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Diskussion: Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat im Forum News & Ankündigungen, in der Kategorie Allgemeines; Anzeige Hallo, Zitat: Während die bisherige juristische Literatur davon ausgeht, dass die Nutzung eines offenen WLAN zwar zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen ...
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| | #1 (permalink) | ||
| Moderator ![]() Registriert seit: 30.03.04 ![]() Likes: 14 | Anzeige Hallo, Zitat:
Viel lustiger finde ich aber folgenden Beitrag im Heise Forum: Zitat:
Ansonsten sieht man mal wieder, wozu mangeldes Verständnis der Technik führen kann. Eigentlich ist es doch ein Unding, dass ein Richter über etwas entscheiden darf, worüber er nicht ausreichend Fachwissen hat... | ||
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| | #2 (permalink) | |
| Senior Member | Zitat:
Durch seine Unkenntnis hat der Router-Besitzer (wohl ungewollt, aber was spielt das für eine Rolle? Wenn er es nicht versteht/sich nicht informiert, soll er sich keinen Router kaufen.) allen, die wollen, das Recht auf die Nutzung der IP-Adresse gewährt, diese Entscheidung wurde keineswegs vom Gerät getroffen. | |
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| | #3 (permalink) | |
| Member of Honour ![]() Registriert seit: 07.12.04 ![]() Likes: 256 | Denke nicht, dass dies so Bestand haben wird, falls jemand es nicht akzeptiert. Wo es Heise her hat. http://www.datenschutzbeauftragter-o...icherten-wlan/ Der Teil der Begründung ist gerade noch nachvollziehbar: Zitat:
__________________ Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, daher darf man sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, dies bedeutet man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. | |
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| | #4 (permalink) | |
| Registriert seit: 05.06.07 ![]() Likes: 0 | Zitat:
mfg.
__________________ Jabber: admin@c-r-t.ath.cx | |
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| | #5 (permalink) |
| Member of Honour ![]() | Ich muss sagen, dass ich mit diesem Urteil nicht zu 100% übereinstimme. Imho ist es grob fahrläsig, ein W-LAN unverschlüsselt zu betreiben. Ich gehe damit ganz bewusst das "Risiko" ein, dass der dadurch entstandene Hotspot von dritten genutzt wird. Wenn jetzt das technische Unverständniss des W-LAN-Betreibers ins Feld geführt wird, und gesagt wird, er wusste ja nicht, wie er die Verschlüsselung einrichtet, dann kann ich ja auch sagen, wenn ich wegen zu schnellem Fahrens geblitzt werde, ich hätte das Schild nicht gesehen, bzw. mir war das Tempolimit unbekannt. Ich denke, es gilt immer noch: Unwissen schützt vor Strafe nicht! Und die Einrichtung der Verschlüsselung steht in jeder Routerbedienungsanleitung. Alternativ gibt es genug Unternehmen, die Dienstleistungen dieser Art anbieten. Das ist zumindest meine Meinung! MfG justj
__________________ "Und die See wird allen neue Hoffnung bringen, so wie der Schlaf die Träume bringt daheim." - Christoph Kolumbus |
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| | #6 (permalink) | ||
| Guest Likes: | Tut mir leid, ich verstehe absolut nicht, was ihr an diesem Gerichtsurteil für falsch befindet. Wenn ich ein offenes Netzwerk betreibe und es wird unrechtmäßig von Fremden ohne meine Erlaubnis genutzt, dann fallen letztendlich für mich Kosten (Traffic-, Zeitvolumina) an, die nicht - ich nenns mal - in meinem Wissen entstanden sind. Desweiteren hat das ganze Thema absolut NICHTS mit Verschlüsselung zu tun. Wer sein Netzwerk verschlüsselt zeigt automatisch und ohne mündliche oder schriftliche Vereinbarung, dass er eine Nutzung durch Dritte nicht oder nur begrenzt gestattet. Da es sich hier jedoch um unverschlüsselte Netzwerke handelt bedarf es einer solchen Vereinbarung und diese muss mit dem Betreiber selbst getroffen werden (nicht anders, als bei Hotspots auch). Die Begründung finde ich desweiteren auch korrekt: Der DHCP-Client erfragt sich die IP Adresse, alles verläuft also nach dem Request-Response-Prinzip und geht vom Clienten aus. Der Router ist dabei nur Mittel zum Zweck, d.h. die Entscheidung, ob der DHCP Discover/Request rechtlich korrekt war, muss meiner Meinung nach vom Betreiber getroffen werden und nicht vom Router. Und noch ein Beispiel entgegen dem im Heise-Forum: Nutzt ihr ein Auto, wenn es nicht verschlossen ist und der Schlüssel im Zündschloss steckt? So und nun zu den Zitaten: Zitat:
Zitat:
So.. ich habe fertig. | ||
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| | #7 (permalink) |
