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Diskussion: Web-Speicherdienste - Download illegal? im Forum (In)security allgemein, in der Kategorie Security Area; Anzeige Hi, also diese Frage beschäftigt mich schon seit längerem, aber ich werde einfach nicht schlauer! :( Ich kann gucken ...
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| Registriert seit: 04.08.06 ![]() Likes: 0 | Anzeige Hi, also diese Frage beschäftigt mich schon seit längerem, aber ich werde einfach nicht schlauer! :( Ich kann gucken wo ich möchte, entweder fehlt mir das passende Synonym oder es kann mir einfach keiner Helfen. Zum Anwalt laufen möchte ich noch nicht, denn das kostet ja bekanntlich immer ein wenig Geld! ----- Wie sieht es bei Web-Speicherdiensten aus (z.B. uploaded.to). Angenommen ich lade dort etwas illegales runter (was keine Absicht sein muss). Mir ist klar, dass ich eine illegale Handlung begehe und Unwissenheit schützt auch vor Strafe nicht. Jedoch ist meine Frage jetzt, ob ich deswegen evtl mal einen Brief nach hause bekomme und eine Strafe zahlen muss. ----- Es gibt viele Reportagen darüber, jedoch wird immer nur davon berichtet, dass das Hochladen strafbar sei, bzw entdeckt werden kann. Wie es allerdings mit denen ist, die nur herunterladen, wird irgendwie nie erwähnt! :( Diese Frage hat nix mit illegalen Absichten zu tun, es ist rein informativ gedacht und ich denke, dass sich auch keiner strafbar macht oder es illegal ist, diese Frage zu beantworten! Vielen Dank |
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| | #2 (permalink) |
| Moderator ![]() Registriert seit: 30.03.04 ![]() Likes: 14 | Hallo, prinzipiell ist dies illegal und dies wird auch gemacht, sofern sie an die Log-Daten gelagen, geschehen zum Beispiel bei FTPWelt Das die aber meistens nur Uploader verfolgen hat einfach den Grund bzgl. Beweismittel. Es kann ja sein, dass du den Download kurz nach dem starten abgebrochen hast. Du tauchst zwar in den Logs der Anbieter auf, sofern diese welche erstellen, allerdings hast du ja nur einen Bruchteil des geschützten Materials runtergeladen, was vermutlich noch nicht strafbar ist (!!! bin kein Jurist !!!). Wenn du aber Dateien zum Upload anbietest, können sie diese Datei von dir komplett saugen und dieses dann als Beweismittel gegen dich verwenden. Da kannst du ja nicht mehr behaupten, die Download gar nicht vollendet zu haben o.ä. Genauso wenig funktioniert dann noch die Behauptung, dass es nur eine Fake Datei wäre die zufällig den Namen eines geschützten Werkes hatte. Darauf verlassen würde ich mich aber nicht, bleib lieber auf der legalen Seite und meide solche Seiten. |
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| | #3 (permalink) |
| Moderator ![]() Registriert seit: 19.06.06 ![]() ![]() ![]() Likes: 52 | also ohne rechtsexperte zu sein würde ich mal sagen, dass auch das herunterladen strafbar ist. dabei mag man zwei fälle unterscheiden. - du weißt / musst davon ausgehen, dass es illegal ist => das dürfte mit sicherheit eine strafe nach sich ziehen. als beispiele seien hier ftp-welt genannt genannt - du bist im guten glauben, dass die sachen legal angeboten werden => nach normalem menschenverstand könnte man sagen, du wurdest betrogen und damit selber ein opfer, aber vermutlich wird dich dennoch eine, wenn auch mildere strafe erwarten. |
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| | #4 (permalink) |
| Registriert seit: 27.12.07 ![]() Likes: 39 | wenn es keine absicht war und du NICHTS angeklickt hast (sprich die seite stopft dir die daten nur rein) dürfte das für dich keien folgen haben. wenn du allerdings irgendwas (auch versehentlich) angeklickt hast werden die annehmen du hättest es absichlich getan und du bist verknackt. Gab mal so ein tolles logo "Raubkopien 5 jahre + geldstrafe; Kinderpornigrafie 2 Jahre ohne Geldstrafe - Zum glück leben wir in einen funktionierendem Rechtsstaat" Das zeigt in etwa wie empfindlich gerichte auf filesharing etc reagieren, aber ich schweife ab....
