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Bayerische Gesetzesinitiative zum Schutz der Intimsphäre - Fotospanner sind Fall für Staatsanwalt

Diskussion: Bayerische Gesetzesinitiative zum Schutz der Intimsphäre - Fotospanner sind Fall für Staatsanwalt im Forum News & Ankündigungen, in der Kategorie Allgemeines; Bayerische Gesetzesinitiative zum Schutz der Intimsphäre - Justizminister Dr. Manfred Weiß: "Fotospanner sind ein Fall für den Staatsanwalt!" Justizminister Dr. ...

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Alt 16.09.03, 15:12   #1 (permalink)
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Bayerische Gesetzesinitiative zum Schutz der Intimsphäre - Justizminister Dr. Manfred Weiß: "Fotospanner sind ein Fall für den Staatsanwalt!"

Justizminister Dr. Manfred Weiß hat heute in München eine neue bayerische Gesetzesinitiative vorgestellt, mit der die Intimsphäre besser vor unbefugten Bild- und Filmaufnahmen geschützt werden soll. Weiß: "Immer häufiger nutzen Spanner und Voyeure die Möglichkeiten der modernen Technik, um arglose Menschen in intimen Situationen zu fotografieren: Da werden junge Frauen mit der Handy-Kamera heimlich in der Umkleidekabine fotografiert, die Damentoilette videoüberwacht oder im Solarium Livecams installiert. Wenn der Voyeur die Bilder anderen nicht zeigt, macht er sich regelmäßig nicht strafbar. Diese Gesetzeslücke muss schnellstmöglich geschlossen werden. Fotospanner und Videovoyeure, die Menschen in ihrer Wohnung oder in einem sonstigen, gegen Einblicke besonders geschützten Raum heimlich aufnehmen, sind ein Fall für den Staatsanwalt."

Während die Verletzung des vertraulich gesprochenen Wortes (§ 201 Strafgesetzbuch = StGB), die Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB), das unbefugte Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) oder die Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) strafbar sind, ist die Intimsphäre vor unbefugten Bildaufnahmen strafrechtlich nicht ausreichend geschützt. Weiß: "Ohne Tonaufnahmen kann die unbefugte Abbildung einer Person allenfalls als sexualbezogene Beleidigung geahndet werden. Ansonsten gibt es strafrechtlichen Schutz nach geltendem Strafrecht erst dann, wenn der Täter das Bild der Öffentlichkeit zugänglich macht. Das ist nicht länger hinnehmbar."

Es treten nämlich immer wieder Fälle auf, in denen Personen ?Kameraaugen? an versteckter Stelle in Hotel- oder Gästezimmern, Toiletten oder Umkleidekabinen installieren. Auch wird heimlich in Wohnungen oder in andere gegen Einblick geschützte Bereiche hineingefilmt oder hineinfotografiert. Die fortschreitende Digitalisierung und Miniatisierung erleichtert den Spannern das Handwerk. Beispiele sind außer Videokamerasystemen sog. Web- bzw. SpyCams, Fernglaskameras, Armbanduhren, Schreibstifte mit kleinen Digitalkameras und natürlich Handys mit Kamerafunktion, deren Verbreitung geradezu explosionsartig zunimmt. Die genannten Geräte ermöglichen unbemerkte Aufnahmen aus dem unmittelbaren Nahbereich des Betroffenen.

Die bayerische Initiative, über die der Bundesrat am 26. September 2003 entscheidet, sieht folgenden Straftatbestand vor:

?§ 201a Strafgesetzbuch
Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen

(1) Wer von einer in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindlichen anderen Person unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.?

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Alt 16.09.03, 17:24   #2 (permalink)
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Chris Leistung: Facit NTK
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Finde ich recht. Ich bin ein Verfechter der Privatsphäre. Jedoch muss klar sein, dass dieses neue Gesetz nicht nur für Spanner und Voyeure (is ja eigentlich das gleiche, aber so hört sich der Satz besser an ) sondern auch für staatliche Organisationen / Organe gilt. Ich bin nämlich genauso gegen Foto-Shooting durch die Polizei wie durch Spanner (wer will mich schon spannen? ).
Chris ist offline   Mit Zitat antworten
   
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Alt 16.09.03, 21:00   #3 (permalink)
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Registriert seit: 03.10.01
blueflash Leistung: Facit NTK
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ich hab auch erst gedacht, he da bau ich mir doch ne kloschüssel ins auto, und darf nicht mehr geblitz werde. juhu, endlich freie fahrt!

aber diese verdammt gerissenen bayern haben da das wörtchen unbefugt eingefügt, diese füchse...
blueflash ist offline   Mit Zitat antworten
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