Klick
Servus!
Angenommen jemand wäre auf einem Kurs der GfA und muß dort Bewerbungen schreiben - wohlgemerkt auf einem PC.
Auf diesem PC läuft im Hintergrund ein Programm mit das sämtliche Tastatureingaben, Internetseiten etc. aufzeichnet ->
Ist das gesetzlich zulässig? (Keylogger?)
...Daten werden (angenommen ) nicht gelöscht sondern die Festplatte strotzt vor Lebensläufen, Fotos, Email Adressen + Passwörtern, wer garantiert das damit kein verwerflicher Schindluder (lool) getrieben wird?
Hat hier niemand einen Schimmer in welcher Weise strafrechtlich relevant dieser (fiktive)
Sachverhalt wäre?
Ich könnte ohne Probleme mindestens 100 Lebensläufe und x? Passwörter für persönliche elektronische Postfachadressen an mich bringen, werden Keylogging Programme in Betrieben installiert muß der Betriebsrat informiert werden, wir wurden nicht informiert.
Das Administratorpasswort lautet übrigens "admin" was bekanntermaßen keinen besonders guten Schutz darstellt, außerdem besteht die Möglichkeit die aufgezeichneten Daten per eMail zu versenden - im Prinzip besitzt der Internetanschluß also eine statische IP, Betriebssystem ist Windows 98 (ohne Updates), es besteht eine Netzwerkverbindung zu Serverräumen von T-Online - in meinen Augen hervorragende Vorraussetzungen für interessierte Personen sich etwas intensiver mit diesem Netzwerk zu beschäftigen.
Die Frage mit dem Keylogger wirft also weitreichende andere Fragen auf die vom Sicherheitsaspekt sicherlich nicht ohne Bedeutung sind und ich frage mich wie man eventuellen Regreßansprüchen prophylaktisch entgegenwirken könnte - immerhin könnte man theoretischerweise ja für jedweden Unsinn der von außen in ein solches Netzwerk dringt ja belangt werden.
....wie gesagt ein fiktiver Fall...völlig aus der Luft gegriffen...
Die IP zur Zeit ist übrigens 84.172.x.x, was ist das eigentlich genau? looooooooooooooooooooooooooooooooool
Edit by root
Servus!
Angenommen jemand wäre auf einem Kurs der GfA und muß dort Bewerbungen schreiben - wohlgemerkt auf einem PC.
Auf diesem PC läuft im Hintergrund ein Programm mit das sämtliche Tastatureingaben, Internetseiten etc. aufzeichnet ->
Ist das gesetzlich zulässig? (Keylogger?)
...Daten werden (angenommen ) nicht gelöscht sondern die Festplatte strotzt vor Lebensläufen, Fotos, Email Adressen + Passwörtern, wer garantiert das damit kein verwerflicher Schindluder (lool) getrieben wird?
Hat hier niemand einen Schimmer in welcher Weise strafrechtlich relevant dieser (fiktive)
Sachverhalt wäre?
Ich könnte ohne Probleme mindestens 100 Lebensläufe und x? Passwörter für persönliche elektronische Postfachadressen an mich bringen, werden Keylogging Programme in Betrieben installiert muß der Betriebsrat informiert werden, wir wurden nicht informiert.
Das Administratorpasswort lautet übrigens "admin" was bekanntermaßen keinen besonders guten Schutz darstellt, außerdem besteht die Möglichkeit die aufgezeichneten Daten per eMail zu versenden - im Prinzip besitzt der Internetanschluß also eine statische IP, Betriebssystem ist Windows 98 (ohne Updates), es besteht eine Netzwerkverbindung zu Serverräumen von T-Online - in meinen Augen hervorragende Vorraussetzungen für interessierte Personen sich etwas intensiver mit diesem Netzwerk zu beschäftigen.
Die Frage mit dem Keylogger wirft also weitreichende andere Fragen auf die vom Sicherheitsaspekt sicherlich nicht ohne Bedeutung sind und ich frage mich wie man eventuellen Regreßansprüchen prophylaktisch entgegenwirken könnte - immerhin könnte man theoretischerweise ja für jedweden Unsinn der von außen in ein solches Netzwerk dringt ja belangt werden.
....wie gesagt ein fiktiver Fall...völlig aus der Luft gegriffen...
Die IP zur Zeit ist übrigens 84.172.x.x, was ist das eigentlich genau? looooooooooooooooooooooooooooooooool
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