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Virenschutz · Tools & Aggressive Software Tips zum Kampf gegen gegen Viren, Trojaner, CryptoSoft und Programme, die erstellt wurden um Schaden anzurichten, werden hier behandelt. Aber auch Tools aus dem Security Bereich sind hier richtig.

Ist das legal?

Diskussion: Ist das legal? im Forum Virenschutz · Tools & Aggressive Software, in der Kategorie Security Area; Während des Unterrichts kannst du dich nicht dagegen wehren. Ausserhalb des Unterrichts wäre Monitoring kein angemessenes Instrument zur Erfüllung der ...

Antwort
Alt 27.10.09, 20:04   #16 (permalink)
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Während des Unterrichts kannst du dich nicht dagegen wehren.
Ausserhalb des Unterrichts wäre Monitoring kein angemessenes Instrument zur
Erfüllung der Aufsichtspflicht, zumindest nicht bei 10.Klässlern und schon gar
nicht wenn euch ein Postfach eingerichtet wurde.

Gruss

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Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, daher darf man sie kostenlos nutzen.
Allerdings ist sie nicht Open Source, dies bedeutet man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form
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Alt 27.10.09, 20:55   #17 (permalink)
friday0D
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Zitat:
Original von csde_rats
Alle Schüler haben ein eigenes eMail Postfach, sowie ein Verzeichnis für ihre Daten.
Auch im Unterricht darf keine Fernwartung ohne Einwillgung durchgeführt werden, da kein Gesetzt existiert, welches verbietet emails im Unterricht zu lesen.

Artikel 10 Grundgesetz

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
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Alt 27.10.09, 21:40   #18 (permalink)
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Zitat:
Original von friday0D
Zitat:
Original von csde_rats
Alle Schüler haben ein eigenes eMail Postfach, sowie ein Verzeichnis für ihre Daten.
Auch im Unterricht darf keine Fernwartung ohne Einwillgung durchgeführt werden, da kein Gesetzt existiert, welches verbietet emails im Unterricht zu lesen.

Artikel 10 Grundgesetz

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Schule ist kein privater Raum und im Unterricht hast du eben keine privaten
Mails zu lesen. Versuch mal in einem Bus zu sagen bitte steigt mal alle aus, ich
möchte mit meinem Handy ein privates Gespräch führen und da wäre es sogar
dein Handy.
Du musst dich schon selbst bemühen deine Privatsphäre zu schützen, um
dich auf das Grundgesetz berufen zu können.
Es reicht also vollkommen wenn dir die Überwachungsmassnahmen bekannt sind.
Dann liegt es an dir deine Privatsphäre zu schützen.

Gruss
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Alt 27.10.09, 23:04   #19 (permalink)
 
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wir ham das seit neustem auch bei uns anna schule...
hiermit kannste fenster unsichtbar machen und noch nen paar andere sachen:
Link
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Alt 28.10.09, 07:28   #20 (permalink)
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Also ich lasse den Link mal stehen, da das Programm an sich ja nicht illegal ist, aber ich kann vor der Benutzung nur warnen. Das dürfte in den meisten Fällen in der Schule richtig ärger geben, sowas zu installieren oder zu nutzen wird nämlich im Regelfall in den Nutzerbestimmungen der Schulen nicht erlaubt sein. Und diese Software ist ja doch eher dafür da, mal remote auf den Bildschirm zu sehen und nicht zum Überwachen.

