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Virenschutz · Tools & Aggressive Software Tips zum Kampf gegen gegen Viren, Trojaner, CryptoSoft und Programme, die erstellt wurden um Schaden anzurichten, werden hier behandelt. Aber auch Tools aus dem Security Bereich sind hier richtig.

Massive-Phish-Phaking erlaubt?

Diskussion: Massive-Phish-Phaking erlaubt? im Forum Virenschutz · Tools & Aggressive Software, in der Kategorie Security Area; Anzeige Hoi Loitz, kuaz un' schmeazlos: Ist es erlaubt, Phisher mit gephakten Daten vollszusphammen? mfg 2Bios PS.: Phaking and its ...

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Alt 15.05.06, 17:17   #1 (permalink)
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Smile Massive-Phish-Phaking erlaubt?

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Hoi Loitz,

kuaz un' schmeazlos:
Ist es erlaubt, Phisher mit gephakten Daten vollszusphammen?

mfg 2Bios

PS.: Phaking and its derivations: Patents pending hähähä

2Bios ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.05.06, 17:19   #2 (permalink)
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Sie werden dich jedenfalls kaum anzeigen...
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Alt 15.05.06, 20:11   #3 (permalink)
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Wenn du mal nach "teergrubing" oder "sugarplum" suchst, findest du einiges, um Mailadressen-Harvester zu verseuchen (wenn es das ist, was du vorhast). Wüsste auch nicht, was daran illegal ist.
__________________
"Ever tried. Ever failed. No matter.
Try again. Fail again. Fail better."
- Samuel Beckett

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Alt 15.05.06, 20:40   #4 (permalink)
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für teergrubing hab ich schon ne php gemacht, die eine ganze seite emuliert... sowas macht einfach spass
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Alt 15.05.06, 23:01   #5 (permalink)
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Rechtlich gesehen ist es genauso Strafbar.
Allerdings wirst du von denen er weniger angezeigt.

Theoretisch fällt das unter Selbstjustiz die ja auch nicht erlaubt ist.
-=Draven=- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.05.06, 23:04   #6 (permalink)
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Wieso denn Selbstjustiz? Unsinn, wie kommst du auf so nen Quatsh?
du antwortest ja nur auf mails...
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Alt 15.05.06, 23:15   #7 (permalink)
LX
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Zitat:
Original von -=Draven=-
Rechtlich gesehen ist es genauso Strafbar.
Unter welchen Straftatbestand fällt das denn?
__________________
"Ever tried. Ever failed. No matter.
Try again. Fail again. Fail better."
- Samuel Beckett

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Alt 15.05.06, 23:21   #8 (permalink)
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Zitat:
Original von -=Draven=-
Theoretisch fällt das unter Selbstjustiz die ja auch nicht erlaubt ist.
2Bios ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.05.06, 00:11   #9 (permalink)
LX
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Dann ist das Löschen rechtswidriger Beiträge hier auf dem Board also auch Selbstjustiz? Ich glaube, einige fassen den Begriff ein bisschen zu weit

Selbstjustiz umfasst das Begehen einer Straftat um eine andere Straftat zu vergelten. Worin in der Verseuchung eines Grabbers aber der Tatbestand liegt, ist nach wie vor unklar.
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Try again. Fail again. Fail better."
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