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Bundesverfassungsgericht kippt Gesetz für Online-Durchsuchung

Diskussion: Bundesverfassungsgericht kippt Gesetz für Online-Durchsuchung im Forum News & Ankündigungen, in der Kategorie Allgemeines; Anzeige Bundesverfassungsgericht kippt Gesetz Online-Durchsuchung in NRW verfassungswidrig Das Urteil wurde mit Spannung erwartet: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute ...

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Alt 27.02.08, 21:38   #1 (permalink)
 
Registriert seit: 30.01.08
Ciya Leistung: Facit NTK
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Bundesverfassungsgericht kippt Gesetz
Online-Durchsuchung in NRW verfassungswidrig
Das Urteil wurde mit Spannung erwartet: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die in Nordrhein-Westfalen geltende Erlaubnis zur heimlichen Durchsuchung von Computern durch den Verfassungsschutz für grundgesetzwidrig und nichtig erklärt. Ganz und gar verboten wurde das Gesetz aber nicht ? lediglich stark beschnitten.

Für Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble Grund genug, an seinen Plänen zum heimlichen Ausspähen von Computern festzuhalten. Das Gericht habe die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Online-Durchsuchung als Ermittlungsmaßnahme anerkannt, erklärte der CDU-Politiker.

Das heutige Urteil begründete das Bundesverfassungsgericht mit dem Persönlichkeitsrecht, das durch die heimliche Online-Durchsuchung verletzt werde. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Gerichtes erläuterte: ?Die Erlaubnis zu Online-Untersuchungen ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig.?

Mit dem Grundsatzurteil habe das Karlsruher Gericht erstmals ein ?Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme? geschaffen, so Papier.

Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittenen Online-Durchsuchungen von Computern aber nicht ganz verboten!

Strenge Auflagen sollen für einen umfassenden Schutz der Privatsphäre sorgen: Demzufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen dann ausgeforscht werden, wenn ?überragend wichtige Rechtsgüter? wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind.

Zudem bedarf es dazu der Erlaubnis eines Richters. Intime Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sollen möglichst nicht erhoben und dürfen auf keinen Fall verwertet werden.

Ciya ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.02.08, 21:53   #2 (permalink)
 
Registriert seit: 25.07.07
BigDevil Leistung: Facit NTK
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Ich finde lustig das heute immer wieder das Beispiel mit den Kofferbombern als Paradebeispiel für die Onlinedurchsuchung genannt wurde. Die haben den Tip von den Amis bekommen und ich will nicht wissen wieviel 1000 Emails unschuldiger Menschen davor durchsucht wurden. Wenn ich bei der Post jeden Brief öffne, werde ich früher oder später auch irgendetwas illegales finden.
BigDevil ist offline   Mit Zitat antworten
   
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Alt 27.02.08, 22:44   #3 (permalink)
 
Benutzerbild von rece
 
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Zitat:
Umstritten ist zudem die Wirksamkeit der Methoden. Selbst Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum, Leiter der Abteilung Terrorismus bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, erklärte, die Online-Durchsuchungen seien kein "Wundermittel". Eine Online-Durchsuchung verspricht laut Griesbaum nur dann Erfolg, wenn die Täter ihre Pläne auf einem Rechner speichern.
quelle : http://www.golem.de/0802/57990.html

ich frag mich bloss weshalb niemand auf die leute hört, die sich damit besser auskennen. gründe die gegen eine bzw. mehrere online-durchsuchung/en stimmen gibt es ja wohl auch genügend ( von experten und den leuten aus den entsprechenden fachgebieten ).
rece ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.02.08, 22:49   #4 (permalink)
 
Registriert seit: 11.08.07
VivaLosTioz Leistung: Facit NTK
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Naja meiner Meinung nach verfolgt die CDU bzw. vermehrt der Schäuble
eh eine andere Absicht als die Terrorverfolgung.

Die wollen doch sowieso am liebsten jeden Zentimeter überwachen und am liebsten noch die Gedanken von jedem lesen.
Wenn ich bedenke das die CSU sofort wieder mit vermehrter Videoüberwachung an öffentlichen plätzen hausieren gegangen ist, als in der U-Bahn wieder eine schwere Körperverletzung statt fand.....