Persönlich verstehe ich die Aufregung in diesem Fall eh nicht so ganz. Ja, ich bin auch gegen eine generelle Überwachung, aber die Schule ist nicht dafür da, Leuten einen privaten Computer/Internetzugang zur Verfügung zu stellen. Speziell im Unterricht haben die Computer ausschließlich für Unterrichtszwecke verwendet zu werden, und da sehe ich dann keinen Unterschied dazu, ob der Lehrer nun auf nen Zettel auf dem man arbeitet guckt, oder ebend remote auf den Monitor. Er wird sich ja wohl kaum vorne hinsetzen, alle Schülermonitore gleichzeitig vorne bei sich anzeigen lassen und euch ausspionieren. Es ist doch eher so, dass der Lehrer immer mal nachsieht, wie man so arbeitet und was man so für Zwischenergebnisse hat. Genau für sowas ist diese Software ja auch gedacht und nicht zur Spionage
Des Weiteren sind die Schüler ja über die Software informiert.
Wenn die Rechner auch in den Pausen privat genutzt werden dürfen (ist ja nicht selbstverständlich), dann kann man noch immer abklären, ob die Software in dieser Zeit überhaupt genutzt wird und falls ja, kann man dann noch immer mit dem Lehrer reden, wieso es da dann sein muss.
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Alt 28.10.09, 07:59   #21 (permalink)
 
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Ich finde es schon sehr eigenartig, dass eine Schulbehörde von den Kindern verlangt auf ihre Grundrechte zu verzichten mit einer Unterschrift. Wäre es absolut unbedenklich nach diesem Recht, was die Lehrer dort tun, müssen die Schüler nicht mit einer Unterschrift auf eben diese Rechte verzichten.

Ich bin grundsätzlich gegen Unterschriften die erzwungen werden, in denen man die Gesetze für sich nicht mehr geltend macht, die eigentlich mit gutem Grund aufgestellt wurden.

Diesen Akt finde ich an sich unerhört und von einer Behörde sogar eigentlich ein völliges Unding. Der Staat sollte die Grundrechte sichern, nicht die Bürger mit Unterschriften dazu zwingen, sie "freiwillig" abzugeben.

Ist es denn so schwer einen Rechner derart herzurichten, dass gewisse Seiten wie Pornographie etc. nicht aufgerufen werden können oder nur Manches freigegeben wird?

Ich fand es in der Schule damals auch immer unerhört, wie sich Lehrer erlaubt haben 1er-Schülern zu verbieten Bücher zu lesen während des Unterrichts, nur weil diese Schüler in der Freizeit sich mit Quantenphysik auseinandersetzen und der Stoff halt somit schnell extrem langweilig wird.

Wenn die Lehrer es nicht schaffen die Schüler für ihren Unterricht zu begeistern, sollte man sich statt Zwangsmaßnahmen eher einmal überlegen, wie man den Lehrstoff so vermittelt, dass sogar ein Kind das lernen möchte.

Ich finde es ein Armutszeugnis, dass die Grundrechte der Kinder und Jugendlichen wie jungen Erwachsenen hier abgegeben werden sollen, weil die Schulbehörde zu unfähig ist, sich ein ordentliches, funktionierendes und auch spannendes Schulsystem auszudenken.

Armes Deutschland, wirklich wahr
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Alt 28.10.09, 10:12   #22 (permalink)
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Zitat:
Ist es denn so schwer einen Rechner derart herzurichten, dass gewisse Seiten wie Pornographie etc. nicht aufgerufen werden können oder nur Manches freigegeben wird?
Ja


Zitat:
Ich finde es ein Armutszeugnis, dass die Grundrechte der Kinder und Jugendlichen wie jungen Erwachsenen hier abgegeben werden sollen, weil die Schulbehörde zu unfähig ist, sich ein ordentliches, funktionierendes und auch spannendes Schulsystem auszudenken.
Ich finde es ist ein Armutszeugnis der Eltern, die ihren Kindern nicht beibringen koennen mal ein paar Stunden ihren Egotrip zu vergessen und einfach mal "Schule" zu machen.
Diese Heulerei wegen jedem Furz der irgendwie an einem kratzen koennte ist furchtbar... die aarmen Kinder. Lol
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Wenn ein Gesetz nicht gerecht ist, dann geht die Gerechtigkeit vor dem Gesetz!

