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Diskussion: Kündigung per E-Mail im Forum Off topic-Zone, in der Kategorie Sonstiges; Anzeige Ist eine Kündigung, eines Nebenjob, durch eine E-Mail rechtskräftig? Da der Nebenjob nicht dem Entsprochen hat wofür es sich ...
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| Registriert seit: 22.11.09 ![]() ![]() Likes: 19 | Anzeige Ist eine Kündigung, eines Nebenjob, durch eine E-Mail rechtskräftig? Da der Nebenjob nicht dem Entsprochen hat wofür es sich rentiert hätte zu arbeiten, habe ich an meinen Arbeitgeber eine E-Mail rausgeschickt. Diese wurde auch durch seine Assistentin umgehend bearbeitet und beantwortet. Nun die zur Frage ist eine Kündigung welche durch den E-Mail Verkehr erfolgt ist rechtskräftigt? Oder sollte ich mir diese noch durch ein Schreiben schriftlich bestätigen lassen? Ich weiß das mir hier niemand eine rechtkräftige Antworter geben kann, aber vielleicht hat der eine oder andere bereits sich das selbst gefragt und beantworten können. Geändert von sogra (25.08.10 um 19:06 Uhr) |
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| | #2 (permalink) |
| Moderator ![]() Registriert seit: 19.06.06 ![]() ![]() ![]() Likes: 52 | Also eine rechtsverbindliche Kündigung kannst du mit einer normalen Email ziemlich sicher nicht machen. Ich würde also an deiner Stelle wenigstens eine schriftliche Bestätigung der Kündigung fordern. |
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| | #3 (permalink) |
| Moderator ![]() Registriert seit: 30.09.06 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Likes: 442 | Das ist nicht nur ziemlich sicher, sondern sogar ganz sicher. Rechtsverbindlich wird eine Kündigung erst in schriftlicher Form egal ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kündigt. Dies gilt auch für Nebenjobs.
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| | #4 (permalink) |
| § 623 Schriftform der Kündigung Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Quelle: BGB - http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html | |
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| Stichworte |
| e-mail, kündigung |
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