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Pfefferspray

Diskussion: Pfefferspray im Forum Off topic-Zone, in der Kategorie Sonstiges; Anzeige Hallo Leute, Da es bei uns in letzter zeit einige unangenehme Vorfälle gab möchte ich für meine "Clique", vorallem ...

Antwort
Alt 10.07.09, 09:58   #1 (permalink)
 
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Standard Pfefferspray

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Hallo Leute,

Da es bei uns in letzter zeit einige unangenehme Vorfälle gab möchte ich für meine "Clique", vorallem aber für die mädels, in einer Großbestellung (also bis zu 15 stück...) Abwehrspray bzw Pfefferspray bestellen.

Ich weiss darüber nicht sonderlich viel ausser, dass das Gel besser sein soll weils auch bei Wind funktioniert. Hat da jemand erfarung von euch und kann mir tipps geben? Und weiss wer wo man das Preiswert herbekommt?

grüße
Detrexer

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Alt 10.07.09, 12:08   #2 (permalink)
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guck doch einfach hier....
http://www.pfefferspray-versand.de/

aber mal ernsthaft, pfefferspray? was fällt den so schlimmes vor, als dass das angebracht wäre?
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Alt 10.07.09, 12:21   #3 (permalink)
sw33tlull4by
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Musste noch nichtmal bestellen.
Gibt es in kleinen Läden unten an der Ecke legal zum kaufen.
Preis ca 5-10? je nachdem.
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Alt 10.07.09, 13:02   #4 (permalink)
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Zitat:

aber mal ernsthaft, pfefferspray? was fällt den so schlimmes vor, als dass das angebracht wäre?

für mich würden mir da spontan ein paar szenarios einfallen, wo soetwas durchaus mein leben retten könnte^^


zum kaufen:
gibts oft auch in messerläden oder militärshops, vll habt ihr ja auch einen waffenladen^^


grad auf dieser internetseite gelesen:

"Das Tierabwehrspray der Deutschen Post AG"
die deutsche post ist mit pfefferspray bewaffnet?
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Alt 10.07.09, 13:08   #5 (permalink)
 
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So am Rande:
Der Einsatz von Pfefferspray muss, wie bei allen Waffen, geübt und trainiert sein, sonst gehts in 90% der Fälle nach hinten los. Ein Angriff geschieht meistens plötzlich und überraschend, da hat man keine Zeit in der Handtasche zu kramen. Zudem ist man meist in Panik und achtet nicht auf das was man macht.
Fazit: Die meisten Leute kommen in Notsituationen nicht an das Pfefferspray ran und wenn doch sprühen sie es in alle Richtungen, nur nicht in Richtung des Täters. Außerdem muss man einen Mindestabstand einhalten um net selber etwas von dem Zeug abzubekommen und in ner Rangelei ist das nicht so einfach.

Ich kann daher Laien nur abraten, solche Dinge einzusetzen. Die Gefahr, dass man sich selbst verletzt ist einfach größer, als dass man sich dadurch schützt.

Wieso machen die Mädels nicht einen Selbstverteidigungskurs für Frauen?
In ner größeren Gruppe macht das Spass, es fördert das Selbstvertrauen und sie lernen in Gefahrensituationen einen kühlen Kopf zu bewahren und sich richtig zu verteidigen.
Das kostet evtl. zwar ein paar Euro mehr als ein Pfefferspray, dafür bringt es aber auch was, außer dem trügerischen Gefühl bei Angriffen gewappnet zu sein.
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Alt 10.07.09, 22:16   #6 (permalink)
 
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Einen Selbstverteidigungskurs kann ich auch nur empfehlen. Bei uns im Judozentrum wird auch einer angeboten, natürlich dementsprechend etwas Judo-lastig. Das ist aber auch nicht so wichtig bei so einem Kurs, in erster Linie lernt man einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht sofort in Panik auszubrechen. Eventuell kann man dann ja auch den einen oder anderen kleinen Handgriff, welchen man gelernt hat, umsetzen. So etwas ist meines Erachtens nach auf jeden Fall sinnvoller als eine Pfefferspray, weil da muss erst einmal die Dose dabei UND griffbereit haben.

