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Überwachung von Wohnanlagen wegen Vandalismus

Diskussion: Überwachung von Wohnanlagen wegen Vandalismus im Forum News & Ankündigungen, in der Kategorie Allgemeines; Anzeige In 7 Wohnanlagen in Wien werden bis Ende 2009 die Garagen, Müllräume und Aufzüge mit Videokameras überwacht. Dadurch erhofft ...

Antwort
Alt 19.02.08, 09:38   #1 (permalink)
 
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BigDevil Leistung: Facit NTK
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Standard Überwachung von Wohnanlagen wegen Vandalismus

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In 7 Wohnanlagen in Wien werden bis Ende 2009 die Garagen, Müllräume und Aufzüge mit Videokameras überwacht. Dadurch erhofft man sich eine präventive Wirkung gegen Vandalismusschäden und Diebstahl. Sollte diese Massnahme funktionieren, könnte es passieren das diese Art der Überwachung ausgeweitet wird.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/103701


Ich persönlich finde das schon ziemlich hart. Das man sich schon bei Wegwerfen von Müll und fahren mit dem Aufzug filmen lassen muss, geht meiner Meinung nach viel zu weit.

BigDevil ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.08, 10:13   #2 (permalink)
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Standard RE: Überwachung von Wohnanlagen wegen Vandalismus

Hast du den link zur DSK gelesen?
Also unter solchen Auflagen wäre ich auch einverstanden.

Gruss
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Alt 19.02.08, 10:29   #3 (permalink)
sw33tlull4by
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Muelltourismus???
Da waere ja mal wieder Neusprech....
Ich weiss gar nicht was sie haben.
Wenn ich irgendwo hergehe und ich habe etwas Muell, z.b. weil ich einen Doener gegessen habe oder dergleichen, und ich finde keine oeffentlichen Muelleimer dann werde ich das lieber beim Haus in den Muell als es auf der Strasse liegen zu lassen, und es die ganze Zeit mit sich rumschleppen ist auch nicht das wahre.
Wenn ich das in grossen Mengen machen wuerde, dann koennte ich Vorbereitungen Treffen, genau wie als wenn ich Vandalismus betreiben wolle und dann laeuft diese Art der Ueberwachung ins Leere.

Erwischen wird es also nur die Leute welche wie ich Muell weil er GERADE anfaelllt loswerden wollen und sonst keine passende oeffentliche Gelegenheit haben und die Leute in den Wohnbloecken werden sich beobachtet fuehlen...
Aber ansonsten, sehe ich da nicht wirklich den Nutzen.
mfg

sw33t

P.s.:Gut finde ich se das die Datenschutzbeauftragten soetwas genemigen koennen oder auch nicht, obwohl mich mal interessieren wuerde was passieren wuerde wenn die es nicht genemigen.(komme nicht aus A)
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Alt 19.02.08, 10:42   #4 (permalink)
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Zitat:
dann koennte ich Vorbereitungen Treffen
Deswegen ist es zeitlich begrenzt und wenn der Erfolg nicht Eintritt wird es wieder
abgeschafft.
Die suchen bestimmt niemand der seine Dönerreste in ihre Mülltonne wirft.
Da würden sie sich direkt an die Dönerbude wenden. Bei uns muss Mc Donalds
den Müll einsammeln den ihre Kunden nachts auf einem nahegelegenen Firmenparkplatz
hinterlässt.

Gruss
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Alt 19.02.08, 10:43   #5 (permalink)
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Das Problem sind sicherlich nicht Leute, die mal das Papier ihres FastFoods loswerden wollen, sondern Leute, die ihren kompletten Müll oder gar Sperrmüll bei anderen Leuten abladen. Schliesslich bezahlt man für die Müllabfuhr ja auch Geld mit seinen Mietnebenkosten und wenn das von anderen ausgenutzt wird, damit diese sich wiederum Geld einsparen, ist das einfach unverschämt. Als Hausbesitzer würde ich mich dagegen auch wehren, genauso wie gegen zugesprühte Wände. Und da soll mir mal jemand verbieten mein Eigentum zu überwachen. Denjenigen würde ich in Grund und Boden klagen. Müllabladeplatz, Fahrstuhl usw. sind öffentlicher Raum innerhalb eines vermieteten Objekts und unterliegen daher der Verwaltung des Eigentümers (oder des eingesetzten Verwalters). Wenn der da Kameras aufhängen will, könnte ihm das in DE niemand verbieten. Es ist sein Eigentum und er dringt damit nicht in die Privatsphäre von vermieteten Räumlichkeiten ein. Warum muss eigentlich immer gleich nach Datenschutz geschrien werden, wenn irgendwo mal eine Kamera auftaucht? Wenn auf Bahnhöfen, öffentlichen Plätzen usw. Kameras rumhängen regt sich doch auch keiner auf, aber da ist das ja dann wieder was ganz anderes.
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Alt 19.02.08, 11:07   #6 (permalink)
 
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Malt sie an, schraubt sie ab, haltet mit paintball drauf, verhängt sie, zerschneidet Kabel, werft mit steinen, hängt bilder davor.
KlausSchiefer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.08, 11:08   #7 (permalink)
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@ bitmuncher

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_d...oüberwachungen

Dann informier dich aber vorher, nicht das am Ende du vor dem Kadi landest.


