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IT-Recht: Störer-Haftung eingeschränkt

Diskussion: IT-Recht: Störer-Haftung eingeschränkt im Forum News & Ankündigungen, in der Kategorie Allgemeines; Anzeige Wie heise.de berichtet , hat heute Vormittag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein wegweisendes Urteil im Bereich Internet-/IT-Recht gesprochen: ...

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Alt 12.05.10, 15:07   #1 (permalink)
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Standard IT-Recht: Störer-Haftung eingeschränkt

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Wie heise.de berichtet, hat heute Vormittag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein wegweisendes Urteil im Bereich Internet-/IT-Recht gesprochen:

WLAN-Betreiber mit unzureichend gesichertem Netz können demnach, wenn über Ihren Anschluss Urheberrechtsverletzungen von Dritten begangen werden, als Störer nur noch auf Unterlassung abgemahnt werden (=100 Euro). Schadensersatz-Ansprüche können nun nicht mehr geltend gemacht werden.

Im verhandelten Fall wollte die Rechte-Inhaberin eines Musiktitels Schadensersatz von einem WLAN-Besitzer, welcher zu fraglicher Zeit das WLAN gar nicht benutzt haben KANN, da er nachweislich im Urlaub war.

Ein privater WLAN-Betreiber sei zwar grundlegend in der Pflicht, sein Netzwerk abzusichern, man könne ihm aber nicht zumuten, die Netzwerksicherheit fortlaufend dem aktuellen Stand der Technik anzupassen.


Endlich mal ein Urteil mit Augenmaß und Verstand!

beavisbee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.10, 21:44   #2 (permalink)
 
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Kann man nur gutheißen, dennoch finde ich, dass WEP Nutzer quasi selbst Schuld sind, ist ja schließlich unsicher wie sonst was
Aber naja, ist ja nicht jeder in der Lage die Verschlüsselung umzustellen...leider.
Vielleicht sollte M$ mal im Sicherheitscenter darauf hinweisen, dass das Netzwerk unsicher ist wenn dieses nur WEP benutzt
Sph1nX ist offline   Mit Zitat antworten
   
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Alt 13.05.10, 12:26   #3 (permalink)
CDW
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WEP? mit dem Laptop auf dem Balkon sehe ich mindestens 2 komplett offene WLANs
Schuld sind in erster Linie die Hersteller, die sich zusätzliche Kosten (Support, "Entwicklung") sparen wollen und bei der Einrichtung des Geräts nicht auf die Gefahren hinweisen (sowie idealerweise entsprechende Einrichtungsprogramme beilegen). Nur eben hübsche Werbeslogans "einschalten und lossurfen!".
__________________
Noch mal, für alle Pseudo-Geeks: 1+1=0. -> 10 wäre Überlauf!
Selig, wer nichts zu sagen hat und trotzdem schweigt.
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Alt 13.05.10, 15:56   #4 (permalink)
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Also es ist besser als vorher und man kann es nur willkommen jeißen.

Ok aber was ist wen eine Familie ein Wlan benutzten und die aber nicht genügent Technisches Wissen haben um es wirklich sicher zu machen,sowas gibt es auch und davon nicht zu wenige.
__________________
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http://ratnetw0rk.blogspot.com
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Alt 13.05.10, 16:59   #5 (permalink)
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ich denke, mit 'nem guten Anwalt und den Logs vom Router, welche belegen, dass sich ein fremdes Gerät eingeloggt hatte und vor dem richtigen Gericht KANN man vielleicht Glück haben... aber das sind nur Spekulationen meinerseits... ich denke, das wird sicherlich wie bisher von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein (LG München und LG Hamburg sind nunmal extrem PRO-Content-Industrie, einige andere Gerichte dagegen entscheiden ehr zu Gunsten des kleinen Mannes...)
beavisbee ist offline   Mit Zitat antworten
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