mfg benediktibk
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Alt 11.07.09, 01:23   #7 (permalink)
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Hallo Knox
So am Rande was du sagst ist in unserem Fall sinnlos.
Ich selbst mache seit mehreren Jahren Jiu Jitsu aber wenn 2 Leute die nen Kopf größer als ich sind ankommen hätt ich auch wenig chancen.
Und da wir bei uns im Umfeld 2 versuchte Vergewaltigungen (mit mehren "Angreifern")und eine Schlägerei der wir nur knapp entgehen konnten hatten halte ich Pfefferspray für angemessener als nem mädel einen Selbsverteidigungskurs aufzuschwatzen der ihr im endeffekt nichts bringt weil sie sich nicht gegen 2 Männer wehren könnte

von daher...
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Alt 11.07.09, 03:55   #8 (permalink)
 
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Ich wollte in meinem Post nicht unbedingt die Verwendung von Pfefferspray komplett in Abrede stellen. Aber du solltest halt auch bedenken, dass die ungeübte Verwendung von Waffen schnell zum Bumerang werden kann.
Was wäre denn, wenn sie in Panik das Ding verkehrt herum hält? Damit würde sie sich direkt ins Aus schießen und könnte sich garnicht mehr wehren. Und sowas kommt häufiger vor als man denkt...

Seinen Kopf und seinen Körper in einer panischen Notsituation zu kontrollieren bedarf für die meisten Menschen einer Menge Übung. Da noch zum ersten Mal mit Waffen zu hantieren ist gefährlicher, als es komplett ohne zu versuchen und sich auf seinen Instinkt zu verlassen (was nun auch keine Empfehlung sein soll).

Ich meinte mit solch einem Kurs auch nicht so ein 0815-Selbstverteidigungskurs von nem Sportverein. Da geb ich dir Recht, dass das in vielen Fällen ungeeignet ist und mehr der körperlichen Fitness und dem Spass dient.

Ich dachte eher an sowas (laut deinem Profil kommst du ja aus dem Raum Bonn):
http://www.polizei-nrw.de/bonn/vorbe...auptungskurse/

In solchen Kursen wird auch meist auf die richtige Anwendung von Pfefferspray und anderen "Hilfsmitteln" hingewiesen und versch. Situationen und Szenarien durchgespielt.
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Alt 11.07.09, 10:31   #9 (permalink)
 
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Ich trage auch des öfteren eine Ladung Pfefferspray mit mir herum. Zum Glück musste ich es noch nie einsetzen, in einer Situation allerdings, habe ich dazu gegriffen, aber allein der Anblick des Sprays hat schlimmeres verhindert.

Bitte bedenke jedoch, Pfefferspray ist in Deutschland nur zu Tierabwehr erlaubt. Solltest also du, oder deine Freuden bei einer Polizeikontrolle angesprochen werden, immer behaupten, dass Ihr das nur zur Tierabwehr dabei habt. In einer Notwehrsituation ist, jedoch, jedes mittel, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit, recht.

Ich empfehle dir dennoch, mehr als eine Dose pro Person zu kaufen und damit mal im Garten ein wenig zu üben. Wie verhält sich das Spray, wie weit geht es, usw.

Von CS oder CN Gas kann ich nur abraten, da dies, wenn der Angreifer betrunken ist oder unter Drogen steht, teilweise gar nicht oder nur unzureichend wirkt. Weiterhin können bei der Verwendung von CS/CN folgeschäden bleiben und dafür wirst evtl. noch du vor Gericht belangt.

mfg
Snake?
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Alt 11.07.09, 10:33   #10 (permalink)
.doc
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Wichtig ist in erster Linie nicht die "Bewaffnung". Wichtig ist das deeskalierende Verhalten. Wer gleich sein Pfefferspray zückt und damit dem Angreiffer vor der Nase herumfuchtelt wird sich schneller eine einfangen als jemand, der einen gewissen Sicherheitsabstand (persönlicher Abstand, Schutzraum) einhält und wirklich nur in der Extremsituation die Bewaffnung (und dabei ist es egal, ob Teleskopschlagstock oder Pfefferspray - für den Nahkampf ist jedes Pfefferspray wirksam, denn genau dafür wurde es entwickelt) benutzt. Viele überschätzen sich hier selbst und wirken dadurch am Ende eher angreifend und lassen die Situation dadurch eskalieren.
Genau diese Art der Selbstverteidigung lernt man bei der Polizei. Man lernt dabei nicht den Gebrauch von Verteidigungsmitteln.
Auch lernt man beispielsweise, dass man seine "Waffen" (ein Pfefferspray fällt meines Wissens unter den Begriff "Passive Bewaffnung" und ist somit auf Demonstrationen, aber ebenso in Diskotheken normalerweise ("Wo kein Kläger, da kein Richter") verboten) am Körper trägt und nicht in der Handtasche. Was machst du denn, wenn dir die Tasche entrissen wird? Ein guter Anfangstipp ist z.b. immer "Feuer" zu rufen, sollte man ernsthaft attackiert werden.
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Alt 11.07.09, 12:22   #11 (permalink)
 
