmen über das Handy möglich. Die diesjährige Fußball-WM, kann so auch unterwegs angesehen werden. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhebt nun hierfür Gebühren.

Laut der GEZ unterliegen mobile Rundfunkempfangsgeräte auch der Gebührenpflicht. Dies gelte auch für UMTS-Handy, da der Empfang von Rundfunkinhalten nicht über das Internet erfolgt. Daher muss ein monatliches Entgelt von 17,03 Euro entrichtet werden.

Betroffen sind vor allem Gewerbetreibende, die ihr Handy für geschäftliche Zwecke nutzen. Alle anderen können das Handy als Zweitgerät anmelden. Es fällt in diesem Fall keine weitere Gebühr an. Die Änderung ist ab sofort gültig.

Quelle

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Alt 07.01.06, 14:24   #2 (permalink)
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Einfach nur lächerlich....
Elderan ist offline   Mit Zitat antworten
   
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Alt 07.01.06, 14:42   #3 (permalink)
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Dann lass ich doch lieber gleich die UMTS/Inet dienste bei meinem Anbieter sperren. Ich scheiß doch kein Geld, Schutzgeldmafia.
ghostdog ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.06, 15:14   #4 (permalink)
 
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Als ob es die GEZ schon jemals gekratzt hätte, ob du einen Dienst tatsächlich nutzen kannst oder nich.
flame ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.06, 15:17   #5 (permalink)
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Zitat:
Original von flame
Als ob es die GEZ schon jemals gekratzt hätte, ob du einen Dienst tatsächlich nutzen kannst oder nich.
Dann sollen sie klagen. Und sollte das Erfolg haben, würde ich den Vertrag zwangskündigen, da ja mehr Kosten aufkommen, als im Vertrag festgelegt worden sind und das in meiner Unwissenheit. Scheiß aufs Handy.
ghostdog ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.06, 11:18   #6 (permalink)
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rofl aber die gez macht wenigsten mit dem geld witzige werbespots: hab als wenig-fernseher letztens den mit dem krankenhaus gesehn

Zitat:
Original von flame
Als ob es die GEZ schon jemals gekratzt hätte, ob du einen Dienst tatsächlich nutzen kannst oder nich.
hört hört
2Bios ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.06, 23:21   #7 (permalink)
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Wenn man UMTS denn braucht...

Gilt das denn für Besitzer eines UMTS-Telefons oder wird einfach mal jeder mit nem Handyvertrag unter Rechnung gestellt? Es gibt ja auch noch einige, die UMTS in Gebieten mit Glasfaser als DSL-Alternative nutzen und somit nur über eine UMTS-PCMCIA-Karte verfügen.
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Alt 08.01.06, 23:27   #8 (permalink)
 
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ich schätz mal schwer, dass es da schon auf die UMTS-Fähigkeit ankommt.

Fernseher mit ausgebautem Tuner soll ja auch Gebührenfrei sein.
flame ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.06, 23:39   #9 (permalink)
Test User
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Zitat:
Für ein TV-taugliches Handy muss der Inhaber 17,03 Euro monatlich an die GEZ zahlen
Ich muss Sterben, sonst nix.
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Alt 09.01.06, 11:54   #10 (permalink)
 
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Macht euch mal nicht so wild... Das Handy kann als zweitgerät angemeldet werden dann ist es in der normalen GEZ Gebühr, die ja eigentlich fast jeder sowieso bezahlen muss, mit drin.
Falls ihr jedoch Gewerbetreibende seit und euer Handy geschäfftlich nutzt und/oder privat Person seit die nur ein Radio angemeldet hat müsst ihr extra bezahlen.
Wipika ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.06, 14:38   #11 (permalink)
 
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Sharkspear Leistung: Facit NTK
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Zitat:
Original von ghostdog
Schutzgeldmafia.
1000 punkte

----

Wie wollen die das eigentlich eintreiben? Weder hab ich vor denen zu stecken, dass ein solches handy in meinem Besitz ist noch können die so einfach Anfragen stellen, die Auskunft über meine genutzten Dienste bietet.