| Member of Honour ![]() Registriert seit: 07.12.04 ![]() Likes: 256 | @ fetzer Falsch ist, dass das Urteil mit § 89 TKG begründet wird. Mit Abhören hat dies nichts zu tun, sonst schalt ich im vollen Bus nächstes Mal meine Freisprechanlage am Handy ein und alle die nicht aussteigen verklage ich, dem Fahrer erlaub ich bleiben. Genauso ist fragwürdig, ob ich in der Fussgängerzone ein Tisch mit Bonbons aufstellen kann, daneben ein Bandgerät, welches brüllt hier gibts Bonbons, und hinterher die Leute verklage die sich ungefragt eins genommen haben. Aber du willst ja nur spielen ![]() Gruss
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| | #8 (permalink) |
| Guest Likes: | Ich geb dir begrenzt Recht: Mit Abhören hat das nur insofern etwas zu tun, dass du einen Request sendest und die Antwort darauf "abhörst". Letztendlich ist dieser entscheidende Verbindungsaufbau von dem Gesetz betroffen. Bei einem Punkt greift das Urteil desshalb nicht: Daten senden, ohne etwas zu empfangen. Deine Beispiele hinken (genau darauf wollte ich mit meinem letzten Post hinaus) etwas: Du tuhst beides aus eigenem Willen und du weisst mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit (mal davon abgesehn du bist beim zweiten Beispiel taub und beim ersten blöd *g), dass andere mithören können(=stille Zustimmung?). Ein nicht-technikversierter Mensch weiss so etwas eventl. nicht. Ich geb noch ein Beispiel, bevor jetzt alle anfangen zu schreien, dass doch genug Informationen vorhanden sind. In der lokalen Zeitung hier gibt es eine Seite, die sich mit Computern usw. beschäftigt. Die wird von meinen Eltern partou überblättert (Die Artikel werden übrigens zu 90% aus CT und Co übernommen). Und genau auf dieser Seite stehen solche Informationartikel, meist aber mehr im Bild-Stil geschrieben ("So knacken Gauner ihre Daten!!!"). |
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| | #9 (permalink) |
| Member of Honour ![]() Registriert seit: 07.12.04 ![]() Likes: 256 | Die Beispiele waren bewusst blöd gewählt Aber wenn du ein besseres willst. Der Besitzer des Routers stellte einen Server(DHCP) frei in die Welt. Wenn die Verbindung mit diesem nach §89 TKG strafbar ist, dann müsste ich doch auch jeden Webseitenbetreiber erst mal fragen ob ich seine Seite anschauen darf. Ich weiss ja nicht ob es nur an seiner mangelnden Kenntnis der Technik liegt, dass er sie nicht geschützt hat. Gruss
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| | #10 (permalink) | |
| Guest Likes: | Zitat:
Ein Router gehört heute jedoch zur Grundausstattung jedes DSL-Vertrags, ja bald sogar jedes Telefonvertrags, wenn sich VoIP durchsetzt. Hier sage ich wieder, dass ersterer sich damit auskennen muss, bei letzterem muss es jedoch nur funktionieren, dass er zufrieden ist. Wahrscheinlich wissen die meisten nichtmal, was ein Server ist, geschweige denn, was DHCP bedeutet. Ich versteh deinen Einwand. Ich bleib trotzdem bei meiner Meinung dazu | |
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| | #11 (permalink) | |||
| Member of Honour ![]() Registriert seit: 07.12.04 ![]() Likes: 256 | Zitat:
![]() Zitat:
Zitat:
Deine Meinung darfst du natürlich behalten ![]() Gruss
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| | #12 (permalink) | |
| Registriert seit: 25.07.06 ![]() Likes: 0 | Zitat:
Ich verstehe nicht, warum der Gesetzgeber nicht einfach vorgibt, dass die Gebrauchsanweisung zu lesen ist und ansonsten alle Handlungen auf eigene Gefahr sind. | |
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| | #13 (permalink) | |||
| Guest Likes: | Zitat:
![]() Zitat:
Du handelst also wider deinem gesundem Menschenverstand. Soweit ich weiss müssen auch Sicherheitswarnungen abgedruckt werden. Die sehe ich jetzt auf meiner Routerschachtel und in der Anleitung wiederum nicht, dann DANN sähe die Sache VIELLEICHT anders aus, da die Informationen mit dem Kauf erworben wurden und man davon ausgehen kann, dass sie vorhanden sind. | |||
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| | #14 (permalink) |
| Member of Honour ![]() | Zum Glück werden die Router, die neu ausgeliefert werden mit eingeschalteter Verschlüsselung ausgeliefert. (Zumindest die meisten). Wenn jetzt jemand ein offenes W-LAN betreibt, dann ist er imho voll verantwortlich dafür, was damit passiert, weil er ja das "Fachwissen" besitzt, die Verschlüsselung auszuschalten. @fetzer und end4win: Ich finde, ihr habt beide überzeugende Argumente... Das Thema hat einfach zwei Seiten, welche beide nachzuvollziehen sind. MfG
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| | #15 (permalink) |
| Member of Honour ![]() Registriert seit: 07.12.04 ![]() Likes: 256 | Mir geht es doch nicht um einen Freibrief für das Nützen von offenen WLAN´s. Nur hat das empfangen einer ssid und die Verbindung mit einem DHCP- Server genauso wenig mit abhören zu tun, wie der Aufruf einer Internetseite. Gruss
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