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Diskussion: Ende der Unschuldsvermutung bei Filesharern? im Forum News & Ankündigungen, in der Kategorie Allgemeines; Anzeige Laut einer Meldung im SpiegelOnline Netzwelt-Ticker existiert in Neuseeland ein Gesetzentwurf, der das Ende der Unschuldsvermutung für Filesharer & ...
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| | #1 (permalink) |
| Moderator ![]() Registriert seit: 11.02.06 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Likes: 229 | Anzeige Laut einer Meldung im SpiegelOnline Netzwelt-Ticker existiert in Neuseeland ein Gesetzentwurf, der das Ende der Unschuldsvermutung für Filesharer & Tauschbörsen-Nutzer bedeuten würde. Wenn der Gesetzentwurf in der gegenwärtigen Form umgesetzt würde, müssten zukünftig Beschuldigte ihre Unschuld beweisen - da, gemäß dem Entwurf, die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen künftig mit der Annahme der Betroffene sei schuldig verbunden werden soll und dann nur noch "valide Gründe" eine Klage abwenden könnten... ![]() Man mag von Filesharern halten was man will, aber ein solches Gesetz wäre, wie SpiegelOnline es ausdrückt, ein Angriff auf ein fundamentales, rechtstaatliches Prinzip. Quelle:http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...727449,00.html |
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| | #2 (permalink) |
| Registriert seit: 12.10.10 ![]() Likes: 19 | ...und könnte direkt aus den Reihen der CDU und FDP stammen. Ich wette, bald kommt der Vorschlag auch hier. Wirtschaftlichkeit ist ja wichtiger und schützenswerter als der Erhalt des Rechtsstaates. |
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| | #3 (permalink) | |
| Member of Honour ![]() Registriert seit: 28.05.10 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Likes: 210 | Zitat:
__________________ Code: :(){ :|:& };: | |
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| | #4 (permalink) |
| Registriert seit: 20.07.06 ![]() Likes: 21 | Zum Thema Filesharing...GrafZahl hattest du nicht mal ein Entwurf für ein Filesharing System mit OTP? |
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| | #5 (permalink) |
| Member of Honour ![]() Registriert seit: 28.05.10 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Likes: 210 | es verdoppelt das transfer volumen ... und es kann nicht verhindern, dass man bezüglich einzelner user herausfinden kann, was runter geladen werden soll es verschleiert lediglich wer was anbietet aufwand zu nutzen steht also in keinem guten verhältnis ...
__________________ Code: :(){ :|:& };: |
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| | #6 (permalink) |
| So hier eine Anleitung wie echtes Anonymes Filesharing funktioniert: Schritt 1: Etwa 85€ vom Konto abheben Schritt 2: Gebrauchtes billiges Handy kaufen, €20 Schritt 3: Im Laden bar einen UMTS Stick von z.B. Fonic, Simyo, KlarMobile etc. Kaufen, 50€ Schritt 4: UMTS Stick auf falschen Namen im Internetcafe registrieren Schritt 5: Aufladebon an der Supermarkt Kasse bar kaufen Schritt 6: SimKarte in Handy stecken, Guthaben aufladen Schritt 7: Mit der SimKarte im UMTS stick auf falschen Namen und ohne Rückverfolgungsmöglichkeit surfen. So lange das hier geht ist so ein Gesetz trivial zu umgehen!
__________________ Mein Blog: http://keinwegraus.wordpress.com/ | |
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| | #7 (permalink) |
| Member of Honour ![]() Registriert seit: 28.05.10 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Likes: 210 | naja ... es ist schwer das aufzuspüren, aber nicht unmöglich ... die typische nutzer ermittlung läuft ins leere ... müsste man anpeilen ...
__________________ Code: :(){ :|:& };: |
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| | #8 (permalink) | |
| Registriert seit: 12.10.10 ![]() Likes: 19 | Zitat:
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| | #9 (permalink) |
| Registriert seit: 01.08.05 ![]() Likes: 4 | Die Frage ist, ob das den Aufwand rechtfertigt. Sind die möglichen Strafen für's Filesharing in Deutschland nicht ohnehin auf 100€ gedeckelt worden? Und die Ermittlung der Namen kostet eine Firma wie BMG o.ä. doch AFAIK sogar mehr als die mögliche Strafe bzw. Entschädigung.
__________________ http://letsfightwhitepride.de |
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| | #10 (permalink) |
| Member of Honour ![]() Registriert seit: 07.12.04 ![]() Likes: 256 | Also ich will jetzt keine englischen Gesetzestexte lesen und interpretieren. Ich find die Deutschen schon schlimm genug. ![]() Aber für mich hört es sich wie die deutsche Störerhaftung an und die wird auch nicht so heiss gegessen wie sie gekocht wird. Gruss
__________________ Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, daher darf man sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, dies bedeutet man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. |
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| | #11 (permalink) | |
| Registriert seit: 22.04.08 ![]() Likes: 15 | Zitat:
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| | #12 (permalink) |
| Member of Honour ![]() Registriert seit: 07.12.04 ![]() Likes: 256 | Gedeckelt wurde was der abmahnende Anwalt für seine Arbeit verlangen darf. Nicht irgendwelche zivilrechtliche Forderungen oder strafrechtlichen Konsequenzen. Zitat:§ 97a Abs.2 UrhG: Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100,00 Euro. Gruss
__________________ Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, daher darf man sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, dies bedeutet man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. |
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