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Zitat:
Original von .doc
...und dabei ist es egal, ob Teleskopschlagstock...
Auch hier Achtung, das führen von Teleskopschlagstöcken ist seit der Waffenrechtsnovelle von 2008 verboten.
Snake? ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.09, 17:56   #12 (permalink)
 
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Zitat:
Original von detrexer
halte ich Pfefferspray für angemessener als nem mädel einen Selbsverteidigungskurs aufzuschwatzen der ihr im endeffekt nichts bringt weil sie sich nicht gegen 2 Männer wehren könnte
Das kann sie mit Pfefferspray auch nicht. Es gibt in Deutschland keine legale Waffe, die einer wehrlosen Person erlaubt, sich effektiv zu verteidigen. Kampfsport ist auf jeden Fall besser. Guck dir mal Krav Maga an, das ist sehr einfach zu lernen und richtet sich genau an die Zielgruppe. Ein Knie in den Unterleib hat eine Erfolgsquote von 100%, da kann kein Pfefferspray mithalten Judo und sowas ist weniger geeignet, weil man da schon recht gut sein muss um es effektiv anwenden zu können.
proxy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.09, 18:48   #13 (permalink)
 
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so am rande ist pfefferspray als einsatz gegen menschen verboten, jedoch in der Not (Notwehr) kann man ja unter einhaltung der verhältnismäßigkeit alle mittel einsetzen. Sehe das aber auch so das sowas relativ sinnlos ist, da du ja nicht die ganze zeit mit dem ding in der hand rumläufst, und wenn das eh mehrere sind dann brennen nacher deine augen sowie deine Atmung.
ByteSurfer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.09, 18:50   #14 (permalink)
 
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Zitat:
Original von proxy
Judo und sowas ist weniger geeignet, weil man da schon recht gut sein muss um es effektiv anwenden zu können.
Das wage ich zu bezweifeln, denn es gibt im traditionellen Judo ein paar Techniken, die recht simpel und effektiv sind. Dazu zählen vor allem Kleingelenkshebel und Tritte, welche heute allesamt im Wettkampf-Judo verboten sind, aus gutem Grund . Dementsprechend halte ich Judo schon für eine sinnvolle Alternative zum Pfefferspray, genauso wie auch die meisten anderen Kampfsportarten eine Überlegung wert wären.

mfg benediktibk
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benediktibk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.09, 13:32   #15 (permalink)
.doc
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Zitat:
Original von Snake?
Auch hier Achtung, das führen von Teleskopschlagstöcken ist seit der Waffenrechtsnovelle von 2008 verboten.
Falsch.

Zitat:
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Zitat:
§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.
(3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.
[...]
Zitat:
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4): Waffenliste
[...]
1.3 Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a nach den Nummern 1.3.1 bis 1.3.8
1.3.1 Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
1.3.2 Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;
1.3.3 sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);
1.3.4 Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann; oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann
1.3.5 Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände
- in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
- zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;
1.3.6 Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit; sowie Distanz-Elektroimpulsgeräte, die mit dem Abschuss- oder Auslösegerät durch einen leitungsfähigen Flüssigkeitsstrahl einen Elektroimpuls übertragen oder durch Leitung verbundene Elektroden zur Übertragung eines Elektroimpulses am Körper aufbringen
1.3.7 Präzisionsschleudern nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände;
1.3.8 Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);
[....]
Das öffentliche Führen, sowie das Führen auf öffentlichen Veranstaltungen ist untersagt, nicht jedoch das bedeckte Führen (z.b. in der Jackentasche) in der Öffentlichkeit.
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