Die nehmen doch diese Gewaltverbrechen als Vorwand damit sie wieder neue Kameras aufstellen können, ich denke, wenn wir nicht aufpassen haben wir hier in Zukunft wieder einen tollen Überwachungsstaat .... aber wenigstens sind dann alle sicher oder wie :/
VivaLosTioz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.08, 09:48   #5 (permalink)
 
Registriert seit: 02.06.07
Teflon Leistung: Facit NTK
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Ich hatte den Fernseher auf Phoenix als die Urteilsbegründung übertragen wurde (btw. Phoenix versöhnt mich in Sachen GEZ-Gebühr ) .

Etwas schwer dem ganzen zu folgen, aber interessant. Nur etwas merkwürdig das anscheinend jeder das raushört was er will. Und das sich die Berichterstattung in den Nachrichten (mal überlegen... gesehen habe ich heute und rtl-news) ganz anders angehört hat als der Expertenkommentar auf Phoenix.

Ich z.B. habe vor allem rausgehört, dass das BVerfG ein (neues?) Grundrecht formuliert hat:

"Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme"

Die Integrität ist meiner Ansicht nach fast noch wichtiger als die Vertraulichkeit. Ich höre daraus, dass niemand an meinem System manipulieren darf wenn ich das nicht will (oder davon weiss...).
Im Prinzip wäre ich damit rechtlich geschützt, da ich nicht vorhabe jemanden umzubringen oder den Staat umzustürzen und das so ziemlich die einzigen "überragend wichtigen Rechtsgüter" (oder so...) die das Grundrecht aushebeln können.

Also würde z.B. das Sony-Rootkit mein Grundrecht verletzen...

Aber wie schon oben geschrieben hört im Moment jeder das raus was er will, ich auch. Und dieser Rechts-Mambo-Jambo ist für mich bestenfalls schwierig...
Teflon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.08, 11:35   #6 (permalink)
sw33tlull4by
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Schaeuble hat meiner meinung nach sowiso ein Rad ab, lass es nun wegen seines Traumas sein oder sonst irgendwas, was aber sehr gu tist ist, das diese Urteilsverkuendung praktisch ein neues Grundgesetz beinhaltet, un dzwar das Recht auf Integritaet der Informationsmedien, und das hat extrem grosse Tragweite.
mfg

sw33t
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Alt 28.02.08, 19:45   #7 (permalink)
Moderator
 
Benutzerbild von Elderan
 
Registriert seit: 30.03.04
Elderan Leistung: 8086
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Hallo,
hmm irgendwie alles sehr verwirrend ?(

Wenn man sich gestern so die Nachrichten angesehen hat, hat irgendwie jeder vorm Verfassungsgericht gewonnen und alle sind zu frieden.
Die Grünen, Linken (also Opposition) bezeichen das Urteil als Meilenstein und stellt einen klaren Dämpfer gegen über Schäubl's Pläne dar.
Wenn man Politiker von der CDU oder SPD hört, dann sind die auch sehr zufrieden mit dem Urteil, denn endlich gibt es eine gesetzliche Rahmenlage in der die Online Durchsuchung erlaubt ist.


Naja, immerhin gut das dies entlich scheinbar mehr oder weniger Verboten worden ist und den Rest wird vermutlich die Zukunft bringen.
Elderan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.08, 21:45   #8 (permalink)
 
Registriert seit: 25.07.07
BigDevil Leistung: Facit NTK
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Ist doch klar das es beide Seiten als Sieg für sich darstellen, aber unterm Strich ist wahrscheinlich keiner der beiden wirklich glücklich. Die Opposition konnte die Onlinedurchsuchung nicht ganz verhindern und die CDU/SPD wurde stark in ihren Wünschen eingegrenzt.
BigDevil ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.02.08, 18:23   #9 (permalink)
 
Registriert seit: 20.12.07
TS4Hb Leistung: Facit NTK
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Man könnte es auch so sehen:
Die Durchsuchung wurde ja nur stark eingeschrenkt: Sie muss von einem Richter genemigt werden. (Nur mit Beweisen)
Also denken die jetzt so:
SPD/CDU: Irgendwie kriegen wir das schon hin!
Opposition: Irgendwie können wir es verhindern!
Also sind alle glücklich, da Siegessicher!

Nun ja, wenigstens wurde es eingeschrenkt. Vorerst.

TS4Hb
TS4Hb ist offline   Mit Zitat antworten
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