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Alt 28.10.09, 10:46   #23 (permalink)
 
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Zitat:
Original von Chromatin
Ich finde es ist ein Armutszeugnis der Eltern, die ihren Kindern nicht beibringen koennen mal ein paar Stunden ihren Egotrip zu vergessen und einfach mal "Schule" zu machen. Diese Heulerei wegen jedem Furz der irgendwie an einem kratzen koennte ist furchtbar... die aarmen Kinder. Lol
Das hast Du vielleicht mißverstanden, ich versuche es Dir nochmals zu erklären.

So ganz lachhaft finde ich unser Grundgesetz nicht. Es ist auch ein Generalverdacht nicht korrekt. Mir persönlich geht es nicht darum, dass generell jeder nur noch machen soll, was ihm passt. Jedes Kind mit 6ern nach Hause geht und sich während des Unterrichts auch einen Runterholen darf...

Es gibt wirklich auch noch Schüler die lernen, die gute Noten schreiben, die sogar einmal studieren wollen mit einem hervorragenden NC. Vielleicht sind es auch wenige wenn Du das so sagst, vielleicht kennst Du Dich ja in diesem Bereich recht umfassend aus, aber es gibt sie.

Und nur durch die Tatsache DASS im Unterricht Seiten vom Unterrichtsstoff abweichend aufgerufen werden, finde ich eben nicht ausreichend, pauschal jeden zu verdächtigen und das Grundgesetz auszuhebeln durch eine Behörde.

Wenn Du das in Ordnung findest, kannst Du das gerne so tun. Lach Dich darüber von mir aus scheckig dass es noch so aarme Irre gibt, die die Grundrechte gewahrt haben wollen, aber wundere Dich nicht, wenn Du irgendwann feststellen wirst, dass diese Gesetze vielleicht doch nicht unpraktisch waren, wenn sie einmal nicht mehr existieren.
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Alt 28.10.09, 13:29   #24 (permalink)
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Landra, du siehst dieses Programm als Überwachungsinstrument und da kann ich deine Sichtweise auch verstehen.
Ich aber sehe das eher als moderne Art, wie der Lehrer von Schüler zu Schüler geht und sich die Arbeitsergebnisse ansieht. Und ganz ehrlich, das ist einem Lehrer ja auch nicht verboten.
Die Grenze würde ich da wirklich an der Stelle ziehen, wo es als Überwachungsmöglichkeit ausgenutzt wird, nur um zu sehen, ob die Schüler etwas machen, was nichts mit dem Unterricht zu tun hat. An dieser Stelle würde ich das dann auch nicht mehr angebracht finden.

Letztendlich ist es also eher so wie früher, wo man dann ebend Zettelchen und so geschrieben hat. Mal wurde man vom Lehrer erwischt, meist aber nicht. Normal hat er halt nur geguckt, wie weit man so ist und ob man Hilfe braucht. Da wäre ich auch nie auf die Idee gekommen, mich auf das Grundgesetz zu berufen
lightsaver ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.10.09, 16:34   #25 (permalink)
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Bei uns in der Schule wurde das damals auch benutzt, dabei ging es aber nicht um
Aufzeichnung sondern darum zu schauen was gemacht wird IM Unterricht. Der Lehrer
hatte da die Möglichkeit ähnlich wie bei Überwachungscameras sich die ganzen
Monitore anzuzeigen. Wenn dann die meisten in Word am tippen sind und einer im
Internet am surfen ist kann er ihn dann ermahnen. Alternativ müsste er sonst hinter
den Schülern stehen und würde dann auch alles überschauen.

Wenn man in Freistunden oder die PCs nach der Schule nutzen kann, dann würde ich
mich auch so Aufregen aber solange es im Unterricht ist und es dem Unterricht
dienlich ist sehe ich da keine Probleme bei. Und mal ganz ehrlich seine E-mails muss
man nicht immer und überall checken nur weil mal gerade Internet ist. Wenn die
Nutzung in Freistunden etc. auch möglich ist war es bei uns so das ein Lehrer
anwesend war der geschaut hat das wir die Plätze ordentlich hinterlassen usw. und
bevor man was machen konnte musste man auch dafür Unterschreiben wo die
Uhrzeit, Name etc. notiert wurden wenn dann wirklich was passiert wäre hätten die
einfach in ihren Unterlagen nachgeschaut.

