Ist eine Kündigung, eines Nebenjob, durch eine E-Mail rechtskräftig?
Da der Nebenjob nicht dem Entsprochen hat wofür es sich rentiert hätte zu arbeiten, habe ich an meinen Arbeitgeber eine E-Mail rausgeschickt.
Diese wurde auch durch seine Assistentin umgehend bearbeitet und beantwortet.
Nun die zur Frage ist eine Kündigung welche durch den E-Mail Verkehr erfolgt ist rechtskräftigt? Oder sollte ich mir diese noch durch ein Schreiben schriftlich bestätigen lassen?
Ich weiß das mir hier niemand eine rechtkräftige Antworter geben kann, aber vielleicht hat der eine oder andere bereits sich das selbst gefragt und beantworten können.
Da der Nebenjob nicht dem Entsprochen hat wofür es sich rentiert hätte zu arbeiten, habe ich an meinen Arbeitgeber eine E-Mail rausgeschickt.
Diese wurde auch durch seine Assistentin umgehend bearbeitet und beantwortet.
Nun die zur Frage ist eine Kündigung welche durch den E-Mail Verkehr erfolgt ist rechtskräftigt? Oder sollte ich mir diese noch durch ein Schreiben schriftlich bestätigen lassen?
Ich weiß das mir hier niemand eine rechtkräftige Antworter geben kann, aber vielleicht hat der eine oder andere bereits sich das selbst gefragt und beantworten können.
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