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Ende der Unschuldsvermutung bei Filesharern?

Diskussion: Ende der Unschuldsvermutung bei Filesharern? im Forum News & Ankündigungen, in der Kategorie Allgemeines; Anzeige Laut einer Meldung im SpiegelOnline Netzwelt-Ticker existiert in Neuseeland ein Gesetzentwurf, der das Ende der Unschuldsvermutung für Filesharer & ...

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Alt 05.11.10, 16:37   #1 (permalink)
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Standard Ende der Unschuldsvermutung bei Filesharern?

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Laut einer Meldung im SpiegelOnline Netzwelt-Ticker existiert in Neuseeland ein Gesetzentwurf, der das Ende der Unschuldsvermutung für Filesharer & Tauschbörsen-Nutzer bedeuten würde. Wenn der Gesetzentwurf in der gegenwärtigen Form umgesetzt würde, müssten zukünftig Beschuldigte ihre Unschuld beweisen - da, gemäß dem Entwurf, die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen künftig mit der Annahme der Betroffene sei schuldig verbunden werden soll und dann nur noch "valide Gründe" eine Klage abwenden könnten...

Man mag von Filesharern halten was man will, aber ein solches Gesetz wäre, wie SpiegelOnline es ausdrückt, ein Angriff auf ein fundamentales, rechtstaatliches Prinzip.

Quelle:http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...727449,00.html

Tarantoga ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.11.10, 16:44   #2 (permalink)
 
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Zitat:
Zitat von Tarantoga Beitrag anzeigen
[...] aber ein solches Gesetz wäre, wie SpiegelOnline es ausdrückt, ein Angriff auf ein fundamentales, rechtstaatliches Prinzip.
...und könnte direkt aus den Reihen der CDU und FDP stammen. Ich wette, bald kommt der Vorschlag auch hier. Wirtschaftlichkeit ist ja wichtiger und schützenswerter als der Erhalt des Rechtsstaates.
Apfelkuchen ist offline   Mit Zitat antworten
   
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Alt 05.11.10, 23:14   #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Apfelkuchen Beitrag anzeigen
...und könnte direkt aus den Reihen der CDU und FDP stammen. Ich wette, bald kommt der Vorschlag auch hier. Wirtschaftlichkeit ist ja wichtiger und schützenswerter als der Erhalt des Rechtsstaates.
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Alt 06.11.10, 01:50   #4 (permalink)
 
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Zum Thema Filesharing...GrafZahl hattest du nicht mal ein Entwurf für ein Filesharing System mit OTP?
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Alt 06.11.10, 02:11   #5 (permalink)
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es verdoppelt das transfer volumen ... und es kann nicht verhindern, dass man bezüglich einzelner user herausfinden kann, was runter geladen werden soll

es verschleiert lediglich wer was anbietet


aufwand zu nutzen steht also in keinem guten verhältnis ...
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Alt 06.11.10, 16:23   #6 (permalink)
 
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So hier eine Anleitung wie echtes Anonymes Filesharing funktioniert:

Schritt 1: Etwa 85€ vom Konto abheben
Schritt 2: Gebrauchtes billiges Handy kaufen, €20
Schritt 3: Im Laden bar einen UMTS Stick von z.B. Fonic, Simyo, KlarMobile etc. Kaufen, 50€
Schritt 4: UMTS Stick auf falschen Namen im Internetcafe registrieren
Schritt 5: Aufladebon an der Supermarkt Kasse bar kaufen
Schritt 6: SimKarte in Handy stecken, Guthaben aufladen
Schritt 7: Mit der SimKarte im UMTS stick auf falschen Namen und ohne Rückverfolgungsmöglichkeit surfen.

So lange das hier geht ist so ein Gesetz trivial zu umgehen!
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Mein Blog: http://keinwegraus.wordpress.com/
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Alt 06.11.10, 17:12   #7 (permalink)
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naja ... es ist schwer das aufzuspüren, aber nicht unmöglich ... die typische nutzer ermittlung läuft ins leere ... müsste man anpeilen ...
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Alt 06.11.10, 17:18   #8 (permalink)
 
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Zitat:
Zitat von detrexer Beitrag anzeigen
Schritt 7: Mit der SimKarte im UMTS stick auf falschen Namen und ohne Rückverfolgungsmöglichkeit surfen.
Vergiss' nicht, dass auch die Position eines jeglichen Handys (und so auch 3G-Modems) zumindest auf die Funkzelle genau geortet werden kann. Nennen wir es also verschwindend geringe Rückverfolgungsmöglichkeit.
Apfelkuchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.11.10, 17:41   #9 (permalink)
 
Benutzerbild von AcoQ
 
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Die Frage ist, ob das den Aufwand rechtfertigt. Sind die möglichen Strafen für's Filesharing in Deutschland nicht ohnehin auf 100€ gedeckelt worden?
Und die Ermittlung der Namen kostet eine Firma wie BMG o.ä. doch AFAIK sogar mehr als die mögliche Strafe bzw. Entschädigung.
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Alt 06.11.10, 18:16   #10 (permalink)
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Also ich will jetzt keine englischen Gesetzestexte lesen und
interpretieren. Ich find die Deutschen schon schlimm genug.
Aber für mich hört es sich wie die deutsche Störerhaftung an
und die wird auch nicht so heiss gegessen wie sie gekocht wird.

Gruss
__________________
Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, daher darf man sie kostenlos nutzen.
Allerdings ist sie nicht Open Source, dies bedeutet man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form
veröffentlichen.
end4win ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.11.10, 11:54   #11 (permalink)
 
Registriert seit: 22.04.08
jemo. Leistung: Facit NTK
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Zitat:
Sind die möglichen Strafen für's Filesharing in Deutschland nicht ohnehin auf 100€ gedeckelt worden?
Die Strafe für den Tatbestand könnte vielleicht auf 100€ "gedeckelt worden" sein, aber dazu können noch (afaik) 5-stellige Beträge in Form von Schadensersatzforderungen kommen.
jemo. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.11.10, 15:25   #12 (permalink)
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Registriert seit: 07.12.04
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Gedeckelt wurde was der abmahnende Anwalt für seine Arbeit verlangen darf.
Nicht irgendwelche zivilrechtliche Forderungen oder strafrechtlichen Konsequenzen.

Zitat:§ 97a Abs.2 UrhG:
Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher
Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach
gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des
geschäftlichen Verkehrs auf 100,00 Euro.

Gruss
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end4win ist offline   Mit Zitat antworten
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