Wenn die Schule den Schülern ein Postfach einrichtet was abgerufen werden kann
sowohl von den Schul als auch Privat würde ich sagen da ist ein zugriff seitens der
lehrer Admins nicht erlaubt bzw. sollte nicht erlaubt sein. Denn dann ist es ein Eingriff
in die Privatsphäre...
-=Draven=- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.10.09, 17:06   #26 (permalink)
 
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Zitat:
Original von lightsaver
Die Grenze würde ich da wirklich an der Stelle ziehen, wo es als Überwachungsmöglichkeit ausgenutzt wird, nur um zu sehen, ob die Schüler etwas machen, was nichts mit dem Unterricht zu tun hat. An dieser Stelle würde ich das dann auch nicht mehr angebracht finden.
Ich ziehe die Grenze klar dort, wo eine Unterschrift geleistet werden muss, dass das Grundrecht abgegeben wird. Wenn es dem Lehrer so wichtig ist zu sehen, ob die Schüler vorrankommen, dann soll er von mir aus zu den Schülern gehen und die Arbeiten korrigieren oder sie sich als E-Mail schicken lassen oder auf einem Server ein Eckchen einrichten, an dem all die Dateien abgelegt werden sollen, die zu korrigieren sind.

Grundrechte abgeben wurde schon immer, egal zu welchem Zeitpunkt für ganz einleuchtende Sachen gefordert und es wurde auch schon immer, egal zu welcher Zeit, ausgenutzt. Das ist ganz normal.

Ich bin generell dagegen dass an diesen Gesetzen geschraubt wird. Somit stellt sich für mich die Frage überhaupt nicht, ob man seine Schüler nun besser in den Griff bekommt, schafft man sie ab oder nicht. Es gehört viel eher gefragt: Warum sind die Schüler so unaufmerksam?

Ob das nun an den Eltern liegt wir Chromatin sagt oder an einem nicht funktionstüchtigen Bildungssystem wie ich vermute, das sei dahingestellt. Mit einer Abgabe der Grundrechte gefordert durch eine Behörde, wird zwar unser Staat noch ein Stückchen abgezwackt haben letztendlich, wenn dann diese Unterschrift nicht mehr nötig ist, aber ich traue mich zu wetten, dass die Schüler dadurch kein Bisschen effektiver werden.
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Landra ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.10.09, 19:20   #27 (permalink)
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Zitat:
Ich ziehe die Grenze klar dort, wo eine Unterschrift geleistet werden muss, dass das Grundrecht abgegeben wird.
Die Grundrechte sind unveräußerlich.
Die dürfen dir nur wenige Gerichtsinstanzen und der Bund nehmen. Sonst keiner. Du kannst nicht auf deine Grundrechte verzichten, auch wenn du noch so viele Unterschriften leistest oder laut schreiend durch die Gassen rennst und diese ablehnst. Sobald du Bundesbürger bist, hast du Grundrechte und wirst sie unter (fast, s.o.) keinen Umständen wieder los.

Ich glaube aber ganz allgemein gesehen, muss man unterscheiden zwischen dem was das Gesetz vorgibt bzw. was man sich aus Datenschutz-Sicht wünscht (dann sind wir ganz nah an Landras Ansicht) und dem was praktikabel und realistisch ist und man sich aus der Sicht des Verantwortungspflichtigen wünscht (dann sind wir ein gutes Stück von Landra entfernt).