__________________ You shoot yourself in somebody else's foot.|Dann gabs da noch den Mathematiker der P?=NP in O(1) erklärte. |[A]| = p(·,|[A]|)+1 |
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| | #5 (permalink) | |
| Guest Likes: | Das dies hier nur für Deutschland gilt, ist klar. Das Schweizer Recht habe ich hier auch schon genug kundgetan. Zitat:
Trotzdem würde mich folgender Punkt interessieren: ---------------------------------------------------------------------------------- Müssen sie illegale Daten (diese sind wie gesagt in Ländern verschieden definiert) auf dem Heimrechner nachweisen können, oder reicht ein einfaches Logfile aus? Wenn ja, was passiert dann, wenn ich einen TOR Server am laufen habe, und jemand darüber illegales runterlädt? Angesichts dieser Feststellung komme ich zum Schluss dass man illegale Daten auf einem Datenträger beim Angeklagten nachweisen muss? Wie sieht das in Deutschland aus, und wie in der Schweiz? Und falls wir hier keine it-Recht- Kundigen haben, kann mir einer ein gutes Forum nennen, wo man solche Fragen beantwortet bekommt? ---------------------------------------------------------------------------------- ps: unter illegalen Files verstehe ich übrigens keine Kiprns oder andere Menschenrechtsverletzenden Dinge. Gruss IsNull | |
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| | #6 (permalink) |
| Guest Likes: | so schnell ist es nicht so schlimm. Solange du "nur" herunterlädst, kommst du milde davon. Von einer bekannten die Tochter hat vor kurzem ärger wegen 3000 illegaler runtergaledener Musikdateien bekommen, aber auch dort ist außer einem Bußgeld und ein paar bösen Worten nicht wirklich viel gewesen. Du bist erst dann im Arsch, wenn du beim Upload der Dateien erwischt wirst (auch dann wenn du zu dem betreffenden zeitpunkt die datei noch nicht vollständig hattest und nicht wissen konntest ob sie illegal ist zum bsp. bei kazaa oder bittorrent oder ähnlichem). Denn erst das verbreiten ist wirklich böse und solltest du dafür auch noch geld genommen haben, so kannst du dir dem Gefängnis sicher sein (und auch den hohen Schadensersatzforderungen der Industrie). Trotzdem sollte man sich nicht erwischen lassen, den Ärger der kommt ist es einfach nicht wert. Oben genannter Fall zog zum Beispiel neben dem Bußgeld horrende Anwaltskosten und massiv viel Zeit ein, die man wirklich nur als verschwendet betrachten kann |
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| | #7 (permalink) | |
| Administrator ![]() Registriert seit: 02.10.01 ![]() ![]() Likes: 30 | Zitat:
§53 Abs 1: (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes (...) soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird
__________________ RL sux big time... auch 2012! Deleting pr0n is like killing your best friend [HaBo] bei Facebook - Werde Fan | |
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| | #8 (permalink) | |
| Guest Likes: | die tochter ist 19 also volljährig. Außerdem stüzen sich die meisten Aussagen aus erfahrungsberichten vieler Leute, da ich nennen wir es mal das Glück habe den Datenschutzbeauftragten vom Landgericht hier in Bonn zu kennen. Das mit dem Gesetz ist mir neu ( immerhin weiß ich jetzt das dieses Ding was ich in meinem letzten Beitrag meinte P2P-Bagatellklausel heißt). Aber wirklich ändern tut sich doch nicht so viel, denn nach wie vor muss nachgewiesen werden, dass dir die Illegalität des Downloads bewusst war: Zitat:
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| | #9 (permalink) | ||
| Member of Honour ![]() Registriert seit: 07.12.04 ![]() Likes: 256 | P2P-Bagatellklausel gibt es nicht. War geplant wurde aber gestrichen. Zitat:
eingestellt wurde, kann der Rechteinhaber ein zivilrechtliches Verfahren anstreben. Das Problem der Rechteinhaber ist es an die Adresse der Filesharer zu kommen, darum gehen sie gern den Weg über das Strafrecht und lassen den Staatsanwalt die Adresse zur IP ermitteln. Zitat:
Gruss
__________________ Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, daher darf man sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, dies bedeutet man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. | ||
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| | #10 (permalink) | ||
| Guest Likes: | Zitat:
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| | #11 (permalink) |
| Member of Honour ![]() Registriert seit: 07.12.04 ![]() Likes: 256 | Beides ist illegal. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass derjenige der es anbietet leichter zu ermitteln ist und auch der Umfang der Urheberrechtsverletzung gleich abgeschätzt werden kann. Zudem hat er ein höheres Strafmass zu erwarten. Dass sich dies meist auf den Bereich Filesharing beschränkt liegt daran, dass für die Herausgabe der Verbindungsdaten und eine Hausdurchsuchung eine schwere Straftat vorliegen muss, also nicht nur ein oder zwei Lieder deren download bewiesen werden kann. Gruss
__________________ Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, daher darf man sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, dies bedeutet man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. |
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| | #12 (permalink) |
| Themenstarter Registriert seit: 04.08.06 ![]() Likes: 0 | Ich kenne eine Seite, bei der viele Downloads bei Rapidshare angeboten werden (es sind ausschließlich Mixtapes von diversen DJ's die dort für "promotion"-Zwecke zum Download angeboten werden). Ich selbst lade dort aber auch ab und zu etwas hoch um einem Bekannten eine größe Datei zukommen zu lassen. Der Dateiname ist ja wie bekannt willkürlich zu wählen, wie also soll man nur als "Downloader" zwischen legal und illegal unterscheiden können? Also ich kenn mich wirklich nicht aus, aber für mich klingt es logisch, dass das herunterladen quasi so eine rechtliche Grauzone ist (NICHT das uploaden)! Ist so ähnlich mit dem mitschneiden des Radios bzw. Youtube. Denke nicht, dass das wirklich erlaubt ist. Da sich das aber alles lokal abspielt, kann dir keiner was! Gruß |
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| | #13 (permalink) | |
| Member of Honour ![]() | Zitat:
das Downloaden von urheberrechtlich geschütztem Material ist definitiv illegal, wird aber wenig verfolgt. das Mitschneiden von Youtube, WebRadio und co. ist legal, da es sich im Prinzip um eine analoge Kopie eines Werkes handelt, für welches schon Gema-Gebühren gezahlt wurden. das erneute Anbieten über 1-klick-hoster ist logischerweise wiederum illegal, da du nur das Recht hast, das mitgeschnittene Werk im privaten Rahmen abzuspielen - für öffentliche Vorführungen musst du wiederum Gema-Gebühren zahlen.... Youtube hat sich in einem Rechtsstreit mit der Gema und den Verwertungs-Gesellschaften anderer Länder darauf geeinigt, dass Werbe-Einnahmen genutzt werden, um einen gewissen Betrag an die Gema und die anderen zu zahlen und dadurch dürfen User bei ihren Videos auf youtube alle möglichen Gema-pflichtigen Songs als Hintergrund einbinden. Web-Radios müssen, genau wie normale Radiosender, sowieso ihre Gema-Gebühren bezahlen.... | |
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| | #14 (permalink) |
| Registriert seit: 22.04.08 ![]() Likes: 15 | Das Mitschneiden und Aufnehmen bei Radios und Youtube ist auf jeden Fall legal. Das haben wir vor einem Jahr von der Polizei gehört in der Schule, die wir zu dem Thema befragt haben |
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| | #15 (permalink) | |
| Themenstarter Registriert seit: 04.08.06 ![]() Likes: 0 | Zitat:
UPDATE: Schaut mal: klick | |
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