Gruss

Zitat:
Wenn auf Bahnhöfen, öffentlichen Plätzen usw. Kameras rumhängen regt sich doch auch keiner auf, aber da ist das ja dann wieder was ganz anderes
Ich nach Art der Überwachung
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Alt 19.02.08, 11:15   #8 (permalink)
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Zitat:
Original von end4win
@ bitmuncher
Dann informier dich aber vorher, nicht das am Ende du vor dem Kadi landest.
Keine Sorge, schon getan. Demnach können zwar Mieter die Demontage verlangen, aber selbst da würde ich es auf einen neuerlichen Prozess ankommen lassen. Mit entsprechenden Argumenten kann man nämlich auch solche Beispielurteile (mehr sind sie nämlich nicht) kippen. Abgesehen davon würde ich als Hauseigentümer eh in den Mietverträgen festlegen, dass zur Gewährung der Reinlichkeit des Objekts und zur Sicherheit der Mieter Eingang, Flur und Hof videoüberwacht werden. Wer das unterschreibt, muss dann damit auch leben.
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Alt 19.02.08, 11:31   #9 (permalink)
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Zitat:
Original von bitmuncher
Zitat:
Original von end4win
@ bitmuncher
Dann informier dich aber vorher, nicht das am Ende du vor dem Kadi landest.
Keine Sorge, schon getan. Demnach können zwar Mieter die Demontage verlangen, aber selbst da würde ich es auf einen neuerlichen Prozess ankommen lassen. Mit entsprechenden Argumenten kann man nämlich auch solche Beispielurteile (mehr sind sie nämlich nicht) kippen. Abgesehen davon würde ich als Hauseigentümer eh in den Mietverträgen festlegen, dass zur Gewährung der Reinlichkeit des Objekts und zur Sicherheit der Mieter Eingang, Flur und Hof videoüberwacht werden. Wer das unterschreibt, muss dann damit auch leben.
Diese allgemeine Klausel im Mietvertrag hätte in Deutschland vor keinem Gericht
bestand. Wenn du nicht eine konkrete Gefährdung nachweisen kannst darst du
in einem Mietshaus nicht überwachen. Höchstens auf ausdrücklichen Wunsch aller
Mieter.

Gruss
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Alt 19.02.08, 11:36   #10 (permalink)
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Zitat:
Original von end4win
Wenn du nicht eine konkrete Gefährdung nachweisen kannst darst du
in einem Mietshaus nicht überwachen. Höchstens auf ausdrücklichen Wunsch aller
Mieter.
Wo steht das? Ich darf keine verdeckten Kameras installieren, das ist mir bekannt, aber garkeine Kameras wäre mir neu. Dann wäre z.B. das Haus in dem mein Vater lebt, illegal, da dort auch offiziell zur Sicherheit der Mieter (alles ältere Leute) Kameras hängen, die niemand gefordert hat, mit denen man sich aber im Mietsvertrag einverstanden erklären muss.
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Alt 19.02.08, 11:38   #11 (permalink)
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Zitat:
Original von bitmuncher
Das Problem sind sicherlich nicht Leute, die mal das Papier ihres FastFoods loswerden wollen, sondern Leute, die ihren kompletten Müll oder gar Sperrmüll bei anderen Leuten abladen. Schliesslich bezahlt man für die Müllabfuhr ja auch Geld mit seinen Mietnebenkosten und wenn das von anderen ausgenutzt wird, damit diese sich wiederum Geld einsparen, ist das einfach unverschämt. Als Hausbesitzer würde ich mich dagegen auch wehren, genauso wie gegen zugesprühte Wände. Und da soll mir mal jemand verbieten mein Eigentum zu überwachen. Denjenigen würde ich in Grund und Boden klagen. Müllabladeplatz, Fahrstuhl usw. sind öffentlicher Raum innerhalb eines vermieteten Objekts und unterliegen daher der Verwaltung des Eigentümers (oder des eingesetzten Verwalters). Wenn der da Kameras aufhängen will, könnte ihm das in DE niemand verbieten. Es ist sein Eigentum und er dringt damit nicht in die Privatsphäre von vermieteten Räumlichkeiten ein. Warum muss eigentlich immer gleich nach Datenschutz geschrien werden, wenn irgendwo mal eine Kamera auftaucht? Wenn auf Bahnhöfen, öffentlichen Plätzen usw. Kameras rumhängen regt sich doch auch keiner auf, aber da ist das ja dann wieder was ganz anderes.
Im Grunde magst du recht haben, aber man kann einen Bahnhof nicht gerade mit einem Aufzug oder einen Müllplatz vergleichen. Wenn ich im Aufzug meines Wohnhauses steht, ist das für mich eine wesentlich privatere Umgebung als irgendein Bahnsteig eines Bahnhofes. Ausserdem wird man von diesen Kameras viel öfters und genauer überwacht. Am Bahnhof wird eine Menschenmenge mit der Kamera überwacht. Im Aufzug, der Garage oder dem Müllplatz ist die Kamera auf nur 1-2 Person gerichtet.
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Alt 19.02.08, 11:46   #12 (permalink)
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Zitat:
Original von BigDevil
Wenn ich im Aufzug meines Wohnhauses steht, ist das für mich eine wesentlich privatere Umgebung als irgendein Bahnsteig eines Bahnhofes.
Was ist denn daran privater? Es ist genauso nicht dein Eigentum wie ein Bahnhof.