Als wir das Thema auf Arbeit durchgekaut haben, haben wir uns auch damit beschäftigt, was man darf, wass man kann, was man muss und was davon überhaupt realistisch umsetzbar ist und vor allem, was derjenige, dessen Daten hierbei in Gefahr sein könnten, dazu sagt. Das Ergebnis ist, dass sich ganz von alleine Abstände zwischen Gesetz und Realität ergeben (wie das eben immer so ist)

lG

Brabax
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<< Wir leben bereits im morgigen Gestern, doch vom gestrigen Morgen sind wir noch weit entfernt. >>

<< Träume sind Schäume. Es liegt an dir ob du sie lebst oder ein Schaumschläger bist! >>

<< Erst wenn man beginnt zu implizieren, wird man merken, dass einem sowieso keiner richtig zuhört. >>
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Alt 28.10.09, 19:25   #28 (permalink)
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Zitat:
Ob das nun an den Eltern liegt wir Chromatin sagt oder an einem nicht funktionstüchtigen Bildungssystem wie ich vermute, das sei dahingestellt. Mit einer Abgabe der Grundrechte gefordert durch eine Behörde, wird zwar unser Staat noch ein Stückchen abgezwackt haben letztendlich, wenn dann diese Unterschrift nicht mehr nötig ist, aber ich traue mich zu wetten, dass die Schüler dadurch kein Bisschen effektiver werden.
Da hast du Recht das Bildungssystem hat versagt.
Es hat offensichtlich es nicht fertiggebracht den Schülern zu vermitteln, dass zu
jedem Recht auch die Pflicht gehört dieses nicht zu missbrauchen.

Was würdest du davon halten, wenn das Video aus der Umkleidekabine von deiner
Tochter von einem Schulrechner hochgeladen wurde und weil keine Überwachung
und Kontrolle stattfinden darf auch niemand zur Verantwortung gezogen werden
kann?
Die Schule hat neben dem Bildungsauftrag auch eine Aufsichtspflicht wahrzunehmen
und die Rechte Dritter zu schützen, dies geht nicht ohne Kontrolle.

Wir sollten uns vielleicht doch überlegen, ob wir unseren Kindern nicht zuviel Verantwortung
aufhalsen, wenn wir sie gar nicht kontrollieren.

Gruss
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Alt 28.10.09, 20:07   #29 (permalink)
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Im Normalfall unterschreiben Schüler nicht, dass sie damit einverstanden sind überwacht zu werden, sondern dass sie die Rechner ausschliesslich für schulische Zwecke nutzen, keinen Unfug damit treiben u.ä.. Es hat also nicht unbedingt was mit dem Aushebeln von Grundrechten zu tun, sondern mit dem Schutz des schulischen Eigentums. Dass ein Lehrer den "Arbeitsplatz" eines Schülers einsehen darf, war schon immer so. An einem Rechner zählt nunmal nicht mehr nur der Tisch zum Arbeitsplatz, sondern auch der Desktop. Insofern muss für die Überwachung während des Unterrichts garkeine Unterschrift geleistet werden. Sie ist einfach erlaubt und sogar die Pflicht des Lehrers. Anders sieht es nur aus, wenn Rechner z.B. auch in Freistunden für private Zwecke genutzt werden können, da eine Überwachung dort dann z.B. zur Verletzung des Briefgeheimnisses führen kann u.ä.. Allerdings ist es imo auch Sache der Eltern ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass öffentlich zugängige Rechner nicht unbedingt für private Dinge geeignet sind. Mein Kind wird jedenfalls für private Sachen einen eigenen Laptop bekommen mit UMTS (oder was auch immer dann für eine Technik eingesetzt wird) und schon hat sich das Problem erledigt. Im Unterricht soll es aufpassen und diesem folgen und nicht private Mails lesen oder sonstiges. Dafür gibt's dann die Pausen/Freistunden/usw. und den Laptop. Problem solved.
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Alt 12.11.09, 19:46   #30 (permalink)
 
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che glam Leistung: Facit NTK
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Also wie folgt der lehrer muss zumindest bescheid sagen das er auf dem pc eingreift .

und immer dran denken ihr seid auf einer lehr veranstaltung wo der lehrer gezwungen ist eure tätigkeiten zu kontrollieren (ihr habt aber echt n strengen lehrer)


Gruss CHE
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