Sehe ich das falsch?
Sharkspear ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.06, 14:54   #12 (permalink)
 
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Zitat:
Original von Wipika
Macht euch mal nicht so wild... Das Handy kann als zweitgerät angemeldet werden dann ist es in der normalen GEZ Gebühr, die ja eigentlich fast jeder sowieso bezahlen muss, mit drin.
Falls ihr jedoch Gewerbetreibende seit und euer Handy geschäfftlich nutzt und/oder privat Person seit die nur ein Radio angemeldet hat müsst ihr extra bezahlen.
Natürlich könnte mich das jetzt nen feuchten dreck kratzen, da ich a) keine mehrausgaben hab oder b) sowieso keine GEZ zahl (warum auch immer).

Aber nehmen wir mal ne kleine IT firma her, die sagen wir mal 20 Leute beschäftigt, von denen jeder ein geschäftshandy hat, und jeder einen Computer an seinem arbeitsplatz mit internetanschluss, und 1 beschäftigter hat noch einen laptop von der firma gestellt bekommen.

17,03? pro monat und pro gerät macht in einem monat 700?
das ganez dann aufs jahr 700x12 = 8400?

Hallo, so ne kleine Klitsche muss das erstmal aufbringen. dafür gehen wieder arbeitsplätze flöten, nur damit die GEZ gebühren hat, von jemandem, dessen letzter Sinn es ist, mit diesen Geräten fernzusehen.

Und ich kann mich ja auchnicht dagegen wehren, UMTS hat in den nächsten Paar jahren jedes Krampfhandy, ob ich nun "nur" telefonieren will oder nicht. Den finnen oder japaner, der die Handys herstellt, interessiert es wenig, ob ich GEZ bezahlen muss.
Die haben solche probleme nich.
flame ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.06, 23:10   #13 (permalink)
 
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kann eine firma ein weiteres handy nicht auch als zweitgerät anmelden? und damit nur 17,03 für den ganzen betrieb zaheln?
aber selbst wenn das ganze is immernoch ne frechheit
Half-Borg ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.06, 11:27   #14 (permalink)
 
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Bei unternehmen gehts sogar soweit, dass die Rundfunkgebühren für jeden einzelnen Lautsprecher bezahlt werden müssen, wenn diese nicht zusammen als eine Schnittstelle betrieben werden..
Also wenn dein Chef in zwei Räume nen Lautsprecher EINER Stereoanlage stellt, so sind das zwei schnittstellen, und es müssen zweimal Gebühren entrichtet werden. das geht sogar soweit, dass mehrfache Gebühren entrichtet werden müssen, wenn ein Lautsprecher nicht den ganzen Raum beschallen kannst, und du (als Unternehmer) dann mehrer Lautsprecher aufstellst, um den ganzen Raum zu beschallen.

Zitat:
Aus FAQ von GEZ.de
Es besteht Gebührenpflicht für die Rundfunkempfangsanlage und zusätzlich für Lautsprecher und Monitore, die eine gesonderte Hör- oder Sehstelle darstellen.
Selbstständige Bedeutung haben Lautsprecher, die in verschiedenen Räumen installiert sind - z. B. im Falle von mehreren Kantinenräumen -, da die Reichweite der Lautsprecher auf die einzelnen Räume beschränkt ist. Auch in einem Raum können mehrere Lautsprecher eine selbstständige Bedeutung haben, wenn z. B. nur dadurch eine angemessene Beschallung des Raumes erreicht werden kann. In diesen Fällen ist jeder Lautsprecher einzeln gebührenpflichtig.
Allerdings gelten mehrere Lautsprecher nur dann als ein einziges Rundfunkgerät, wenn sie zur Verbesserung oder Verstärkung des Empfangs einander zugeordnet sind und damit eine einheitliche Hörstelle bilden (z. B. Stereoanlage).
flame ist offline   Mit Zitat antworten
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