Keylogger im Betrieb -legal oder nicht?-

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Angenommen jemand wäre auf einem Kurs der GfA und muß dort Bewerbungen schreiben - wohlgemerkt auf einem PC.

Auf diesem PC läuft im Hintergrund ein Programm mit das sämtliche Tastatureingaben, Internetseiten etc. aufzeichnet ->

Ist das gesetzlich zulässig? (Keylogger?)

...Daten werden (angenommen ) nicht gelöscht sondern die Festplatte strotzt vor Lebensläufen, Fotos, Email Adressen + Passwörtern, wer garantiert das damit kein verwerflicher Schindluder (lool) getrieben wird?

Hat hier niemand einen Schimmer in welcher Weise strafrechtlich relevant dieser (fiktive)
Sachverhalt wäre?

Ich könnte ohne Probleme mindestens 100 Lebensläufe und x? Passwörter für persönliche elektronische Postfachadressen an mich bringen, werden Keylogging Programme in Betrieben installiert muß der Betriebsrat informiert werden, wir wurden nicht informiert.

Das Administratorpasswort lautet übrigens "admin" was bekanntermaßen keinen besonders guten Schutz darstellt, außerdem besteht die Möglichkeit die aufgezeichneten Daten per eMail zu versenden - im Prinzip besitzt der Internetanschluß also eine statische IP, Betriebssystem ist Windows 98 (ohne Updates), es besteht eine Netzwerkverbindung zu Serverräumen von T-Online - in meinen Augen hervorragende Vorraussetzungen für interessierte Personen sich etwas intensiver mit diesem Netzwerk zu beschäftigen.

Die Frage mit dem Keylogger wirft also weitreichende andere Fragen auf die vom Sicherheitsaspekt sicherlich nicht ohne Bedeutung sind und ich frage mich wie man eventuellen Regreßansprüchen prophylaktisch entgegenwirken könnte - immerhin könnte man theoretischerweise ja für jedweden Unsinn der von außen in ein solches Netzwerk dringt ja belangt werden.

....wie gesagt ein fiktiver Fall...völlig aus der Luft gegriffen...


Die IP zur Zeit ist übrigens 84.172.x.x, was ist das eigentlich genau? looooooooooooooooooooooooooooooooool

Edit by root
 
Eigentlich sollte ich dir nicht antworten, allein aufgrund der vielen "lol" (gerne auch mehrere Os). Aber ich tus trozdem :rolleyes:!

Nein das ist nicht zulässig, Zitat Wikipedia:

In Deutschland kann der heimliche Einsatz von Keyloggern an fremden Computern als Ausspähen von Daten gemäß § 202a Strafgesetzbuch strafbar sein. Unternehmen, die Keylogger an den Firmencomputern einsetzen wollen, müssen zuvor die Zustimmung des Betriebsrats einholen.

Übrigens solltest du bei deinen Texten (die Wörter die du teilweise verwendest passen einfach nicht zu deinem Schreibstill), Qullen erwähnen.

Die Nr. 84.172.x.x ist eine Art Indentifikationsnummer im Internet. Sie wird gespeichert wen du hier etwas schreibst, oder auch wen du einfach eine Pornoseite besuchst die Mutti nich mag. Man kann anhand der IP also feststellen wer das war (natürlich kann das nicht jeder, nur die Polizei wen ein konkreter Verdacht gegendich vorliegt). Die in einem Hackerboard zu posten war übrigens nicht sonderlich schlau :D
 
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