Zitat:
Ausserdem wird man von diesen Kameras viel öfters und genauer überwacht. Am Bahnhof wird eine Menschenmenge mit der Kamera überwacht. Im Aufzug, der Garage oder dem Müllplatz ist die Kamera auf nur 1-2 Person gerichtet.
Stimmt, die Menschenmenge... Nur dass du am Tag gerade in Städten von zig Kameras erfasst wirst, so dass man von dir damit sogar ein Bewegungsprofil aufstellen könnte. Wo bittesehr wirst du da in einem Aufzug oder dem Müllplatz genauer überwacht? Es ist doch logisch, dass du dort immer wieder auftauchst, wenn du dort wohnst.
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Alt 19.02.08, 11:51   #13 (permalink)
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Zitat:
Original von bitmuncher
Zitat:
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Mieter.
Wo steht das? Ich darf keine verdeckten Kameras installieren, das ist mir bekannt, aber garkeine Kameras wäre mir neu. Dann wäre z.B. das Haus in dem mein Vater lebt, illegal, da dort auch offiziell zur Sicherheit der Mieter (alles ältere Leute) Kameras hängen, die niemand gefordert hat, mit denen man sich aber im Mietsvertrag einverstanden erklären muss.
Ist rechtlich sehr vom Einzelfall abhängig

Zitat:
Videoüberwachung einer Wohnanlage
In Wohnanlagen ist nicht nur der angrenzende öffentliche Raum zu betrachten, sondern auch Teile der Anlage selbst. Das Treppenhaus ist ein halböffentlicher Raum und muss frei von jeglicher Überwachungstechnik bleiben. Dies wäre ein übermäßiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Mieter, da ihre Lebensgewohnheiten erfasst werden könnten. Auch eine schriftliche Einwilligung aller Mieter ist hierfür nicht ausreichend, da auch andere Personen betroffen sind, beispielsweise Besucher. Einzig als Ersatz für einen Türspion können Videokameras eingesetzt werden, deren Bilder nicht aufgezeichnet werden dürfen. Ebenso darf nur der Bereich der Haus- bzw. Wohnungstür im Blickfeld der Kamera liegen. Sollten Nebeneingänge zu einer Wohnanlage für alle Mieter zugänglich sein, so ist die Überwachung eines Zugangs rechtlich zulässig, wenn ein entsprechender Hinweis angebracht wird. Dies bedeutet, dass eine Tiefgaragenzufahrt durchaus kontrolliert werden darf, wenn die Haustür nicht von einer Kamera beobachtet wird. Kameras, wie sie in Kombination mit einer Gegensprechanlage verkauft werden, sind davon nicht betroffen.
Ansonsten gilt wo kein Kläger, da ist auch kein Richter.

Gruss

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Alt 19.02.08, 12:02   #14 (permalink)
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Du willst mir doch nicht wirklich dergrossebruder.org als glaubwürdige Quelle angeben?

Wenn im Mietvertrag festgelegt wird, dass eine Videoüberwachung stattfindet, dann willigt ein Mieter mit seiner Unterschrift darin ein. Liegt diese schriftliche Einwilligung von allen Mietern vor, kann kein Gericht der Welt das mehr verbieten.
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Alt 19.02.08, 12:11   #15 (permalink)
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edit beachten

Der grosse Bruder hat da schon mal recht.
Als Quelle wollt ich ihn dann doch nicht nennen

Gruss
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